Hallo,
kleiner Widerspruch, Thomas: Auf die 5 Tage Zusatzurlaub hat man NICHT NUR im öffentlichen Dienst Anspruch - die stehen laut Sozialgesetzbuch IX § 125 jedem Schwerbehinderten überall zu; bei Arbeit von weniger als 5 Tagen pro Woche entsprechend angepaßt!
Dazu kommt § 124: Ein Schwerbehinderter kann jegliche Mehrarbeit/Überstunden ablehnen.
Außerdem hat man, mindestens auf dem Papier, bevorzugt Anspruch, auf einen dauerhaften Vollzeitarbeitsplatz aufzurücken, Fortbildungen zu bekommen etc. pp.
Der günstigere, meist halbierte, Eintritt ist eigentlich nicht nur "hin und wieder irgendwo" üblich, sondern nach meiner Erfahrung(immer noch) allgemeiner Standard - vom Kino bis zum Museum und Konzert.
Ggf. können noch allerlei Leistungen im Umkreis von Rehabilitation/Wiedereingliederung ins Arbeitsleben dazukommen, etwa nach einer Transplantation. Vom Medizinischen bis Haushaltshilfe ...
Bei Hartz IV gibt es m.W. für Krebskranke auf Antrag und Nachweis auch noch einen Zuschlag für gesunde Ernährung (man muß dazu anscheinend erst krank werden ...)
Überhaupt bekommt man mit Behinderung plus Armut an verschiedensten Ecken günstigere Konditionen vom Staat.
Schwerbehinderte bekommen beim Steuerausgleich - je nach Prozentzahl - einen Sonderpauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen von 310 bis 1420 € ohne Einzelnachweis der Aufwendungen. Wer mehr ausgibt, muß es natürlich beweisen können.
Ich sammle sämtliche Belege aus dem Dunstkreis der Krankheit, um sie zu gegebener Zeit dem Finanzamt zu präsentieren. Das geht prinzipiell auch ohne Ausweis.
Die Prozentzahl richtet sich natürlich pauschalisiert nach dem Grad des Schadens.
60% Behinderung sollte man mindestens anstreben. Das ist die Marge, bei der sich die Zuzahlungsgrenze bei der Krankenkasse automatisch halbiert.
Die Broschüre mit den Krankheiten und Prozenten findet man beispielsweise hier:
<!-- BBCode auto-link start --><a href="/
http://www.berlin.de/SenGesSozV/lageso/arb2.html" target="_blank">
http://www.berlin.de/SenGesSozV/lageso/arb2.html</a><!-- BBCode auto-link end -->
Mein Ausweis ist übrigens gleich auf die Maximalzeit von 15 Jahren ausgestellt worden. Aber bei jemandem, der lieber Tabletten schluckt als sich transplantieren zu lassen, ist wohl nix mehr zu retten. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_razz.gif">
Man sollte bei der Antragsstellung wohl sowieso gleich die richtigen unter seinen Ärzten angeben, die mit entsprechender Routine den Bürokraten ein eindeutiges und eindrucksvolles Gutachten präsentieren. Ich habe denen zwei Professoren für Hämatologie und einen Oberarzt vorgesetzt - da gab es keine Fragen mehr ... <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_biggrin.gif">
Ich empfehle, sich kostenlos vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Broschüre "Ratgeber für behinderte Menschen" zuschicken zu lassen - da ist auch gerade der einschlägige Paragraphenwald vollzählig abgedruckt. Leider ohne Register.
<!-- BBCode auto-link start --><a href="/
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_6.cfm" target="_blank">
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publika ... p_6.cfm</a><!-- BBCode auto-link end -->
Viel Erfolg!
Pascal.