Schwerbehindertenausweis

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unknown

Beitrag von unknown » 09.12.2005, 11:06

Hallo Leute,
soweit ich weiß, ist man "schwerbehindert" erst ab 50%GdB. Das ist bei Denise/Manuelas Mann bei 30%GdB aber garnicht der Fall. Folglich liegt bei ihm auch kein Schwerbehindertenausweis vor, und er hat sich keines Vergehens schuldig gemacht. Also, nichts wie ran an den Antrag auf Verschlechterung, und mit dem dann zu erwartenden Ausweis sofort die Firma und später das Finanzamt informieren. Alles klar?
LG Wolfgang



unknown

Beitrag von unknown » 09.12.2005, 01:43

Hallo Denise,

ich denke mir, es könnte in der Tat schwierig werden, wenn Dein Mann nun plötzlich den Ausweis auspackt.
Andererseits ist es ja eine Erhöhung auf 50% oder mehr, was schon einen Unterschied ausmacht.
Ich würde ggf. in dieser Sache einen oder besser zwei wirklich erfahrene Juristen befragen. Ich habe weiland selbst monatelang überlegt und mich informiert und höchst divergente Auskünfte erhalten.
Die Tendenz geht wohl dahin, Schwerbehinderung wie eine Schwangerschaft zu behandeln (jaja, im Juristischen hat manches so eine gewisse zynische Perversität ...) - und das würde heißen, daß man hinsichtlich ihrer folgenlos auch direkt lügen könnte. Aber das ist noch keineswegs 'durch', und deswegen lieber höchste Vorsicht!

Also:
1) wenn man BEIM ARBEITGEBER die Sonderrechte will, dann gleich bei der Bewerbung auf den Tisch damit.
Neben dem erhöhten Kündigungsschutz und der Woche mehr Urlaub sind dies insbesondere das Recht, kommentarlos jegliche Mehrarbeit/Überstunden abzulehnen und das Recht, ggf. bevorzugt auf einen Dauerarbeitsplatz weitergeleitet zu werden bzw. dafür bevorzugt fortgebildet zu werden etc. und ggf. seinen Arbeitsplatz behinderungsgerecht eingerichtet zu bekommen.
Risiko: Ablehnung des Arbeitgebers deswegen.

2) wie beschrieben, ist es derzeit wohl umstritten, ob man glatt lügen darf, wenn der Arbeitgeber DIREKT nach einem Behindertenausweis fragt.
Das war für mich der Punkt, den Ausweis dann auspacken zu müssen, weil pauschal und schriftlich danach gefragt wurde.

Pervers wie die Lage ist, hat mich das allerdings gerade sehr begehrt gemacht, denn mein stets klammer Arbeitgeber hat dann für meine Einstellung richtig satt Geld vom Staat eingesackt .... Könnte also auch anderswo ein Argument sein ...

2) NIEMALS die Diagnose auf den Tisch!!! Die darf der Arbeitgeber definitiv nicht erfragen; er muß allerdings erfahren, wenn die Behinderung sich irgendwie direkt auf die erwartete Arbeit auswirkt (im Rollstuhl macht man sich schlecht als Möbelpacker ...).
Risiko natürlich: erst recht Ablehnung deswegen.

3) hat der Ausweis gleichwohl seine Vorteile auch außerhalb der Arbeit, wie unten geschildert, von Steuer bis Konzertbesuch. :) Die Zuzahlungsbegrenzung auch nicht zu vergessen.

Ein Patentrezept gibt es nicht, jeder muß hier selber entscheiden.

Pascal.

Denise
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Beitrag von Denise » 08.12.2005, 11:01

Lieber Jan,
danke für deine Informationen. Ich denke mal daß es zu einem Problem werden kann wenn der Arbeitgeber meines Mannes jetzt von den verschwiegenen 30% erfahren würde. Aber mein Mann war damals seit ca. einem Jaht arbeitslos und wollte sich die Chance auf eine Einstellung damit nicht "verbauen".
Ansonsten ist seine Meinung daß ihm eine Höherstufung jetzt doch eher schaden kann und da er sich ja auch sehr gut fühlt wäre es zur Zeit auch nicht berechtigt. Ich muß mich übrigens verbessern nach einem Gespräch mit meinem Mann habe ich erfahren daß er ja nur die 30% hat ,auf die er auch da der Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstelle passierte und er nicht selbst Schuld war, eine monatliche Unfallrente bezieht, jedoch keinen direkten Ausweis hat ( Irrtum von mir).

