Re: 78 Wochen Krankengeld - nicht arbeitsfähig - was dann?
Verfasst: 26.12.2010, 00:48
Hallo Pascal,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Inzwischen habe ich auch Infos von der Krankenkasse, des Arbeitsamtes und auch von einer unabhängigen Rentenberatierin bekommen.
In der Regel ist es schon so, dass das Arbeitsamt nicht aufkommt, wenn man für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Wenn man aber wegen Arbeitsunfähigkeit 78 Wochen Krankengeld bekommen hat, dann muss man mit dem Bescheid der Krankenkasse, der kurz vor Ablauf der 78 Wochen ausgestellt wird, zum Arbeitsamt gehen. Dann wird man über das Arbeitsamt krankenversichert. In diesem speziellen Fall greift auch das Sozialgesetzbuch und man bekommt trotzdem, dass man für den Arbeitslosengeld I gekommt. Um den Rentenantrag kommt man wohl nicht herum, aber im Zweifelsfall (so die Aussage) streitet sich das Arbeitsamt mit der Rentenkasse.
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Inzwischen habe ich auch Infos von der Krankenkasse, des Arbeitsamtes und auch von einer unabhängigen Rentenberatierin bekommen.
In der Regel ist es schon so, dass das Arbeitsamt nicht aufkommt, wenn man für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Wenn man aber wegen Arbeitsunfähigkeit 78 Wochen Krankengeld bekommen hat, dann muss man mit dem Bescheid der Krankenkasse, der kurz vor Ablauf der 78 Wochen ausgestellt wird, zum Arbeitsamt gehen. Dann wird man über das Arbeitsamt krankenversichert. In diesem speziellen Fall greift auch das Sozialgesetzbuch und man bekommt trotzdem, dass man für den Arbeitslosengeld I gekommt. Um den Rentenantrag kommt man wohl nicht herum, aber im Zweifelsfall (so die Aussage) streitet sich das Arbeitsamt mit der Rentenkasse.