Re: Zweitwohnung wegen CLL bzw. wegen psychischer Problem
Verfasst: 24.10.2013, 20:37
Hallo, Lothar,
im Sinne von Scheidungskosten geht das wohl nicht. Und auch bei Behinderung könnte es schwierig werden, weil Du ja nicht mobilitätseingeschränkt bist.
Ich würde es, glaube ich, mit letzterem versuchen. Sicher hattest Du vor Deiner SZT schon einen Sb-Grad. Hast Du denn schon Deine 100 Prozent Schwerbehinderung gewährt bekommen?
im Sinne von Scheidungskosten geht das wohl nicht. Und auch bei Behinderung könnte es schwierig werden, weil Du ja nicht mobilitätseingeschränkt bist.
Ich würde es, glaube ich, mit letzterem versuchen. Sicher hattest Du vor Deiner SZT schon einen Sb-Grad. Hast Du denn schon Deine 100 Prozent Schwerbehinderung gewährt bekommen?