Verfasst: 07.09.2009, 08:45
Hallo anonymer Gast,
wäre schon freundlicher gewesen, wenn Du mit Deinem Namen gepostet hättest - naja vielleicht das nächste Mal
Nun zu Deiner Frage:
Achte darauf, bzw. bestehe darauf, dass Dein Ausweis rückwirkend ab Diagnosestellung ausgestellt wird. Der Beginn der Behinderung die im Ausweis eingetragen ist, ist maßgebend für eventuelle Steuervorteile. Diese kannst Du rückwirkend für den gesamten Zeitraum der eingetragenen Behinderung beim Finanzamt beantragen. Das geht auch bei bereits abgeschlossenen Steuerjahren. Einfach ein kurzes formloses Antragsschreiben aufsetzen mit allen Fakten und dann mit dem Ausweis beim FA vorbeigehen. Lass Deine Behinderung auch dort gleich eintragen, dann musst Du nicht jedes Jahr erneut den Ausweis vorlegen.
Gruß und viel Erfolg
Hans
[addsig]
wäre schon freundlicher gewesen, wenn Du mit Deinem Namen gepostet hättest - naja vielleicht das nächste Mal

Nun zu Deiner Frage:
Achte darauf, bzw. bestehe darauf, dass Dein Ausweis rückwirkend ab Diagnosestellung ausgestellt wird. Der Beginn der Behinderung die im Ausweis eingetragen ist, ist maßgebend für eventuelle Steuervorteile. Diese kannst Du rückwirkend für den gesamten Zeitraum der eingetragenen Behinderung beim Finanzamt beantragen. Das geht auch bei bereits abgeschlossenen Steuerjahren. Einfach ein kurzes formloses Antragsschreiben aufsetzen mit allen Fakten und dann mit dem Ausweis beim FA vorbeigehen. Lass Deine Behinderung auch dort gleich eintragen, dann musst Du nicht jedes Jahr erneut den Ausweis vorlegen.
Gruß und viel Erfolg
Hans
[addsig]