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Re: Fahrtkosten
Verfasst: 04.04.2011, 13:51
von marwin1077
Lieber waterman!
Verstanden
Es zählt der Gedanke, ich wär auf des gar ned gekommen
LG
Re: Fahrtkosten
Verfasst: 04.04.2011, 10:44
von waterman
Lieber Martin,
des gilt aber net für Austria, zumindest kenn i mi nur im bayrischen, sorry im deutschen Steuerrecht aus
GLG Rainer
Re: Fahrtkosten
Verfasst: 04.04.2011, 09:31
von marwin1077
Boah!
Danke für die Info waterman!
LG
Fahrtkosten
Verfasst: 04.04.2011, 07:59
von waterman
servus leute,
hoffe ihr seit alle gute Nachhause gekommen ?
Hier eine Korrektur dessen, was der Referent i.S. Schwerbehinderung und Fahrtkosten vorgetragen hat:
Behinderte mit einem GdB (Grad der Behinderung) können ab 70v.H. MIT Merkzeichen G (für Gehbehinderung) ODER einen GdB ab 80v.H. pauschal 3000km Fahrtkosten für Zusatzfahren von der Steuer absetzen, mit 0,30 € , sprich € 900,00. Das rechnet sich für die die Arbeiten aber nur wenn weitere Kosten anfallen, wie z.B. Medikamente, Zahnarzt, Kurzuzahlung, Praxiszuzahlung etc. denn die Kosten werden nur geltend gemacht, für den Betrag der die zumutbare Belastung übersteigt. Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen und Familienstand.
Wer dazu Fragen hat kann sich gern an mich wenden.
Ach ja, ein herzliches Dankeschön an Jan und Michi! Und mich hat es gefreut soviele Leute kennen zu lernen.
lg waterman