Generalvollmacht

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

Moderatoren: jan, NL, Marc

annachristine
Beiträge: 387
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Wohnort: Magdeburg
Kontaktdaten:

Beitrag von annachristine » 16.06.2009, 09:42

Hallo Sandy,
wenn eine gerichtliche Betreuung ausgestellt wird, muß man über das Vermögen des zu Betreuenden einen Nachweis erbringen. Da hat das Vormundschaftgericht Fragebögen für. Es sind alle geführten Konten anzugeben und der entsprechenden Nachweis (Kopie) ist beizubringen. Gleiches trifft für Grundstücke, Mieterträge usw. zu. Das Gericht errechnet dann daraus, wie viel der zu "Betreuende wert" ist und diesen Betrag mußt Du dann an die entsprechende Landeskasse bezahlen.
Es war für mich sehr interessant, welchem Wert dann meine Mutti hatte. Ich bin gerichtlich bestellter Betreuer für meine Mutti, da sie Demenz hat und keine Entscheidungen treffen kann.
auch ein Gang zur Bank wäre mit ihr nicht möglich gewesen, da sie nicht weiß, wie da alles abläuft.
Für mich waren nur die ganzen Fragen für die Betreuung nicht schön: Sozialamt, Vormundschaftsrichter und die entsprechende Wartezeit auf den Gerichtsbeschluß (6 Monate).
Wenn Du beim Notar die Verfügung machst, dann dürfte er eigendlich nur die Kosten für diese berechnen. Liegt bei 20 Euro.
Mit meinem Mann haben wir die Betreuungsverfügung im Zentralvorsorgeregister in Berlin per Internet gemacht. Die Kosten waren 15 Euro. Man ist dort eingetragen und kann dann besser entscheiden.
Viele liebe Grüße
Anna-Christine
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 15.06.2009, 13:57

Hallo,
wenn es nur darum geht an ein Konto zu kommen, dann reicht eine -kostenlose- Bankvollmacht völlig aus. Die kann ggf. nur von Erben widerrufen werden. Es gibt Bankvollmachten über den Tod hinaus (praktisch ab sofort gültig) oder Vollmachten für den Todesfall.
Bezüglich Vermögen oder Patientenverfügung o.ä. sollte man aber trotz der Kosten einen Notar hinzuziehen, um eine objektive Beratung zu haben!
Alles Gute und viel Glück!

Stinkmorchel
Beiträge: 140
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Wohnort: Taunus
Kontaktdaten:

Beitrag von Stinkmorchel » 13.05.2009, 23:02

Hallo Sandy.

der Notar will das Vermögen wissen, damit er seine Gebühren abrechnen kann (die werden nach einer Tabelle berechnet).
Du kannst in die Vollmacht verschiedene Leute aufnehmen.
und noch als letztes: ein Richter setzt in der Regel viel lieber einen "freiwilligen" als Betreuer ein (der Richter will ja auch nur das "Beste" für den Betroffenen).
Liebe Grüße
[addsig]

Thomas55
Beiträge: 1744
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von Thomas55 » 02.04.2009, 18:09

....ich vermute mal dass wenn ein größeres Vermögen da wäre, so eine Beratung schon anders, intensiver läuft. Rein theoretisch könnte der Bevollmächtigte ja Häuser, Aktien, Firmen verkaufen...

Die Idee mit dem Zettel ist gut, alle aufgeschriebenen Fragen hilft um hinterher nicht feststellen zu müssen was noch alles unklar ist.

Gruß
Thomas
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 02.04.2009, 10:43

Hallo,

ja aber was ich jetzt nicht verstehe, warum will er mein Vermögen wissen, es geht um eine Generalvollmacht in Lebzeiten und nicht um mein Erbe.
Kann mir das noch jemand beantworten.
Für den Termin am Montag habe ich mir nun ein Zettel gemacht, für was mein Partner alles eine Generalvollmacht bekommen soll.
Kann ich außer meinem Partner auch meine Eltern mit rein schreiben lassen in die Vollmacht?

LG Sandy

Thomas55
Beiträge: 1744
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von Thomas55 » 02.04.2009, 10:08

<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>
Eine Generalvollmacht ist eine EXTREM zweischneidige Sache. Derjenige mit GV kann SOFORT auf die Finanzen zugreifen, ohne weitere Rücksprache halten zu müssen, etc.

