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von unknown » 05.11.2010, 23:28
Hallo,
was die Prozentzahl angeht, habe ich hier ja schon wiederholt einen Verweis auf den 'Schadenskatalog' für die Gutachter eingestellt. CML bringt grundsätzlich 50%. Kommen dann noch irgendwelche Erschwernisse oder andere Krankheiten hinzu, steigt die Prozentzahl.
Von der hängen Höhe des Steuerfreibetrags u.a. ab.
Daher sollte man sich bei der Beantragung so krank wie irgend möglich melden.
Den Arbeitgeber muß man in der Tat NICHT darauf hinweisen. Ich habe die letzten Entwicklungen nicht mehr verfolgt, aber die Tendenz ging dahin, daß man ihn ggf. sogar belügen dürfte, falls er direkt nach einer Schwerbehinderung fragt, man sie aber nicht angeben möchte. Analog zu Schwangerschaften.
Ob es klug ist, gegenüber dem Arbeitgeber mit offenen Karten zu spielen, muß wohl jeder selbst entscheiden.
In meinem Umfeld bin ich mir sicher, daß möglichstes Verstecken, Verschweigen, Unter-den-Tisch-kehren das Allerbeste ist.
Ob die Arztbesuche auffallen, kommt auch auf die individuelle Arbeit an. Es gibt Jobs mit weitgehender persönlicher Zeiteinteilung, wo lediglich das Ergebnis stimmen muß - da fällt überhaupt nicht auf, wenn man mal einen Vormittag unsichtbar ist ... Ich habe meinen letzten Chef ganz regulär oft 2-3 Monate nicht zu sehen bekommen.
Grundsätzlich kann wohl gelten: Wenn man in einem Arbeitsverhältnis IST, dürfte es wegen Urlaub etc. günstiger sein, den Ausweis zu präsentieren. Wenn man dagegen erst in ein solches KOMMEN MÖCHTE, dann läßt man es klugerweise wohl besser bzw. schlängelt sich so vorsichtig an dem Punkt vorbei, daß man ggf. nachher den Ausweis auspacken kann. D.h., nicht explizit eine Behinderung abstreiten, aber den Punkt möglichst erst gar nicht im Bewerbungsgespräch hochkommen lassen oder dort ggf. diplomatisch wegbügeln.
Pascal.