Leukämie-Online Forum • Behindertenstatus als CML-er und Arbeitgebereaktion - Seite 2
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Verfasst: 05.11.2010, 22:50
von puma-billa
..... danke Martin

lg

Billa

Verfasst: 05.11.2010, 20:28
von marwin1077
Hallo Thom!

Probier doch mal den <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.clusterhomepage.de/pdf/Schwe ... Arbeit.pdf" TARGET="_blank"> Hier klicken!</A><!-- BBCode End -->

Es wurde nur der Punkt am Satzende in den Link von Billa eingebunden.

LG


Martin

_________________
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.youtube.com/watch?v=wwnpJVzIyF0" TARGET="_blank">Interview mit einer Sterbenden </A><!-- BBCode End -->

Verfasst: 05.11.2010, 20:23
von marwin1077
Hallo Leute!

Das ist definitiv ein sehr heißes Thema.
Wenn man beim Arbeitgeber die Behinderung mitteilt, entstehen nicht nur den Arbeitnehmer Vorteile. Auch der Geber hat welche.


---<!-- BBCode Start --><B>IN ÖSTERREICH:</B><!-- BBCode End -->---

<!-- BBCode Start --><I>*Arbeitnehmer:</I><!-- BBCode End -->
Es wird zwischen Bhindertenpass (<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.help.gv.at/Content.Node/114/ ... 40000.html" TARGET="_blank">hier klicken!</A><!-- BBCode End -->) und Grad der Behinderung (Bescheid - <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/pu ... /1280.html" TARGET="_blank">hier klicken!</A><!-- BBCode End -->) unterschieden.

Weitere Vorteile:
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.basb.gv.at/cms/basb/attachme ... keiten.doc" TARGET="_blank">Infoblatt "Steuerliche Absetzmöglichkeiten" (Word Dokument, 144Kb)
</A><!-- BBCode End -->
-<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.basb.gv.at/cms/basb/attachme ... r_oebb.doc" TARGET="_blank">Infoblatt "Fahrpreisermässigungen bei der OEBB" - Stand 1.1.2010 (Word Dokument, 87Kb)</A><!-- BBCode End -->

<!-- BBCode Start --><I>*Arbeitgeber:</I><!-- BBCode End -->
Ausgleichstaxenersparnis!
Als Beispiel: Der Betrieb in dem ich arbeite gibt 50 Menschen Arbeit. Es sind keine behinderten Leute eingestellt. Wenn ich meine Einstufung erhalte, muß der Arbeitgeber bis zu monatlich 223 Euro <!-- BBCode Start --><B>nicht bezahlen!</B><!-- BBCode End -->. ALSO!
Da wird doch wohl als Gegenleistung eine Woche mehr Urlaub drin sein, immerhin hat man andere Probleme.........
Verweis: <!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.basb.bmsg.gv.at/basb/Unterne ... nd_Praemie" TARGET="_blank">www.basb.bmsg.gv.at/basb/UnternehmerInn ... Praemie</A><!-- BBCode End -->

Zudem noch weitere Föderungen seitens der Arbeitgeber:
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.basb.bmsg.gv.at/basb/Unterne ... d_Vorteile" TARGET="_blank">www.basb.bmsg.gv.at/basb/UnternehmerInn ... orteile</A><!-- BBCode End -->

Das Obige ist nur ergänzend und dient zur Information in <!-- BBCode Start --><B>Österreich</B><!-- BBCode End -->, ich weiß nicht wie das in <!-- BBCode Start --><B>Deutschland</B><!-- BBCode End --> gehandhabt wird.

LG

Martin

Ist ein bischen viel geworden :-S

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<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.youtube.com/watch?v=wwnpJVzIyF0" TARGET="_blank">Interview mit einer Sterbenden </A><!-- BBCode End -->

Verfasst: 05.11.2010, 12:29
von Thomas55
Hallo Billa,

...der Link funktioniert bei mir nicht.

Gruß
Thomas
[addsig]

Verfasst: 04.11.2010, 23:32
von puma-billa
Hallo.

guckt mal hierhttp://www.clusterhomepage.de/pdf/Schwe ... Arbeit.pdf.

Ab Seite 12 ist ganz klar beschrieben, dass man von sich aus nicht darauf hinweisen muß (wie Claudie schon schrieb, außer die Behinderung beeinträchtigt die Arbeitsleistung) , dann aber natürlich die Vorteile (mehr Urlaub usw.) auch nicht in Anspruch nehmen kann. Bei direkter Nachfrage muß man hier aber wahrheitsgemäß antworten.

Schönen Abend

Billa

Verfasst: 04.11.2010, 22:47
von Stinkmorchel
Du hast nur dann die Pflicht es bei einem Einstellungsgespräch zu sagen, wenn Du Dich für eine Tätigkeit bewirbst, die Du wegen Deiner Behinderung nicht ausüben können wirst. Ansonsten nicht, insbesondere nicht, wenn Du erkrankst, währenddem Du Dich in einem Arbeitsverhältnis befindest.
[addsig]

Verfasst: 04.11.2010, 22:18
von unknown
Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!

