DLH nimmt Stellung zum Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)

Published on 08.10.2010, 13:11
Von Jan Geissler
Auf der DLH-Mitglieder-Jahreshauptversammlung vom 7.-9. April 2006 in Königswinter wurde folgende Resolution zum Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) verabschiedet, auf der die DLH die überstürzte Verabschiedung des Gesetzes verurteilt.

Die DLH verurteilt die überstürzte Verabschiedung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG):


Hintergrund zum AVWG

Das AVWG soll zu Einsparungen in Milliardenhöhe führen und ist zum 1. Mai 2006 unverändert in Kraft getreten, nachdem Bemühungen des Bundesrates, das AVWG zu entschärfen, gescheitert sind. Festbeträge sind Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung in einer bestimmten Arzneimittelgruppe. Um den Arzneimittelpreis nicht auf den Festbetrag absenken zu müssen, können einzelne Hersteller mit einzelnen Krankenkassen zu bestimmten Medikamenten Rabattverträge aushandeln. Mit der Bonus-Malus-Regelung werden Ärzte zu einem Preisvergleich von Arzneimitteln in noch zu definierenden (großen) Anwendungsgebieten verpflichtet. Für besonders preisgünstiges Verordnen werden Ärzte belohnt (Bonus), während zu teures Verschreiben mit einem Honorarabzug bestraft wird (Malus). Lokale Vereinbarungen können die Bonus-Malus-Regelung ersetzen. 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Leukämie- & Lymphom-Hilfe e.V. (DLH) vom 03.05.2006