Verfasst: 18.05.2006, 13:15
Hallo,
also aus arbeitsrechtlicher Sicht muss man für den konkreten Arbeitsplatz, also als Briefzusteller, geeignet sein. Das kann aber nur ein Arzt mittels eines Gutachtens klären. Die Kosten für ein solches Gutachten hat in der Regel der (potentielle) Arbeitgeber zu tragen.
Bei einer Leukämie wie der ALL ist man in der Regel (wenn die Transplantation noch nicht allzu lange her ist) zu 100% schwerbehindert -wenn man beim Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag gestellt hat; danach liegt in der Regel (d.h. bei einer allogenen SZT)auch noch ein GdB von wenigstens 30% vor, was eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bei Einstellungen durch das Arbeitsamt grundsätzlich rechtfertigen kann.
Bei der Einstellung von schwerbehinderten Azubis oder anderen Beschäftigten(Schwerbehindertenausweis erforderlich) können Arbeitgeber vom Arbeitsamt Zuschüsse beantragen. Genauere Infos dazu bekommt man vom Integrationsfachdienst. Da viele Arbeitgeber das nicht wissen, lohnt es sich, darauf hinzuweisen.
Vom Verschweigen einer Behinderung vor der Einstellung halte ich nichts, weil man dann auch die Rechte von Behinderten (besserer Kündigungsschutz, mehr Urlaub, etc.) nicht in Anspruch nehmen kann.
Ausserdem gibt es eine EU-Richtlinie, die Deutschland noch nicht umgesetzt hat, obwohl die Frist dafür bereits abgelaufen ist: Danach ist es verboten, jemanden bei Vertragsabschluss aufgrund seiner Behinderung zu diskriminieren, d.h. hier nicht einzustellen. Sie gilt solange unmittelbar, d.h. in ihrem eigentlichen Wortlaut, bis das derzeit vieldiskutierte deutsche Antidiskriminierungsgesetz in Kraft tritt.
Eine Politesse, die aufgrund ihrer Neurodermitis nicht eingestellt wurde (es lag hier nicht mal eine Schwerbehinderung vor!) hat erfolgreich gegen eine Kommune aufgrund dieser EU-Richtlinie auf Schadensersatz geklagt.
Solltet Ihr das auch in Erwägung ziehen (ggf. nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsamt) würde ich mich diesbezüglich eingehend von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen (ob eine solche Klage in Eurem Fall erfolgreich sein könnte).
Liebe Grüße,
Hindemitter
also aus arbeitsrechtlicher Sicht muss man für den konkreten Arbeitsplatz, also als Briefzusteller, geeignet sein. Das kann aber nur ein Arzt mittels eines Gutachtens klären. Die Kosten für ein solches Gutachten hat in der Regel der (potentielle) Arbeitgeber zu tragen.
Bei einer Leukämie wie der ALL ist man in der Regel (wenn die Transplantation noch nicht allzu lange her ist) zu 100% schwerbehindert -wenn man beim Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag gestellt hat; danach liegt in der Regel (d.h. bei einer allogenen SZT)auch noch ein GdB von wenigstens 30% vor, was eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bei Einstellungen durch das Arbeitsamt grundsätzlich rechtfertigen kann.
Bei der Einstellung von schwerbehinderten Azubis oder anderen Beschäftigten(Schwerbehindertenausweis erforderlich) können Arbeitgeber vom Arbeitsamt Zuschüsse beantragen. Genauere Infos dazu bekommt man vom Integrationsfachdienst. Da viele Arbeitgeber das nicht wissen, lohnt es sich, darauf hinzuweisen.
Vom Verschweigen einer Behinderung vor der Einstellung halte ich nichts, weil man dann auch die Rechte von Behinderten (besserer Kündigungsschutz, mehr Urlaub, etc.) nicht in Anspruch nehmen kann.
Ausserdem gibt es eine EU-Richtlinie, die Deutschland noch nicht umgesetzt hat, obwohl die Frist dafür bereits abgelaufen ist: Danach ist es verboten, jemanden bei Vertragsabschluss aufgrund seiner Behinderung zu diskriminieren, d.h. hier nicht einzustellen. Sie gilt solange unmittelbar, d.h. in ihrem eigentlichen Wortlaut, bis das derzeit vieldiskutierte deutsche Antidiskriminierungsgesetz in Kraft tritt.
Eine Politesse, die aufgrund ihrer Neurodermitis nicht eingestellt wurde (es lag hier nicht mal eine Schwerbehinderung vor!) hat erfolgreich gegen eine Kommune aufgrund dieser EU-Richtlinie auf Schadensersatz geklagt.
Solltet Ihr das auch in Erwägung ziehen (ggf. nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsamt) würde ich mich diesbezüglich eingehend von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen (ob eine solche Klage in Eurem Fall erfolgreich sein könnte).
Liebe Grüße,
Hindemitter