CML und Schwerbehinderung

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Angin
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Angin » 31.01.2017, 21:06

Hallo Sweta,

beim VdK musst du Mitglied werden und dann kommen noch Gebühren hinzu. Auch als Mitglied kannst Du die Tätigkeit des Anwaltes vom VdK nicht kostenlos in Anspruch nehmen.
Bei uns sind die Monatsbeiträge 5 Euro. Der Rest kostet etwas über 80. Ob diese bundesweit identisch sind, kann ich Dir leider nicht sagen.

Bei den Nebenwirkungen kann Dir Dein Arzt helfen, dieser kann für das Versorgungsamt alle Nebenwirkungen aufzählen und bestätigen. (Mein Onko führt sie immer auch im Arztbrief auf.)
Hinzu kommen bei Tasigna die Fastenzeiten, hierbei hat man schon Einschränkungen. Man kann nicht immer essen wann man Lust hat, muss bei Einladungen überlegen, wie man das mit den Essenzeiten gut hinkriegt usw.
Der Schwerbehindertenausweis hat mit der Tätigkeit am Arbeitsplatz jedoch nichts zu tun, auch wenn man das glaubt. Es kommt auf die Teilnahme am öffentlichen Leben an, ob man durch die Erkrankungen Einschränkungen hat, oder nicht.

Hoffe, dass ich Dir die Fragen beantworten konnte.

Lieben Gruß
Anna

Sweta
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Sweta » 31.01.2017, 09:51

Hallo Angin,
vielen Dank für die Antwort ( Ich bin Gast),
ich bin 43 Jahre alt. Ab 10/14 habe ich meine Diagnose :0(
in 42 war Gebermutter entfernt wegen schnellen Myomewachstums.
Ich nehme Tasigna, die Tabletten sind gut, aber ich fühle mich manchmal sehr schlecht - allgemein müde, ich kann nicht mich richtig konzentrieren bei der Arbeit, habe sehr oft Kopfschmerz, Muskelschmerzen (ich fühle mich wie geschlagen) u.s.w. Wie kann ich die Nebenwirkungen beweisen? Ich habe das alles im Antrag beschrieben.

Kann man beim VdK einmalig bezahlen, oder ich muss ein Mitglied werden?

Vielen Dank.

Angin
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Angin » 29.01.2017, 23:35

Hallo Gast,

Du solltest so schnell wie möglich Widerspruch einlegen, damit die Frist nicht verstreicht.

Es reicht vorerst aus, wie folgt zu schreiben:
"Gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich hiermit Widerspruch ein. Die Begründung folgt".
Dadurch gewinnst Du Zeit und die Widerspruchsfrist verstreicht nicht.

Hilfe kriegst Du beim VdK oder einem Anwalt, der sich ganz gut mit dem Versorgungsmedizin-Recht auskennt.
Beides ist jedoch mit Kosten verbunden.

Ich selber habe auch Bluthochdruck und kalte Knoten an der Schilddrüse. Vor 15 Jahren hatte ich eine Schilddrüsen-OP. Es wird zwar alles beim Krankheitsbild aufgeführt, trägt aber nicht zur Erhöhung des Grades der Behinderung bei.

Gemäß Versorgungsmedizin-Verordnung und GdS-Tabelle gibt es beim Verlust der Gebärmutter leider 0 (%).
In jüngerem Lebensalter oder auch bei noch bestehendem Kinderwunsch allerdings 20.
Ich weiß nicht wie alt Du bist, aber vielleicht hast du bei letzterem noch eine Chance.

Ich drücke Dir die Daumen, in der Hoffnung, dass der Widerspruch was bringt.

Liebe Grüße
Angin

Gast

Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Gast » 29.01.2017, 17:29

Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand hier helfen?

habe diese Woche meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen:
Der Gesamt-GdB beträgt nur 20 %. :0(

Chronisch myeloische Leukämie in Remission von 20 zu bewerten,
die Gesundheitsstörung Bluthochdruck, Schilddrüsenvergrößerung, Verlust der Gebärmutter kann nicht berücksichtigen, weil sie keinen Grad der Behinderung von 10 erreicht.

ich weiß nicht wie man Widerspruch schreiben muss,so dass ich für die Gesundheitsstörungen noch 10% bekomme. Gibt es vielleicht irgend-welchen Ämter, die mithelfen könnten?
Vielen Dank im Vorraus

Angin
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Angin » 20.04.2016, 21:58

Hallo Rosamaria,

die Bezeichnung "Erkrankung des lymphatischen Systems" ist korrekt.
Lt. Gds-Tabelle der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) wird bei der CML im ersten Jahr der GdB von 50 - 80 angegeben. Hierbei kommt es auf das Gesamtbild an. Ob die Milz stark vergrößert ist, die Anzahl der Leukos extrem erhöht oder andere behandlungsbedürftige Nebenwirkungen da sind.

