Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

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Marc
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Marc » 11.12.2011, 11:33

Hallo Heike,

dann scheinst Du einst der ersten Opfer der "Reform" geworden zu sein.

LIes bitte hier http://www.leukaemie-online.de/index.ph ... 46:politik

Gast

Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Gast » 11.12.2011, 07:44

Hallo zusammen,

ich habe seit August 2011 die Diagnose CML. Ich bin 43 Jahre alt. Gestern kam der Bescheid vom Versorgungsamt. GdB 20%
Ich habe den Eindruck, dass das etwas wenig ist. Auch wenn es mir mit Tasigna recht gut geht und die Nebenwirkungen
im Vergleich gering.
Wie gehe ich jetzt am besten vor. Widerspruch schriftlich oder persönlich zum Versorgungsamt???

Danke Heike

alphalupo
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von alphalupo » 23.07.2011, 20:39

"Bei der Beurteilung einer CML in chronischer Phase richtet sich der GdB je nach Auswirkung - auch der Behandlung - auf den Allgemeinzustand und dem Ausmaß der Milzvergrößerung."
Das schreibt das Amt!
Da ich weder ne Leber- noch ne Milzvergrößerung habe und Tasigna recht gut vertrage, denke ich, das paßt schon. Verschlechterungsantrag kann man ja jederzeit stellen. Das sich da was geändert hat, natürlich nicht zum Guten, haben wir schon gemerkt: Bei Gehörlosigkeit gab es früher 100%, jetzt nur noch 80%!!!
__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

annachristine
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von annachristine » 23.07.2011, 15:30

Hallo Wolferl,
Du kannst gegen den Bescheid Wiedespruch einlegen, mußt aber das neue Behindertenrecht genau lesen, bevor Du wiedersprichst. Es hat grundlegende Änderungen gegeben, die Einfluß auf die Einstufung haben. Wenn eine "Neuerkrankung mit Chemo" vorliegt, nach welcher die Einstufung erfolgt, ist diese immer höher als nach 3 Jahren de Ersterkrankung, da man dann von einer Besserung (Heilung) ausgeht.
Als die Stufe bei meinem Mann nach untern korregiert wurde, haben wir auch dagegen Wiederspruch eingelegt. Es erfolgte dann nochmals eine Abfrage bei allen behandelnden Ärzten, die wir auf dem Antrag angegeben hatten. Er hat jetzt dauerhaft 50 % erhalten; die Runterstufung lag bei 30 %. Alle neuen (Krebs) Erkrankungen bei ihm wurden nicht mit ne Chemo behandelt, da diese ja im gesunden Gewebe waren. Und dafür gibt es eben nichts. Pech für die Kuh Elsa :mrgreen:

Ich sehe die Sache wirklich in dem Schwerbehindertenrecht, denn alle Leukämieerkrankungen sind dort als Sammelerkrankung zu finden. Da fehlt wohl an dieser Stelle jemand im Ministerium, der davon evtl. selbst betroffen ist und dann eine andere Meinung über die Erkrankung hat.

Liebe Grüße
Anna-Christine

Aramis
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Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Aramis » 22.07.2011, 22:41

Hallo Wolferl,

ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Mein Mann hatte 50 % für Wirbelsäule,SChilddrüse,BLuthochdruck etc.
Dann kam CML dazu und er hat 80 % bekommen.

LG Gabi

Gast

Re: Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von Gast » 17.07.2011, 14:27

Hallo Wolferl,

die Gutachtergrundsätze sehen vor, daß nicht einfach addiert werden darf, sondern vom größten Schaden auszugehen ist und dann geprüft werden muß, ob die anderen faktisch diesen Hauptschaden verstärken.
Das ist natürlich ein Gummiparagraph.
Aber Deine Schäden scheinen mir doch aus ganz unterschiedlichen Ecken zu kommen. Insofern würde ich die Sache mit Deinem bzw. mit einem gutachtenerfahrenen Arzt durchsprechen und, ggf. mit Beifügung einer Stellungnahme desselben, zumindest einmal Widerspruch erheben.
Dann muß das Amt sich erklären.

Viel Erfolg!
Pascal.

alphalupo
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Schwerbehindertenausweis/Bescheid

Beitrag von alphalupo » 16.07.2011, 16:22

Heute hab ich den Bescheid über die Schwerbehinderung erhalten:
Gesundheitsstörungen:
1. Bluterkrankung mit Behandlungsbedürftigkeit
(Einzel-GdB: 50)
2. Bluthochdruck
(10Einzel-GdB )
3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veränderungen, Wirbelsäulenverformung, muskuläre Verspannungen
(10Einzel-GdB )
4. Leberschaden, Fettleber
(10Einzel-GdB )
Diese Gesundheitsstörungen bedingen einen Gesamt-GdB von 50 mit unbefristeter Gültigkeit.

Bei der Beurteilung einer CML in chronischer Phase richtet sich der GdB je nach Auswirkung - auch der Behandlung - auf den Allgemeinzustand und dem Ausmaß der Milzvergrößerung.
Die mit den Gesundheitsstörungen:
Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenfunktionsstörungen, Cholelithiasis, Knick-Senk-Spreizfüße und Sehminderung beidseits
verbundenen Einschränkungen bedingen keinen GdB von wenigstens 10
Die Berücksichtigung bei der Feststellung des GdB ist daher nicht möglich.

So steht das im Bescheid drin. Meine Frage wäre jetzt, wie das bei Euch so ist und soll man das so akzeptieren oder Widerspruch einlegen um evtl. einen höheren GdB zu bekommen?
LG Wolferl
__________________________
ED 04/11, seit 17.05.11 Teilnahme Tasigna 600mg multizentrische Phase-III-Studie-19.08.11: Vollremission in der Cytogenetik, molekulare Remission erreicht.

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