Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

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alphalupo
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Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von alphalupo » 26.02.2013, 22:42

Wolle hat geschrieben:Hallo,

was Marc schreibt ist richtig.
Ich bin bei uns der Schwerbehindertenvertreter und habe seit 1995 CML.
Die aufteilung der Prozente findet man in der
Versorgungsmedizin-Verordnung.
Bei CML immer 50%. Bei Vergrößerung der Milz bis 80%.
Ich habe das meinem AG gleich gemeldet.
5 Tage mehr Urlaub ist doch super und dazu noch einen verbesserten Kündigungsschutz.

Gruss
Wolle.
Leider nützt Dir bei einer Insolvenz der Kündigungsschutz überhaupt nicht und als Schwerbehinderter 52jähriger CMLer ist es verdammt schwierig einen Job zu bekommen.....
liebe Grüße
Wolferl
__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

jan
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Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von jan » 12.01.2013, 00:36

Hallo zusammen,

wir hatten hier im Forum ja schon verschiedentlich die Diskussion über das Thema "Vor- und Nachteile der Offenbarung der Krebserkrankung am Arbeitsplatz" und "Behindertenausweis". Kürzlich kam der Bayerische Rundfunk mit einer Bitte um ein Interview zum Thema "Keine Schwäche zeigen! Wie sich chronisch Kranke im Erwerbsleben behaupten" auf mich zu. Die Radiosendung "Notizbuch: Nah dran" wurde nun gestern auf Bayern 2 gesendet und ist als MP3-Podcast verfügbar. Im Interview mit Christiane Hawranek from BR: Serap Tari (Lebensmut e.V), Jan Geißler (CML-Patient), Richard Giesen (Münchner Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht), Carola E. (Morbus Crohn-Patientin).

Hier anhören (23 Minuten): MP3-Podcast

Herzliche Grüße
Jan

Flash_Gordon
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Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von Flash_Gordon » 07.04.2011, 21:04

Hallo zusammen
Kurzer Erfahrungsbericht:
Ich bin ein (kleiner) Investmentbanker und damit in einem Umfeld wo man üblicherweise keine Schwächen zeigt. Ich habe mich vor zwei Jahren als Schwerbehinderter geoutet, da eine Kündigungswelle bevorstand. An meiner Situation hat sich nichts geändert, außer das ich Vorteile wie 5 Tage Extraurlaub wahrnehmen kann. Im Hinblick auf den Personalabbau nützt mir der Ausweis allerdings nichts. Die Bank setzt überflüssige Mitarbeiter auf den Lepraflur ohne adäquate Beschäftigung. Ein Schwerbehindertenausweis würde nur im Fall betriebsbedingter Kündigungen helfen, so leider nicht.

schöne grüße

PS: Neuer Arbeitsvertrag lag heute im Briefkasten 8)

Gast

Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von Gast » 26.02.2011, 01:43

Selbstverständlich gleich dem Arbeitgeber mitteilen.
Nicht nur wegen des Zusatzurlaubes
und des Kündigungsschutzes,
sondern auch wegen des Rechts, Überstunden zu verweigern.

Und den Steuerbescheid nicht vergessen - ab jetzt 720€ Freibetrag ...

Und den Ausweis am besten sowieso gleich ins Portemonnaie, für den nächsten Museumseintritt zum halben Preis usw. ...

Pascal.

Wolle

Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von Wolle » 25.02.2011, 11:45

Hallo,

was Marc schreibt ist richtig.
Ich bin bei uns der Schwerbehindertenvertreter und habe seit 1995 CML.
Die aufteilung der Prozente findet man in der
Versorgungsmedizin-Verordnung.
Bei CML immer 50%. Bei Vergrößerung der Milz bis 80%.
Ich habe das meinem AG gleich gemeldet.
5 Tage mehr Urlaub ist doch super und dazu noch einen verbesserten Kündigungsschutz.

Gruss
Wolle.

Marc
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Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von Marc » 30.01.2011, 08:30

Hallo Gast,

was spricht dagegen?

Nur mit dem Ausweis kannst Du den Sonderurlaub i.d.R. mind. 5 Tage in Anspruch nehmen.
Desweiteren muß der Arbeitgeber, sofern er nicht eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung beschäftigt, eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Er kann diese Ausgabe ja auch nicht umgehen, da er nicht weiß, das Du einen entsprechenden Ausweis hast.
Schon daraus solltest Du Dich ihm gegenüber verpflichtet fühlen.
Er hat Dich ja auch unterstützt und ermutigt, daraus kann man den Rückschluss ziehen, dass es für Dich auch keinen Nachteil aus der Offenlegung gibt.

Gruss

Marc

Gast

Re: Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion

Beitrag von Gast » 30.01.2011, 00:27

Hallo zusammen!

Ich hatte bereits im November mal hier über meine Ängste, einen Gdb zu beantragen, und ob und wie ich es meinem AG mitteile, berichtet.

Im Dezember hatte ich dann den Mut mit meinem Chef darüber zu sprechen und er hat mich voll unterstützt und mich ermutigt einen Behindertenausweis zu beantragen!
Fand ich toll!
Ende Dezember habe ich den Antarg beim Versorgungsamt gestellt und diese Woche bekam ich bereits den Ausweis mit Gdb 60 und unbefristet ausgestellt!

Jetzt habe ich wieder eine Frage:
Muss ich nun den AG darüber informieren, dass ich den Ausweis mit GdB 60 tatsächlich besitze und somit den Behindertenstatus inne habe, oder nicht?

Danke Euch für Info

U.

Haggi
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Beitrag von Haggi » 16.11.2010, 00:16

da sieht man mal wieder das die Regierung gegen das Volk arbeitet. Bei euch Österreichen das, bei uns Castor und Stuttgart 21.