Ich wäre damit sehr vorsichtig.</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->

....nun ja, eine Vorsorgevollmacht bezieht sich ausdrücklich nur auf den Fall, daß ich außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder zu äußern. Wenn dies (eine Vollmacht) vorher nicht geschieht kann es zum Beispiel passieren dass der Familienrichter einen ganz fremden gesetzlichen Betreuer einsetzt. Das ist nicht generell von Nachteil, aber man sollte sich in Zeiten wo man noch denken und sprechen kann darüber Gedanken machen...

@Sandy

genau um diese Fragen zu beantworten ist ja der Notar da, normalerweise bekommst Du beim Notar fundierte Antworten, er kostet ja auch entsprechend.

Gruß
Thomas


[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 02.04.2009, 09:24

Nennt mich einen misstrauischen Menschen, aber hier geht es wirklich EXTREM um den Zugriff auf ein Konto über eine Generalvollmacht/Verfügung/Heirat/etc.

Die Fragen zielen immer wieder auf das gleiche: Wie kommt der Partner an Geld/Konto/Vermögen/Rente/bessere Steuerklasse/etc., ohne das viel Kosten entstehen.

Das Internet ist anonym, keiner kann sagen wer die Fragen stellt, oder mit welchem Hintergedanken sie gestellt werden. Gleichzeitig muss sich gerade hier niemand rechtfertigen
wenn er Rat und Hilfe sucht.

Eine Generalvollmacht ist eine EXTREM zweischneidige Sache. Derjenige mit GV kann SOFORT auf die Finanzen zugreifen, ohne weitere Rücksprache halten zu müssen, etc.

Ich wäre damit sehr vorsichtig.

MAXXI
Beiträge: 176
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von MAXXI » 01.04.2009, 19:54

Hallo Sandy,
ich habe seit einigen Jahren Erfahrung mit einer GV in Bezug auf meine Eltern und die waren in verschiedensten Angelegenheiten (Bank, Behörden, Betreuung, Arzt, Krankenhaus, Tod) von größter Bedeutung. Sie wurde immer ohne jede Diskussion, zumindest in Baden-Württemberg anerkannt.
Ich weiß, dass es hier verschiedene Formulierungen und Ausführungen gibt.
Unser Notar damals sagte, dass er in jahrelanger Erfahrung 'seine' Vollmacht optimiert hat und diese nach menschlichem Ermessen wasserdicht ist.

Wenn Du möchtest können wir darüber sprechen bzw. ich scanne Dir unsere ein und schicke Sie Dir gerne zu. Nachdem Du hier nur Gast bist, kannst Du mir, wenn Du willst, Deine Kontaktdaten per KM im Kompaß zukommen lassen.

Gruß
Hans

bernd51
Beiträge: 55
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Kontaktdaten:

Beitrag von bernd51 » 01.04.2009, 15:40

Hallo Sandy,
die sog. Generalvollmacht ist sehr strittig zu sehen. Man verlangt heute in der Regel Vollmachten für bestimmte Zwecke. Diese kann man auch über den Tod hinaus vergeben.
Das heißt Du musst für verschiedene Zwecke Einzelvollmachten vergeben. Muss der Notar aber wissen. Hier in Berlin ist es so. Dieses spiegelt nur meine Meinung bzw. Erfahrung wieder und ist keine Rechtsberatung.
Alles Gute

LG Bernd
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 01.04.2009, 14:57

Hallo zusammen,

ich habe mit meinem Verlobten am Montag ein Termin beim Notar.
Wir haben uns entschieden eine Generalvollmacht zu machen beim Notar.
Meine Frage wäre an jemand der sich hier damit auskennt: Was gibt es für verschiedene Generalvollmachten, oder gibt es nur eine mit der mein Verlobter dann für alles berechtigt ist, in meinem Namen zu handeln.
Für uns ist ganz wichtig das er zum Beispiel Zugriff auf mein Konto hat, oder Auskünfte von Ärzten bekommt oder auch für mich vorm Sozialgericht klagen kann, da dort zur Zeit eine Klage gegen die AOK läuft wegen Ablehnung Pflegestufe.
Was ist falls ich versterbe, dann kommt man ja an mein Konto vorerst nicht ran, wenn er so eine Generalvollmacht hat, kommt er dann trotz meines Todes an mein Konto, um zum Beispiel die Beerdigung zahlen zu können?

LG Sandy

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste