Karlsruhe lehnt vollen Kostenersatz bei künstlicher Befruchtung ab

Verheiratete haben weiterhin keinen Anspruch auf eine volle Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse. Die seit Anfang 2004 geltende Begrenzung des Kassenzuschusses auf 50 Prozent ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden.


Das Karlsruher Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars nicht zur Entscheidung an. Die Kläger, die wegen einer medizinisch nicht geklärten Sterilität eine künstliche Befruchtung geplant hatten, forderten von ihrer gesetzlichen Kasse die gesamten Kosten der Behandlung.

Aktenzeichen: 1 BvR 2982/07 – Beschluss vom 27. Februar 2009.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 19.03.2009

Von der Leyen will künstliche Befruchtung fördern

Hoffnung für ungewollt kinderlose Paare ohne dicken Geldbeutel: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich für finanzielle Förderung künstlicher Befruchtung ausgesprochen. Steuerfinanzierte Zuschüsse sollten zwischen Bund und Ländern geteilt werden, sagte von der Leyen in der SWR-Sendung Report Mainz laut Mitteilung vom Montag. In Haushaltsverhandlungen werde sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel auch freigesetzt werden.

Erstmals hatte sich von der Leyen im Februar für verstärkte Anstrengungen bei der künstlichen Befruchtung stark gemacht und das Vorbild Sachsen gelobt. Der Vorreiter Sachsen zahlt ungewollt kinderlosen Ehepaaren seit März für die zweite und dritte Behandlung eine Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro, für die vierte bis zu 1800 Euro. Bund und Länder sollten sich nach dem Vorschlag der Ministerin diese Summen künftig teilen, so der SWR.

Seit die Behandlung für die gesetzlich Krankenversicherten um mehrere tausend Euro teurer wurde, ist die Zahl der Behandlungen bundesweit um bis zu 50 Prozent eingebrochen. Grund ist die 2004 erfolgte Kürzung der Krankenkassen-Zuschüsse auf die Hälfte der Kosten. Das Geld fließt auch nur für drei Behandlungen. Seither wurden pro Jahr tausende Kinder weniger geboren. Die Kosten betragen laut SWR im Schnitt 3200 Euro pro Behandlungszyklus – mit einem Eigenanteil von etwa 1600 Euro für die Paare pro Behandlung. Bei der vierten Behandlung muss der volle Preis allein bezahlt werden.

Entsprechend dem sächsischen Vorbild sollten die Paare mehr Versuche frei haben, sagte von der Leyen. Auch ein vierter Versuch sollte mit einer deutlichen Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich sein.

Die Erfolgsaussichten des Vorschlags, der auch die Länderhaushalte belasten würde, sind offen. Der Bundesrat hatte auf Antrag des Saarlands, Sachsens und Thüringens im Sommer die Rückkehr zur vollen Kostenübernahme durch die Kassen gefordert. Nach dem Vorstoß Sachsens hatten lediglich Nordrhein-Westfalen und Hessen die Prüfung einer finanzielle Unterstützung angekündigt.

Die Kaufmännische Krankenkasse begrüßte den Vorschlag. Unerfüllter Kinderwunsch ist kein Luxusproblem , sagte Vorstandschef Ingo Kailuweit. Derzeit würden die Kosten nur unzureichend erstattet. Die Finanzierung dürfe jedoch nicht allein zulasten der Kassen gehen.

Quelle: Focus.de vom 16.03.2009