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Verfasst: 16.03.2010, 16:38
von MartinBergmann
Hallo,
Widerspruch einlegen bringt es meiner Erfahrung nach auf alle Fälle. Meine Frau ist deshalb Mitglied beim VDK geworden. Dieser Verein hat ihr sehr in den rechtlichen Dingen geholfen.
Gruß
Martin
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Verfasst: 16.03.2010, 10:51
von Thomas55
Hallo Anna Christine,
ich denke dass da 100% gegeben werden müssen. Bei mir waren die 100 % problemlos, damit hatte ich gar nicht gerechnet und nach 5 Jahren wurde er auch ohne jede Diskussion auf unbefristet verlängert. Ich denke schon dass Du da juristisch was machen kannst.
Allerdings würde ich mir dabei überlegen ob sich der Aufwand und Ärger lohnt. Je nach Euerer Lebensituation bringt solch eine Einstufung mehr oder weniger.
Wenn man z.B. als Rentner ohnehin nur die Hälfte versteuern muss, bringt der Steuerfreibetrag häufig nichts, bleibt nur noch hin und wieder ein vergünstigter Eintritt.
Gruß
Thomas
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Verfasst: 16.03.2010, 07:09
von unknown
Hallo Anna -Chritine
Ich drück dir die Daumen das alles klappt und viel Kraft das mit deinem Mann durch zu stehen
Alles Gute für deinen Mann und ich
Mario
Verfasst: 15.03.2010, 21:14
von annachristine
Danke Marc und Wolfgang,
an die Möglichkeit zu klagen habe ich nicht gedacht. Da ich aber eine Rechtschutzvesicherung habe, werde ich diese wohl dann nutzen.
Habe mir den Techt der Information noch mal durch gelesen. Das Amt schreibt: Verbesserung des Gesundheitszustandes; Teilbesserung der Lym. Erkrankung.
Als ich die Mitarbeiterin im Amt darauf ansprach sagte sie wörtlich: "Es ist doch keine akute Erkrankung mehr sondern nur noch eine chronische Erkrankung. Das ist doch nicht mehr so schlimm!". Sagt ihr nur: es ist schön, wenn man die Leukämieerkrankungen so sehen kann und nichts über die Unterschiede innerhalb der Leukämie weiß. Irgendwie schob sie dann das Ergebnis auf den Gutachter, der die Entscheidung getrofffen hat.
Da mein Mann aber im September 09 an dem Gallenblasenkarzinom mit 2/3 Leberentfernung operiert wurde, soll das in den Antrag mit vermerkt werden. Dann wird sowieso neu entschieden über die Behindertenstufe.
Und wenn im April bei der Darmspiegelung der nächste Krebs festgestellt wird, dann muß wieder, aber erst nach der OP und der Chemo neu beantragt werden. Werde wohl dann auch schneller sein.
Nach der Gallenop von meinem Mann hatte ich mit der Krebserkrankung (Darmkrebs) meiner Mutti den Kopf voll.
Und da man meinen Mann auch noch 4 Tage nach der großen OP aus dem KH nach Hause entließ, habe ich den Antrag auch erst im November 09 beim Med/Soz-Dienst im KH mitgenommen, weil meine Mutti da im KH wieder lag.
Jetzt muß ich nur für meinen Mann kämpfen und das stehe ich durch.
Viele Dank
Anna-Christine
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Verfasst: 15.03.2010, 19:01
von Waldi
Hallo Anna-Christine,
eine Bekannte von mir wurde irgendwann nach KMT trotz schwerster Fatique ebenfalls auf 30% zurückgestuft. Nachdem alle ihre Widersprüche erfolglos blieben, hat sie vor dem Sozialgericht geklagt. Dabei wurde sie vom Richter gefragt, was sie sich denn vorstelle. Mindestens 60% hat sie gesagt. 2 Minuten später hatte die Gegenseite ihre Forderung akzeptiert. Danach hat sie sich geärgert, denn sie glaubt, dass man ihr auch 80% zugestanden hätte. Fazit: niemals klein beigeben!
In der GdB Tabelle steht über CLL/NHL Folgendes:
1. mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz) 30-40
2. mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) 50-70
3. mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z.B. schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung) 80-100
4. Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50
5. Nach Ablauf der Heilungsbewährung richtet sich der GdB nach dem verbliebenen Organschaden
Meine Frage dazu: eine Heilung der CLL ist durch eine Chemotherapie nicht möglich, demnach kann es doch auch keine Heilungsbewährung geben, oder?
Hier noch ein Tipp: ich habe festgestellt, dass es hilfreich ist, dem Antrag, bzw. auch dem Widerspruch, gleich die entsprechenden Arztberichte beizufügen. Diese wurden mir damals von meinem Hausarzt (er bekommt regelmäßig den Bericht des Hämatologen) anstandslos zur Verfügung gestellt. Als weiterer Vorteil ergab sich daraus für mich, dass mein Antrag sagenhaft schnell bearbeitet wurde.
LG Waldi
Verfasst: 15.03.2010, 16:34
von Marc
Hallo Anna-Christine,
das mit der Rückstufung ist mittlerweile ein leidiges Thema und ich persönliche unterstelle
den meisten Ämtern vorsatz.
Ich selber habe dies auch schon erlebt, damals hatte ich drei Ärzte bzw. Kliniken angegeben, als nur ein Blutbild meines Hausarztes vorlag, wurde der GdB schon gekürzt.
Nachweislich lagen weder die Berichte meines örtlichen Hämatologen noch die Antwort aus Mannheim vor.
Sinngemäß stand in der Rückstufung des Versorgungsamtes " Herr ..... leidet unter keinerlei Nebenwirkungen. ....."
Ich habe mir damals (ich bin rechtsschutzversichert) einen Anwalt genommen.
Gruss
Marc
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Verfasst: 15.03.2010, 10:26
von annachristine
Hallo imForum,
das leidige Thema Behindertenstufe ist schon oft dran gewesen.
Wir haben jetzt von Amt eine Rückstufung der Behindertenstufe für meinen Mann von 60 % auf 30 % erhalten, da die CLL doch nicht mehr akut ist und er im Moment auch keine Medikamente benötigt. Die Anfrage vom Amt erfolgte nur beim Hausarzt. In der behandelnden Kontrollstelle, der Tagesklinik, für die CLL erfolgte keine Rücksprache.
Der Gutachter ist der Meinung, dass die Rückstufung ok ist.
Wir haben dagegen Widerspruch eingelegt und auch einen "Neuantrag" beim Amt eingereicht.
Unseren Hausarzt werde ich bestimmt befragen, wie er zu der Schlußfolgerung der Verbesserung des Gesundheitszustandes kommt, denn er stellt 1/4 jährlich die KH-Einweisung für die Tagesklinik aus zur dortigen Kontrolle der Erkrankung.
Anna-Christine
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