Liebe Grüße

Manuela
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jan
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Beitrag von jan » 08.12.2005, 00:00

Liebe Manuela, Steff,

soweit ich weiss, ist man bei der Einstellung zur Offenlegung eines vorhandenen Behindertenstatus verpflichtet, wenn man sich später eventuell auf dessen Vorteile wie Kündigungsschutz oder zusätzliche Urlaubstage berufen möchte oder wenn eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit im anzutretenden Job besteht.

Tut man das nicht und meldet die Ansprüche später an, ist der Arbeitgeber meines Wissens zur Sonderkündigung wegen Täuschung berechtigt. Allerdings gibt es meines Wissens kein Sonderkündigungsrecht, wenn der AG von dem Behindertenstatus erfährt, ohne dass man sich auf die gesetzlich zugesicherten zusätzlichen Schutzrechte beruft.

Insofern - man kann den Status beantragen, um die genannten steuerlichen Vorteile zu erlangen, ohne sich auf die arbeitsrechtlichen Vorteile zu berufen und dadurch evtl. Nachteile in einer Bewerbungsphase zu erleiden. Andererseits kann, wenn man im Job steht und dieser unverschuldet (z.B. bei angekündigten betriebsbedingten Kündigungen aufgrund von Werksschließungen) zu wackeln beginnt, ein dann neu beantragter Ausweis auch zum Vorteil in der Sozialauswahl führen - das geht aber nur, wenn man ihn zu Jobbeginn noch nicht hatte...

Vorsicht, dies alles ist nur mein Laienverständnis... kein juristischer Rat, da nur Halbwissen. Ich selbst habe für mich entschieden, einen Ausweis erst zu beantragen, wenn ich wirklich Einschränkungen haben sollte, für die diese Schutzregeln geschaffen wurden... im Moment arbeite und lebe ich wie jeder andere gesunde Mensch auch, brauche also auch keine staatliche Unterstützung...

Viele Grüße
Jan

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Denise
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Beitrag von Denise » 07.12.2005, 22:19

Hallo Marc,
komme gerade erst vom Spätdienst zurück und habe deine Nachricht gelesen. Ganz lieben Dank für deine Mühe. Leider ist mein Mann noch nicht soweit eine eventuelle Höherstufung zu beantragen, er hat eben einfach Angst vor der Reaktion seines Arbeitgebers, insbesondere weil er es ja all die Jahre verschwiegen hat daß er überhaupt einen Ausweis hat. Da mein Mann einen Dienstwagen fährt käme die Vergünstigung beim Kauf eines PKWs bei uns nicht in Frage . Vielleicht ändert er ja seine Meinung doch noch und ich komme auf dein Angebot gerne zurück. Wie ich bereits schon einmal geschrieben weigert mein Mann sich immer noch sich diese Seite mal anzusehen, es reicht seiner Meinung nach wenn ich das mache.

Liebe Grüße

Manuela
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Beitrag von Frank » 07.12.2005, 14:30

Hallo Marc,

das mit dem ADAC ist mir neu! Das werde ich doch gleich mal checken!

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Kapitalist --- <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_cool.gif">

Gruß
Frank
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Marc
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Beitrag von Marc » 07.12.2005, 14:19

Hallo Manuela,

hier noch ein Link zum Thema "Schwerbehinderung": <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.intakt.info/information/schwerbehindert.htm" TARGET="_blank">INTAKT - Schwerbehinderung</A><!-- BBCode End -->

Folgende Nachteilsausgleiche kann Dein Mann mit dem Ausweis bekommen:

GDB > 50% wird bei CML immer gewährt

- Steuerermäßigungen in Form einen Pauschbetrages (ich denke zw. 570 und 1060 EUR p.a. - abhängig vom Grad der Behinderung)
- ein besonderen Kündigungsschutz
- 50% Nachlass beim ADAC
- Vorteile beim Neuwageneinkauf (z.T. bis zu 20%)
- ermäßigten Eintritt bei div. Veranstaltungen, Schwimmbädern, etc.
- ermäßigte Kurtaxe (z.B. beim Urlaub)

Ob man dies in Anspruch nimmt bleibt, wie bereits gesagt, jedem selber überlassen.

