Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

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Dieter
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Dieter » 05.06.2020, 15:09

Ich hatte vor der CML 50% GdB unbefristet. Nach der Diagnose habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und nach ca 6 Wochen bekam ich den neuen Ausweis zugeschickt. Nun habe ich 70% unbefristet. War selbst etwas überrascht dass es so Problemlos ging.

L.G. Dieter
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Irgendwer
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Irgendwer » 18.08.2019, 19:46

hoffe, du hast Widersruch fristgerecht eingelegt?

falls nicht, kannst dich mit 40% zumindest "gleich stellen" lassen.


Leider ist es so, dass die Beurteilung ob mind. GdB50 behördlicherseits Auslegungssache ist -> "Gesamtbewertung".

Wer aber 40% erhält, könnte auch problemlos 50 bekommen, mit dem Vorteil, amtlich mit Ausweis + dem ein- oder anderen Schmankerl. Deswegen wird es behördlicherseits möglichst vermieden.

Notfalls in 1-2 Jahren Erhöhungsantrag stellen, bei erneuter Ablehnung Widerspruch und notfalls klagen. Verfahren vor Sozialgerichten sind (noch) kostenfrei.

JacquelineS
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von JacquelineS » 24.06.2019, 18:39

Nun habe ich auch endlich Bescheid bekommen vom Versorgungsamt Dortmund.
Habe insgesamt 40% bekommen durch die T-LGL, Hüft-TEP links und Coxarthrose rechts. Ohne LGL hatte ich bereits 20%.

Bin etwas enttäuscht, ich hatte gehofft nun 50% zu bekommen. Bin am Überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll.
Wie sind eure Erfahrungen damit?

Lieben Gruß
Jacqueline

PMF2SZT
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von PMF2SZT » 07.11.2018, 12:55

Letztendlich ist für die abschließende Einstufung IMMER die tatsächliche Einschränkung der Teilhabe entscheidend, und NICHT die Diagnose oder die Therapie. Hierbei liegen die eigene Einschätzung und die des Amtes oft meilenweit auseinander, oftmals aus Unkenntnis. Auch die Einschätzung der Ärzte liegt oft drastisch daneben.

Zum Vorgehen: Wenn die erniedrigte Einstufung bei objektiver Betrachtung die tatsächliche Einschränkung der Teilhabe nicht angemessen widerspiegelt, kann man Einspruch einlegen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn man neue Befunde vorlegen kann oder neue Gründe vorbringen kann. Ein einfaches "Ich finde die Einstufung nicht ausreichend." reicht dafür absolut nicht aus. Ich empfehle immer, alle Befundberichte selber systematisch zu sammeln, damit man sich selbst und später ggf. ein Anwalt sich ein vollständiges Bild machen kann. Ist der Einspruch wirkungslos, sollte man sich zu einem spezialisierten Sozialrechtsanwalt begeben und die Chancen auf ein Verfahren vor dem Sozialgericht ausloten. Der VdK kann hierbei eine gute Adresse sein, muss es aber nicht. Ich habe sowohl von erfolgreich vertretenen Fällen durch den Vdk gehört, als auch von kompletten Katastrophen. Als wir selbst wegen der Behinderung meiner Frau gerichtlich vorgehen mussten, haben wir eine große und renommierte Spezialkanzlei beauftragt. Diese verfügte insbesondere über die richtigen Gutachter, was letztendlich für den Erfolg entscheidend war. Dafür ist allerdings eine gescheite Rechtsschutzversicherung unabdingbar, sonst ist es unbezahlbar.
Joachim
(2x alloSZT Uniklinik Ulm 2010 + 2012 wg. PMF)
www.LENAforum.de - DAS Forum für die allogene Stammzelltransplantation von Erwachsenen
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Thomas55
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Thomas55 » 07.11.2018, 11:45

Ein Widerspruch kostet nichts und ist sehr oft erfolgreich. Natürlich ist es nötig, die weiterhin bestehenden Probleme am besten durch einen ärztlichen Bericht zu belegen. Normale Blutwerte und Therapie-frei liest sich für den Beurteiler ja erst mal so an, dass Du gesund bist.