Haggi
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marwin1077
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Beitrag von marwin1077 » 15.11.2010, 01:22

Hallo Leute,
schlechte Nachrichten für kranke und behinderte Menschen in Österreich, denn der Kündigungsschutz fällt <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_frown.gif">
Na hauptsache gesunde Angestellte genießen die Pragmatisierung! Lach!

<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.krone.at/Oesterreich/Besonde ... ory-227824" TARGET="_blank">Bericht der Kronenzeitung</A><!-- BBCode End -->


Martin


[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 13.11.2010, 02:49

und hier nochmals der link zu der überaus nützlichen offiziellen 'Schadensliste':

<!-- BBCode auto-link start --><a href="/http://www.bmas.de/portal/10588/anhalts ... gkeit.html" target="_blank">http://www.bmas.de/portal/10588/anhalts ... it.html</a><!-- BBCode auto-link end -->

Dort das pdf herunterladen, Kapitel 16.5 suchen
und dort lesen:

"chronische Phase,
je nach Auswirkung – auch der Behandlung – auf den Allgemeinzustand,
Ausmaß der Milzvergrößerung . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80%
akute Phase (Akzeleration, Blastenschub) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100%"

Jedes Amt, das anders quittieren möchte, sollte man mit einem Widerspruch bzw. danach dem Kadi beglücken.

Pascal.

Enrico
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Beitrag von Enrico » 11.11.2010, 20:30

Hallo zusammen,
also bei der Bewilligung steht drin was der Grund der Behinderung ist,
also so in etwa steht drin Erkrankung des Blutsystems.

Mei mir stehen unberfistet 70% drin.

beste Grüße

Enrcio
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Marc
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Beitrag von Marc » 07.11.2010, 20:32

Hallo Anne,

CML gibt immer einen GdB von mind. 50%.

Also Einspruch!!!
Sofern Rechtsschutzversicherung mit dem Schreiben zum Rechtsantwalt bzw. bei Widerstand durch die Behörde das Sozialgericht anrufen.

Gruss

Marc
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Florentine
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Beitrag von Florentine » 07.11.2010, 19:58

Hallo Anne,

das höre ich ehrlich gesagt zu ersten Mal, dass du für deine CML nicht mal 10% angerechnet bekommst und das ist meiner Meinung nach Quatsch.

Ich war damals bei einer Sozialberatung, die mir bei der Beantragung des Ausweises geholfen hat. Und da bekam ich die Auskunft, dass bei einer CML i. d. R. zwischen 50% und 70% anerkannt werden.

Ich habe danach auch umgehend ohne Probleme 60% (mit unbefristeter Gültigkeit!!!) anerkannt bekommen.

An deiner Stelle würde ich mich auch unbedingt nochmal an eine Sozialberatung und/oder deinen behandelten Arzt wenden.

LG,
Flo
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anne.k
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Beitrag von anne.k » 07.11.2010, 19:25

hallo,
mal eine Frage, woher hast du, dass CML generell 50% bringt.
Folgendes ich habe vor etwa einem Jahr einen Scherbehindertenausweis beantragt und habe 0% auf CML bekommen mit der Begründung meine Bluwerte sind gut und ließen keine 10% zu. Nach den heftigen Nebenwirkungen, die unter der Behandlung mit Glivec hatte fragte keiner. Es war auch nicht wichig wie mein Seelenleben unter Glicec litt.

Grüße anne.k
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unknown

Beitrag von unknown » 05.11.2010, 23:28

Hallo,

was die Prozentzahl angeht, habe ich hier ja schon wiederholt einen Verweis auf den 'Schadenskatalog' für die Gutachter eingestellt. CML bringt grundsätzlich 50%. Kommen dann noch irgendwelche Erschwernisse oder andere Krankheiten hinzu, steigt die Prozentzahl.
Von der hängen Höhe des Steuerfreibetrags u.a. ab.
Daher sollte man sich bei der Beantragung so krank wie irgend möglich melden.

Den Arbeitgeber muß man in der Tat NICHT darauf hinweisen. Ich habe die letzten Entwicklungen nicht mehr verfolgt, aber die Tendenz ging dahin, daß man ihn ggf. sogar belügen dürfte, falls er direkt nach einer Schwerbehinderung fragt, man sie aber nicht angeben möchte. Analog zu Schwangerschaften.

Ob es klug ist, gegenüber dem Arbeitgeber mit offenen Karten zu spielen, muß wohl jeder selbst entscheiden.
In meinem Umfeld bin ich mir sicher, daß möglichstes Verstecken, Verschweigen, Unter-den-Tisch-kehren das Allerbeste ist.
Ob die Arztbesuche auffallen, kommt auch auf die individuelle Arbeit an. Es gibt Jobs mit weitgehender persönlicher Zeiteinteilung, wo lediglich das Ergebnis stimmen muß - da fällt überhaupt nicht auf, wenn man mal einen Vormittag unsichtbar ist ... Ich habe meinen letzten Chef ganz regulär oft 2-3 Monate nicht zu sehen bekommen.
Grundsätzlich kann wohl gelten: Wenn man in einem Arbeitsverhältnis IST, dürfte es wegen Urlaub etc. günstiger sein, den Ausweis zu präsentieren. Wenn man dagegen erst in ein solches KOMMEN MÖCHTE, dann läßt man es klugerweise wohl besser bzw. schlängelt sich so vorsichtig an dem Punkt vorbei, daß man ggf. nachher den Ausweis auspacken kann. D.h., nicht explizit eine Behinderung abstreiten, aber den Punkt möglichst erst gar nicht im Bewerbungsgespräch hochkommen lassen oder dort ggf. diplomatisch wegbügeln.

Pascal.


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