Leukämie kein Pflegefall? - DGVP rät zum Widerspruch

Pflegestufe 0 kann das Ergebnis von Unkenntnis und Bequemlichkeit sein. Dies kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) aus ihren Erfahrungen vom Umgang der Pflegekassen mit Patienten und empfiehlt den Patienten, ablehnende Bescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern Widerspruch einzulegen, das MDK-Gutachten anfordern und ggf. auch zu klagen. Versicherte haben das Recht gemäß § 25 SGB X Akteneinsicht zu nehmen. Auch wenn der Antrag auf Pflegeversicherung positiv beschieden wird, sollte das MDK-Gutachten angefordert werden.

Als drastisches Beispiel nennt die Patientenvertretung den Fall eines sechsjährigen Kindes, das an Leukämie litt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) der zur Begutachtung kam und über den Pflegebedarf entscheiden sollte, zeigte sich dazu unfähig. Die Gutachterin hatte keine speziellen Kenntnisse von Leukämie und noch nie ein leukämiekrankes Kind begutachtet. Ergebnis dieses Gutachtens: Pflegestufe 0. Der Widerspruch der Eltern gegen diesen Bescheid wurde nach Aktenlage abgewiesen. Unterstützt von einer Pflegeexpertin der DGVP, die von der Mutter des Kindes um Hilfe gebeten wurde, reichten die Eltern Klage beim Sozialgericht ein. Und bekamen Recht: dem Kind wurde nach einem Fachgutachten die Pflegestufe III zugesprochen. 

"Unkenntnis und Bequemlichkeit als Grundlage für ein MDK-Gutachten - das ist eine Ungeheuerlichkeit", stellte DGVP Präsident Wolfram-Arnim Candidus fest. "Das Beispiel ist drastisch, macht aber deutlich, dass die Patienten sich keinesfalls blind darauf verlassen müssen, dass ihr Pflegebedarf sachgerecht beurteilt wird. Leider müssen wir den Patienten empfehlen, ablehnende Bescheide der Pflegekassen nicht einfach hinzunehmen, sondern sich dagegen zu wehren."

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) bietet Unterstützung in Fragen der Pflegeversicherung an. Experten bieten den Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung sowie gezielte Unterstützung in Konfliktfällen an.

Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
Pressestelle
Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim 
Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

eMail: 
Internet: http://www.dgvp.de

Quelle: Verbandspresse, 26.06.2006