Gruß
Thomas

nds1984
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von nds1984 » 06.11.2018, 21:41

Hallo!

Auch ich bin nun betroffen...! Und zwar habe ich einen Herabsetzungsbescheid bekommen. Mein bisheriger GdB wird von 50% auf 20% herabgesetzt. Ich bin natürlich nicht einverstanden. Meine Werte sind zwar momentan super und ich bin auch seit ein paar Monaten therapiefrei, aber das heißt ja bei weitem nicht, dass ich keine Nebenwirkungen mehr habe. Ich überlege nun, ob ich Widerspruch einlege. Ich würde mich freuen, wenn sich Leute melden würden, denen es ähnlich ergangen ist und die evtl. Erfolg mit einem Widerspruch gehabt haben. Wie ist das überhaupt mit dem Widerspruch? Entstehen da Kosten für mich? Ich freue mich schon jetzt auf eure Antworten!

Liebe Grüße!

Gast

Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Gast » 11.04.2012, 13:00

Hallo,

ich hatte ja dass Problem, dass ich im Dezember nur 20 % auf meine CML bekommen habe. (Diagnose Aug. 2011). Ich habe mich an den VDK hier in Aachen gewand. Die haben eine eigene Rechtsabteilung die sich mit Sozialrecht bestens auskennt. Jahresbeitrag 45 € und ich habe 50 % bekommen. :mrgreen: Man sollte das was das Versorgungsamt angibt nicht einfach so hinnehmen.

LG Heike

annachristine
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von annachristine » 20.02.2012, 16:36

Hallo Fritz,
ein Widerspruch bring doch Erfolg. Man muß sich nur dageben wehren.
Wir hatten auch damit Erfolg und es sind zwar nicht mehr 70 % wie bei der Erstdiagnose 2007; es sollten dann 30 % werden, nun sind es 50 % aber dauerhaft.
Liebe Grüße
Anna-christine

Fritz
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Fritz » 20.02.2012, 14:01

Hallo zusammen,

ich möchte Euch heute nur kurz über eine erfreuliche Sache informieren. Meine Argumente gegen die Herabsetzung des GdB waren doch tatsächlich erfolreich.
Im Schreiben der Stadt heißt es:
Die Prüfung Ihrer Schwerbehindertenrechtsangelegenheit hat ergeben, dass sich ihre Behinderung seit dem letzten Bescheid nicht geändert hat. Es bleibt deshalb bei der mit dem letzten Bescheid getroffenen Feststellung.

Zwar ist eine Nachprüfung des GdB bereits im Sept. 2013 vorgesehen, aber dann wird man weitersehen.
Wer Näheres erfahren möchte, kann sich gerne an mich wenden. Vielleicht auch als PN.

LG Fritz

Fritz
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Fritz » 19.01.2012, 16:53

Hallo Heike,

hast Du vielleicht bereits eine Entscheidung bzgl. Deines Widerspruchs erhalten?

Ich habe wegen CML seit September 2006 einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50. Der Ausweis läuft ab im April diesen Jahres.
Nun habe ich Post vom Versorgungsamt bekommen, dass beabsichtigt ist, den GdB auf 30 herabzusetzen.
Begründet wird dies mit einer sogenannten Heilungsbewährung seit der Diagnose in 2006.
Ich habe nun 4 Wochen Zeit, mich zu der Angelegenheit zu äußern.
Ich frage mich, ob es nach der unten von Marc genannten "Reform" überhaubt Sinn macht, dagegen anzugehen.
In meinem Fall handelt es sich zwar nicht um eine Erstausstellung wie bei dir, aber es wäre vielleicht doch interessant, die Reaktion der Behörden zu erfahren.