Ich für meinen Teil werde den offenen, ehrlichen Weg wohl einschlagen ( wie Du Enrico)und meinen AG von meinem Vorhaben unterrichten, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, zu mal die ganze Firma meine Art der Erkrankung kennt. ( Kann mir gar nicht vorstellen wie einige dies jahrelang verheimlichen können (gegenüber Familie,Freunden, Firma) bei all den Arzt besuchen). ich bin damit offen umgegangen, und dennoch habe ich mit mir selbst ein Problem(mir gegenüber einzugestehen, dass ich krank bin), ob das mit dem Ausweis richtig ist.

Nach anderen mir vorliegenden Information hat man als Arbeitnehmer eine Pflicht dies dem Arbeitgeber zu melden. Das gleiche würde auch bei der Bewerbung für einen anderen Arbeitsplatz gelten.
Was sagt Ihr dazu?

Aus meinem jetzigen Zustand heraus halte ich es für "unnötig", aber ich bin noch frisch dabei und wer weiß, was die zukunft bringt, wenngleich ich alles sehr positiv sehe!

Soviel aus meiner wirren Gedankenwelt

Freue mich auf Eure Reaktionen.

Alles Gute.

U.


Verfasst: 04.11.2010, 00:10
von Stinkmorchel
Hallo U.

Du musst deinem Arbeitgeber <!-- BBCode Start --><B>nicht</B><!-- BBCode End --> erzählen, dass Du den Schwerbehindertenausweis hast. Dann geniesst Du eben nur die steuerlichen Vorteile beim Lohnsteuerjahresausgleich und gebenenfalls Vorteile bei Eintritten. Zusätzliche Urlaubstage bekommst Du dann natürlich nicht, aber warum sollte man den Ausweis nicht einfach nur selektiv einsetzen?
Ich denke es kommt sehr auf das Unternehmen und den Chef an, um entscheiden zu können, ob man es dort mitteilt.
Liebe Grüße
[addsig]

Verfasst: 03.11.2010, 20:17
von Doro
Tschuldigung, habe gerade nochmal nachgeschaut: ich habe 100% bekommen, nicht 50%.
[addsig]

Verfasst: 03.11.2010, 18:50
von Enrico
Na also ich würde das alles mitteilen, einfach mit offenen Karten spielen.
Das ist eine Art Vertauen, also ....
[addsig]

Verfasst: 03.11.2010, 18:49
von Enrico
Also dem AG würde ich das schon mitteilen, das muss man doch nicht verschweigen.
Um eben keine Nachteile zu erlangen.....
[addsig]

Verfasst: 03.11.2010, 18:47
von Enrico
Hallo zusammen,
also ich habe gleich in der Klinik einen Antrag gestellt--> bekam 70%
und man muss da kein schlechtes Gewissen haben,
das ist eine Art Ausgleich, weil wir nun mal mit der Erkrankung leben müssen,
beste Grüße
Enrico
[addsig]

Verfasst: 03.11.2010, 14:52
von waterman
Hallo,
ich habe 100% bekommen, da meine Werte schlecht waren beim Antrag (siehe auch meinen Bericht "schlechte Werte, SZT ?)
1.) der Ausweis ist wichtig, da erhöhter Kündigungsschutz bei Verschlechterung der Erkrankung z.b.
2.) es besteht keinerlei Pflicht es dem AG zu sagen, dann hat man natürlich auch nicht die 5 freien Zusatztage
3.) die Kollegen dürfen es nicht erfahren, der AG macht sich dadurch sogar strafbar
4.) auch bei einer neuen Bewerbung musst Du nicht sagen das Du behindert bist. Niemand darf nach seinen Krankheiten gefragt werden

Du musst also erstmal gar nichts sagen, das kannst du dann auch machen , falls sich die Krankheit verschlechtert. Auch dann hast Du den Kündigungsschutz. Wir leben ja glücklicherweise in einem Sozialstaat.

lg waterman

[addsig]

Verfasst: 03.11.2010, 13:02
von unknown
Kriegt man mit CML pauschal die 50%?

Verfasst: 03.11.2010, 12:55
von annachristine
Hallo Gast,
Du mußt keinen Antrag auf "Schwerbehinderung beim Versorgungsamt" stellen. Du verschenkst nur div. Vorteile wie z.b. Zusatzurlaub (5 Tage), Steuerminderung bei der Einkommenssteuererklärung, Kündigungsschutz, usw.
Dem Arbeitgeber kannst Du ja dann, wenn Du den Ausweis besitzt davon sagen. Nachteile durch den Arbeitgeber sollten dadurch keine eintreten. Der Arbeitgeber darf über Deine Erkrankung nicht mit Deinen Kollegen, seinen Mitarbeitern sprechen. Falls Du einen Vorgesetzten hast, dem Du unterstellt bis, dann darf dieser vom Arbeitgeber informiert werden.

Stell den Antrag und warte das Ergebnis ab.

LG
Anna-Christine
[addsig]