GBA schränkt Therapie mit Stammzellen bei Leukämie ein

Gesetzlich Versicherte mit Leukämie haben eine Behandlungsoption im Krankenhaus weniger. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag die autologe Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) von der Erstattung ausgeschlossen Dies sei eine Entscheidung für die Patientensicherheit, begründete der Ausschuss den Beschluss. Grund: Der GBA habe im Zuge der Methodenbewertung festgestellt, dass die autologe Stammzelltransplantation eine experimentelle Behandlungsmethode mit nicht gesichertem Nutzen sei.

 

Sie soll demnach nur bei klinischen Studien eingesetzt werden. Der Beschluss muss vom Gesundheitsministerium noch bestätigt werden.

Die akut lymphatische Leukämie - etwa zehn Patienten im Jahr sollen davon betroffen sein - ist eine seltene Krankheit, die unbehandelt binnen weniger Monate tödlich endet. Die Behandlung beginnt üblicherweise mit einer hochdosierten Chemotherapie, an die sich die Stammzelltransplantation anschließen kann.

Der Beschluss des GBA weist darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Behandlungsmethode in bestimmten Fällen weiter bezahlen müssen, auch nachdem der Beschluss in Kraft getreten ist.

Dies gilt für die Fälle, in denen aufgrund "spezifischer, individueller Umstände" alle Behandlungsalternativen nicht eingesetzt werden können.

Dann greift das "Nikolausurteil" des Bundesverfassungsgesetzes, das die Kassen dazu verpflichtet auch die Rechnungen für von der Erstattung ausgeschlossene Behandlungen zu begleichen, wenn die Kriterien des Urteils erfüllt sind.

"Die Versorgung von Leukämiepatienten wird durch den Beschluss nachhaltig verschlechtert", kritisierte Georg Baum, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Nicht nur seine Organisation, sondern auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie hätten sich dafür ausgesprochen, das Verfahren im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu belassen.

Eine Unterlegenheit des Verfahrens zum Beispiel zur Chemotherapie sei nicht belegt, sagte Baum. Der GBA habe mit einem Federstrich die Möglichkeit zu einer individuellen Patientenversorgung ausgeschlossen.

"Dass sich der GBA erneut mehrheitlich über das Votum der Fachwelt hinweggesetzt hat, ist in höchstem Maße bedenklich. Die globalen Regelungsansprüche des GBA müssen stärker zugunsten einer hochwertigen, medizinischen Patientenversorgung zurückgenommen werden", forderte Baum. Der GBA ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung.

Ärzte Zeitung online vom 22.07.2011