Vielen Dank

Fritz

Gast

Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Gast » 12.12.2011, 08:13

Vielen dank für Eure Antworten. Ich werde auf jedenfall Widerspruch einlegen und Akteneisicht beantragen.
Dann werde ich noch einmal mit meinen Ärtzen sprechen. Ich habe sowieso nächste Woche einer Termin zur Blutkontrolle.

Zum Glück habe ich eine Bekannte die mir beim verfassen des Widerspruchs helfen kann.
Ich finde es nur schade, dass wenn man sich nicht in die Ecke setzt und den Kopf in den Sand steckt, sondern sein Leben versucht
so gut es geht normal zu leben nicht als Kranker anerkannt wird. Schließlich ist diiese Erkrankung nicht einfach nur ein Schnupfen.

Da ich als Ingenieurin im Bereich Tiefbau selbstständig bin, ist mein Job meist anstrengend und ich merke, dass meine Leistungsfähigkeit
eingeschränkt ist. Darüber ärgere ich mich dann.

Ich werde euch berichten wie es weiter gelaufen ist.

Danke Heike

alphalupo
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von alphalupo » 11.12.2011, 20:07

Also, ich hab ohne weiteres 50% UNBEFRISTET für CML bekommen! Du mußt Widerspruch einlegen und dann ALLE gesundheitlichen Einschränkungen angeben: Von Senkfüssen über Knieprobleme bis hin zu Kopfhautschuppen, je mehr, je besser!
:wink:
__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

annachristine
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von annachristine » 11.12.2011, 19:42

Hallo Heike,
gegen die Einstufung schriftlichen Widerspruch bei der Sozialbehörde (Stelle Ausweisaustellung) einlegen.
Sprich aber auch noch einmal mit Deinem behandelnden Arzt, was er für die Behörde geschrieben hat und wie jetzt Deine Einstufung ist. Laß Dir alle Unterlagen, auch das Schreiben für die Behörde geben und reiche diese beim Widerspruch, ggf. auch mit einer neuen Stellungnahme des Arztes ein. Beachte aber auch, daß alle Ärzte, die Du bei der Beantragung angegeben hast da mitgearbeitet haben. (Es gibt dafür Geld für ihre Mitarbeit).

Marc hat schon recht mit dem Opfer der neuen Einstufung.

Die Ärzte meines Mannes waren sich über die Auswirkungen auf die Behinderteneinstufung nicht gewiß. Bei ihm hat der Widerspruch jedenfalls gewirkt und er wurde höher eingestuft.
Liebe Grüße
Anna-Christine

Gast

Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Gast » 11.12.2011, 14:35

Also "Fiemission" bedeutet wohl nichts anderes, als dass sich der Autor vertippt hat - es soll bestimmt "Remission" heissen.

Alles Gute für Dich!
Thomas

Gast

Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Gast » 11.12.2011, 11:59

Danke für deine Antwort. Ich habe den Antrag im Oktober gestellt bin seit August in Behandlung. Mein Blutwerte sind ok aber von
einer Kompletten Remission kann man wohl noch nicht sprechen. Und was bedeutet eigentlich Fiemission??? Habe bei Google nicht darüber gefunden.

Als Anhang mal die neue Verordnung.

16.5.1 Chronische myeloische Leukämie, BCB/ABL-positiv

Im Stadium der kompletten hämatologischen, kompletten zytogenetischen und molekularen Fiemission beträgt der GdS 10 - 20.
Im Stadium der kompletten hämatologischen Remission je nach Ausmaß der zytogenetischen Remission beträgt der GdS 30 - 40.

Im chronischen Stadium, auch bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), bei fehlender Remission oder bei Rezidiv je nach Organvergrößerung, Anämie, Thrombozytenzahl und in Abhängigkeit von der Intensität der Therapie beträgt der GdS 50 - 80.

In der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise beträgt der GdS 100.

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