Gesundheitsreform: Stärkung der Krebsvorsorge

Die neue Gesundheitsreform will verstärkte finanzielle Anreize zur konsequenten Inanspruchnahme vorhandener Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bieten. Falsch ist aber, dass jeder Krebskranke ohne entsprechende Vorsorge jetzt doppelt bestraft wird.

Nicht nur beim Zahnarzt wird ein Bonusheft gebraucht, sondern in Zukunft soll auch die Krebsvorsorge so funktionen. Jedenfalls wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht: Erste Informationen zum Entwurf zur Gesundheitsreform sehen Strafen vor, für alle diejenigen, die die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahr nehmen. Die Regelung gilt für alle, die nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes die empfohlenen Untersuchungen nicht wahrnehmen. Sie müssen später trotz ihrer chronischen Krankheit nicht nur ein Prozent, sondern zwei Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen aufwenden. Empfohlen ist für alle über 35 Jahre alle zwei Jahre ein Checkup. Darüber hinaus sollten Frauen ab 20 regelmäßig zur Krebsvorsorge gehen, Männer ab 45 Jahre. Entsprechend sind im Gesetz Altersgrenzen genannt: Die Regelung für die Gesundheits-Checks gilt für alle, die nach dem 1. April 1972 geboren sind, die Regelung für Krebserkrankungen bei Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind und für Männer mit Geburtsdatum ab 1. April 1962. 

Nach dem Bekanntwerden dieser Regelung äusserten sich viele Experten bestürzt über die neue Regelung. Erstens gibt es nicht für jede Krebsart eine Vorsorgeuntersuchung und zweitens würden Krebskranke dann sozusagen doppelt bestraft – einmal durch ihre Erkrankung und dann noch durch immense Kosten. Das Ministerium beeilte sich diese Vorwürfe zu entschärfen: So gebe es keine rückwirkenden Sanktionen für die Nichtinanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen in der Vergangenheit. Wer sich als chronisch Kranker später in ein Behandlungsprogramm wie das DMP Brustkrebs einschreibt, kann die Vergünstigung der Ein-Prozent-Zuzahlungsgrenze doch noch bekommen. Außerdem kann der Gemeinsame Bundesausschuss Ausnahmen festlegen. Darüber hinaus sei im Gesetz ausdrücklich von relevanten Vorsorgeuntersuchungen die Rede, also nur solche, die möglich und auch allgemein anerkannt sind. Welche dies genau sind, soll der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. Jedenfalls so wie es momentan aussieht, kommt in die Zukunft eine Menge Arbeit auf die Ärzte zu: Ihre Patienten zur Vorsorge aufzuklären, ihnen die Ängste zu nehmen und sie zu motivieren.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 17.10.2006