Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

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TTina
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Re: Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Beitrag von TTina » 30.01.2021, 19:50

Danke für die rasche Antwort und die Tipps. Ich versuche mal mein Glück ;-) Alles Gute und herzliche Grüße

PMF2SZT
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Re: Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Beitrag von PMF2SZT » 30.01.2021, 18:40

Hallo Tina,

die Rückstufung auf GdB 30 erfolgt routinemäßig und bleibt lebenslang. Im Rahmen der Nachprüfung kannst Du die Gelegenheit nutzen, eine höhere Einstufung zu erzielen. Nach meiner Erfahrung liegen 3 Jahre nach einer allogenen SZT häufig noch diverse gesundheitliche Einschränkungen und Nachwirkungen vor, die eine höhere Einstufung rechtfertigen können.

Ich selbst habe z.B. im Rahmen der Anhörung vor der Erteilung des Nachprüfungsbescheides folgende Einschränkungen bei der Teilhabe geltend gemacht: Polyglobulie und leichte Thrombozytopenie (das Eisen ist inzwischen durch regelmäßige Erythroapheresen "entsorgt"), Immundefekt mit Mangel an CD4+-Lymphozyten in Verbindung mit einem unzureichenden CD4+/CD8+- Verhältnis sowie einem Mangel an Immunglobulinen A und G, Herz: Persistierendes Vorhofflimmern, Skelett: LWS-Syndrom und Gelenkprobleme, Haut: Intermittierendes Gesichtserythem/-exanthem, Konzentrationsmangel und Vergeßlichkeit ("Chemo-Brain"), Schlafstörungen, und Psychische Probleme. Deshalb wurde mir dann ein GdB von 50 angeboten. Daraufhin habe ich nochmals an das ZBFS (in Bayern anstatt des Versorgungsamtes zuständig) geschrieben, weil m.E. die geltend gemachten Einschränkungen nicht vollständig und hinreichend berücksichtigt wurden. Darauf hin wurde mir dann im Nachprüfungsbescheid ein GdB von 70 zugestanden, so dass ich keinen Grund zu einem Einspruch erkennen konnte.

Ich denke, fast jeder hat nach einer allogenen SZT einen nachweisbaren Immunsystemmangel und irgendwelche Probleme mit trockener Haut bzw. Schleimhautprobleme. Man muss sich nur mal konzentriert hin setzen und systematisch alle Dinge sammeln und aufschreiben. Dann ist es notwendig, alle Probleme mit Befundberichten von Fachärzten bzw. der KMT-Ambulanz zu untermauern. Da ist es sehr hilfreich, wenn man sich einen Ordner mit allen Arztbriefen und Befundberichten zugelegt hat. Eine eventuelle Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit kann sich natürlich negativ auswirken. Bei allen Punkten, die man berücksichtigt haben möchte, muss immer die Frage gestellt werden: Inwieweit ist meine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt? Für die abschließende Einstufung ist IMMER nur diese tatsächliche Einschränkung der Teilhabe entscheidend, und NICHT die Diagnose oder die Therapie (Beispiel: Bluthochdruck - wenn man mit einem Medikament gut eingestellt ist, hat man keine Einschränkungen in seinem täglichen Leben). Hierbei liegen die eigene Einschätzung und die des Amtes oft meilenweit auseinander, oftmals aus Unkenntnis. Auch die Einschätzung der Ärzte liegt oft drastisch daneben.

Wenn alles keinen Erfolg hat, ist anwaltliche Unterstützung, die im Sozialrecht erfahren sein muss, notwendig. Das kann der VdK oder ähnliche Stellen sein (leider ist hier erfahrungsgemäß eine große Bandbreite bei der Qualität zu erwarten, die Erfahrungen reichen von sehr positiv bis sehr negativ). Ich persönlich empfehle immer eine absolute Spezialistenkanzlei, was allerdings je nach Rechtsschutzversicherung Geld kosten kann.

Im LENAforum.de gibt es für solche Themen einen eigenen Bereich, wo Du Dich gerne mit über 500 anderen Stammzelltransplantierten und deren Angehörigen über diese Fragen austauschen kannst.

Alles Gute!
Joachim
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Re: Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Beitrag von TTina » 30.01.2021, 15:36

Vielen Dank für die Info! Ich habe heute eine Nachricht zum meinem Bescheid (bisher 100 GdB) und der Nachprüfung bekommen. Hatte 2017 eine Stammzellentransplantation und werde nun nach dreijähriger "Heilungsbewährungszeit" auf 30 GdB herabgesetzt. Hab ich hier Erfolg bei einem Einspruch? Hast Du da Erfahrung, oder finde ich da was im LENA Forum? Danke und herzliche Grüße Tina

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Re: Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Beitrag von PMF2SZT » 06.11.2020, 14:58

Hallo Thomas,

ich habe das mal überprüft. Ja, die Änderungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Gruß,
Joachim
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Re: Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Beitrag von Thomas55 » 06.11.2020, 14:00

PMF2SZT hat geschrieben:
06.11.2020, 12:14
Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden.
Joachim, danke für die Info. Einen "behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag" über jährlich 900 Euro konnte ich (100% Schwerbehindert) allerdings bisher schon absetzen. Ich nehme an, dass die neuen Pauschbeträge dann ab 2021 gelten, also erst zur Steuererklärung die man 2022 macht zu Wirkung kommen ?

Gruß
Thomas

PMF2SZT
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Achtung! Steuererleichterungen für Behinderte ab GdB 20 beschlossen

Beitrag von PMF2SZT » 06.11.2020, 12:14

Am Donnerstag, den 29.10.2020 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf über die Erhöhung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge zugestimmt. Künftig kann jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen. Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag.

Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Joachim
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