Allerdings denke ich in heutiger Zeit kann es nicht schaden, den Ausweis bereits in der Tasche zu haben. Falls Dein Mann irgendwann Probleme auf der Arbeit bekommen sollte, z.B. durch schlechtere wirtschaftl. Lage des AG - kann er damit wenigstens seinen Arbeitsplatz besser schützten. Desweiteren hat der AG ebenfalls ein Vorteil davon, da er u.U. die Schwerbehinderten-
ausgleichsabgabe spart.

Ich war bei uns im Unternehmen der 5. mit einem GDB>50% und nehme seitdem den Posten des
Schwerbehindertenvertreters ein. Also falls Du Fragen hast...

Marc

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Denise
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Beitrag von Denise » 07.12.2005, 12:18

Hallo Marc,
mein Mannn hat schon seit über zwanzig Jahren einen Schwerbehindertenausweis aufgrund eines Motorradunfalls, allerdings auf 30%.
Bei seinem jetzigen Arbeitgeber hat er diesen Ausweis bei der Einstellung vor acht Jahren aber verschwiegen, da er wohl ansonsten nicht eingestellt worden wäre ( ist das richtiges Deutsch?).
Da man meines Wissens nach mit einem Schwerbehindertenausweis so gut wie unkündbar ist, wird man wohl bei der Einstellung Schwierigkeiten bekommen.
Logischerweise hat mein Mann nun vorsichtshalber auch keinen Höherstufungsantrag wegen seiner CML gestellt, um da nichts ins Rollen zu bringen. Im Moment sehen wir allerdings für uns auch keine großen Vorteile daraus denn die 30% haben auch nicht allzu viel gebracht.
Der Arbeitgeber hat allerdings auch sehr human auf die Diagnose CML reagiert und unterstützt meinen Mann wirklich wo es möglich ist, wobei mein Mann seine Tätigkeit ja auch ganz normal ausübt. Abgesehen von den Fehltagen wegen Punktion oder Arztbesuch, er läßt sich dann nach Absprache mit dem Arbeitgeber immer einen Tag krank schreiben.

Liebe Grüße

Manuela


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Marc
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Beitrag von Marc » 07.12.2005, 11:30

Hallo Steff,

den Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis hast Du mit der CML auf jeden Fall.
Er wird i.d.R. mit mind. 50% ausgestellt. Der Ausweis dient ja dem Schutz des Arbeitnehmers.

Ob man nun einen beantragt oder vielleicht nicht, weil man sich noch zu gesund fühlt, das bleibt jedem selber überlassen.

Ich denke, wenn Du ihn bei Deinem AG einreichst, solltest Du ihm auch die Diagnose mitteilen. Für Ihn hat es den Vorteil, das er weniger Abgaben bezügl. der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für einen Schwerbehinderten zahlen muss.
Die Nachteilsausgleiche findest Du unter folgendem Link: <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/" TARGET="_blank">Schwerbehinderung</A><!-- BBCode End -->

Bei einer Neubewerbung kann, wie Du schon vermutest der Ausweis von Nachteil sein.

Meine Erfahrung mit dem Arbeitgeber sind allerdings alle sehr positiv. Insbesondere die Tage an denen ich im Zuge meiner Studie nach Mannheim muss, wurden mir freigestellt.
Ich hatte damals Urlaub beantragt, als man mitbekam, das ich dafür Urlaub nehme, war es der ausdrückliche Wunsch meines Vorgesetzten und des Personalchefs, das ich dafür keinen Urlaub nehme! Entweder sollte ich mich krankschreiben lassen, falls das nicht ginge, würde man das Problem unbürokratisch anders lösen.

Dieses wurde auch hier im Forum schon mal diskutiert, siehe folgenden Link:

<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.leukaemie-online.de/modules. ... &topic=382" TARGET="_blank">Forendiskussion</A><!-- BBCode End -->
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Steff
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Beitrag von Steff » 07.12.2005, 11:10

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage zum Thema Schwerbehindertenausweis.
Meine CML wurde am 16.11.2005 bestätigt. Anscheinend hat man dann ja einen Anspruch/ bzw. es ist wahrscheinlich, einen solchen Ausweis zu bekommen. Wenn dem so ist und ich ihn bei meinem Arbeitgeber einreiche, muß ich dem dann die Diagnose sagen?
Und sollte ich mich mal neu bewerben, muß ich die Existenz des Ausweises bekanntgeben? Das könnte u.U. ja auch von Nachteil sein.
Vielen Dank, Steff <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_confused.gif">
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