Re: Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 16.12.2016, 15:15
Hallo MonaLisa,
die Problematik bezüglich Schwerbehindertenausweis kenne ich auch. Bei kompletter Remission und ohne weitere Erkrankungen gibt es,, lt SGB IX, Versorgungsmedizin, kaum noch was.
Hier findest Du die Tabelle; CML auf Seite 96:
[url]http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3
Du hast aber auch selber das Recht, Akteneinsicht in der Geschäftsstelle zu beantragen.
Über die Höhe des Grades der Behinderung entscheidet nicht der Sachbearbeiter eines Versorgungsamtes. Die Akte geht zum Sozial-Medizinischen-Dienst. Hier erstellt ein Arzt ein Gutachten und trifft die Entscheidung.
Solltest Du noch weitere Erkrankungen haben, so werden diese auch berücksichtigt. Allerdings muss bei diesen Erkrankungen mind. ein Grad der Beh. von 30 vorliegen, damit 10 noch zur CML hinzuaddiert werden. Aber auch das gesamte Erkrankungsbild spielt natürlich eine Rolle.
Sollte eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen, so kann mann mit einem Grad der Beh. von 30 oder 40 bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. (Ich gehe davon aus, dass es bei Dir nicht der Fall sein wird). Diese muss aber mind. 2-3 Wochen bevor man Kenntnis vom drohenden Jobverlust erlangt, gestellt werden. Die Arbeitsämter müssen nicht mehr beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Job in Gefahr ist, die meisten tun es aber weiterhin.
Eine Gleichstellung bringt weder mehr Urlaubstage noch eine bessere Steuervergünstigung. Sie dient lediglich dem Kündigungsschutz bzw. den Jobsuchenden bei entsprechenden Stellenangeboten.
Ich drück Dir die Daumen, dass es mit dem Widerspruch klappt.
Angin
die Problematik bezüglich Schwerbehindertenausweis kenne ich auch. Bei kompletter Remission und ohne weitere Erkrankungen gibt es,, lt SGB IX, Versorgungsmedizin, kaum noch was.
Hier findest Du die Tabelle; CML auf Seite 96:
[url]http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3
Du hast aber auch selber das Recht, Akteneinsicht in der Geschäftsstelle zu beantragen.
Über die Höhe des Grades der Behinderung entscheidet nicht der Sachbearbeiter eines Versorgungsamtes. Die Akte geht zum Sozial-Medizinischen-Dienst. Hier erstellt ein Arzt ein Gutachten und trifft die Entscheidung.
Solltest Du noch weitere Erkrankungen haben, so werden diese auch berücksichtigt. Allerdings muss bei diesen Erkrankungen mind. ein Grad der Beh. von 30 vorliegen, damit 10 noch zur CML hinzuaddiert werden. Aber auch das gesamte Erkrankungsbild spielt natürlich eine Rolle.
Sollte eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen, so kann mann mit einem Grad der Beh. von 30 oder 40 bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. (Ich gehe davon aus, dass es bei Dir nicht der Fall sein wird). Diese muss aber mind. 2-3 Wochen bevor man Kenntnis vom drohenden Jobverlust erlangt, gestellt werden. Die Arbeitsämter müssen nicht mehr beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Job in Gefahr ist, die meisten tun es aber weiterhin.
Eine Gleichstellung bringt weder mehr Urlaubstage noch eine bessere Steuervergünstigung. Sie dient lediglich dem Kündigungsschutz bzw. den Jobsuchenden bei entsprechenden Stellenangeboten.
Ich drück Dir die Daumen, dass es mit dem Widerspruch klappt.
Angin