Neue Broschüre des Gesundheitsministeriums über Patientenrechte

Ärzte und Patienten können sich künftig über ihre Rechte und Pflichten in einer Broschüre informieren, die das Bundesgesundheitsministerium zusammen mit dem Bundesjustizministerium kürzlich herausgegeben hat.

"Es geht dabei nicht um neues Recht, sondern darum, über geltendes Recht verständlich zu informieren", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Broschüre am 19.03.2003 in Berlin.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten die beiden Bundesministerien die Arbeit an der Charta eigentlich schon abgeschlossen. Streit entbrannte dann allerdings um die Frage, ob es ausreicht, Patientenrechte lediglich unverbindlich zusammenzufassen oder ob ein neues Patientenrechtegesetz formuliert werden muß. Erst kürzlich hatten Verbraucherschützer, Selbsthilfegruppen und Sozialverbände diese Forderung erneut erhoben.

"Wir können vorhandenes Recht durch Aufklärung wirksam machen", meint dagegen der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Dr. Karlmann Geiß, der die Arbeit von elf Verbänden aus dem Gesundheitswesen an der Patientencharta koordiniert hatte. Patientenrechte seien weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch besonders jungen Ärzten häufig unbekannt, so Geiß. Diese Informationslücke könnten mit Hilfe der Patientencharta abgestellt werden.

Die 20seitige Broschüre erscheint in einer ersten Auflage von 500.000 Stück und soll nach dem Willen der Initiatoren in möglichst vielen Wartezimmern, Kliniken und Beratungsstellen ausliegen.

Download der Broschüre im Internet: http://www.bmgs.bund.de oder telefonische Bestellung unter 0800-1515159