Zuzahlungen zur Kur für die BfA

Moderatoren: jan, NL, Marc

annachristine
Beiträge: 387
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Wohnort: Magdeburg
Kontaktdaten:

Beitrag von annachristine » 20.02.2008, 08:40

Hallo im Forum,

für alle, die vor einer rEHA-Kur stehen oder hinter sich haben und zur "Kasse" gebeten wurden:

Bei einer Kur der BfA sind neben den obligatorischen Zuzahlungen für die entsprechende Krankenkasse auch noch Zahlungen an die BfA zu leisten.
Pro Tag belaufen sich diese Kosten auf 10,00 € (Krankenkasse) und 10,00 € für die BfA.
Es gibt aber einen entsprechenden Antrag zur Befreiung dieser Zuzahlungen für die BfA bei der Krankenkasse, falls die BfA bei der Bewilligung den Antrag nicht mitschickt.
Die Kurkliniken kassieren ansonsten den Betrag ein.

Mein Mann hat für 21 Tag Kur an die BfA über die Kurklinik 210 € gezahlt.
Den entsprechenden Antrag hatten wir vor der Kur nicht; wußten auch nicht, dass es diesen bei der Krankenkasse gibt!
Unserer Rückforderung mit dem entsprechenden Befreiungsantrag an die BfA wurde entsprochen und wir erhalten das Geld zurück.

Begründung der BfA:
Nach § 32 des Sechsten Buches Sozialgesetz (SGB VI) hat der Versicherte oder Rentner, der eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, für jeden Kalendertag dieser Leistung eine Zuzahlung zu erbringen.
Auf Grund derRichtlinie über die Befreiung von der Zuzahlung werden Versicherte oder Rentner vollständig von der Zuzahlung befreit, deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen oder deren Erwerbsersatzeinkommen 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht übersteigt.
Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen sind zusammenzurechnen.
Bei dem zu berücksichtigenen einkommen liegt der maßgebliche Grenzbetrag bei 980,00 € monatlich. wir dieser nicht überschritten ist keine Zuzahlung zu leisten.

Viele liebe Grüße
Christine

[addsig]

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 4 Gäste