Wenn bei Deinen anderen Erkrankungen der GdB zwischen 10 und 20 angegeben wird, so finden diese keine, sich in der Höhe auswirkende Berücksichtigung. Wäre eine andere Erkrankung bei Dir mit einem Grad der Behinderung 30 angegeben, so würde sich der GdB von 50 auf 60 erhöhen.

Widerspruch ist schon mal gut. Vielleicht gibt es ja etwas mehr. Ich drücke Dir die Daumen.

Lieben Gruß
Anna

Rosamaria1961
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Rosamaria1961 » 20.04.2016, 15:04

Hallo Ihr Mitstreiter :lol:

habe diese Woche meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen:
Der Gesamt-GdB beträgt 50 %. Habe erst Mal Widerspruch eingelegt, da die Begründung eine falsche ist:

1. Erkrankung des lymphatischen Systems mit Behandlungsbedürftigkeit (Einzel-GdB: 50)
2. Teilverlust Dünndarf, Magen-Bypass ... etc. (Einzel-GdB: 20)
3. Bluthochdruck: Einzel-GdB: 10)
4. Funktionsbehinderung Wirbelsäule ... (Einzel-GdB: 10)
5. Lymphstauung beider Beine, chronisch venöse Insuffiziens (Einzel-GdB: 10)

Erstens soll meine CML sein, ich habe bereits in meinem Widerspruch geschrieben, dass die CML keine Erkrankung des lymphatischen Systems, sondern des Blutes bzw. des Knochenmarks ist. Außerdem sollte im 1. Jahr der GdB 80 sein, lt. meinem Schwerbehinderten-Vertreter vor Ort.

Wie beurteilt euer Versorgungsamt die CML, ich meine nicht unbedingt den GdB, sondern als was die Erkrankung anerkannt ist?

Liebe Grüße
Rosamaria

Eisbaer
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Eisbaer » 17.04.2016, 13:10

Hallo Uwuppi,

Erleichterung im Arbeitsleben -> ab GdB 50% stehen Dir zusaetzliche 5 bezahlte Urlaubstage zu. Ausserdem "genießt" man besonderen Kuendigungsschutz.
Zu den "Vorteilen" im Arbeitsleben kommt dann bei der Einkommensteuererklaerung noch nen Freibetrag hinzu (bei 50% sinds irgendwie um die 560 euro im Jahr).
Aber auf alle Vorteile geschissen - ganz gesund waere besser (denk da stimmt mir jeder von Euch zu) ... aber wenns schon was gibt dann nimmt man das auch mit - liegengelassen wird nix ;-)
Gruesse
Der Eisbaer
uwuppi hat geschrieben:Hallo,

Du schreibst von einer Erleichterung im beruflichen Bereich.
Wie meinst Du das bzw. wie äußert sich das?

Gruß

uwuppi

quote="Gast"]Liebe Mitpatienten,

ich, w, wohne in Niedersachsen. Bei mir wurde 7/2008 die CML diagnostiziert.
Relativ zügig bekam ich einen GdB 60, der 3/2014 auf GdB 40 (Krankheit 30, Nebenwirkungen 10) reduziert wurde.

Ich legte Widerspruch ein.
Erst nach Diagnose vieler weiterer Nebenwirkungen wie Herzrhythmusproblemen, Neurodermitis und zum Schluss einem psycho-onkologischen Gutachten wurde der GdB nun endlich nach einem Jahr von 40 auf 50 korrigiert, so dass ich hier auch tatsächlich eine Erleichterung im beruflichen Bereich spüre-
Mein Tipp: nicht aufgeben und die Nebenwirkungen alle angeben und ggf. ein psycho-onkologisches Gutachten einholen, in dem die psychischen Belastungen, die mit der Krankheit einhergehen, in der Fachsprache benannt werden.

Viel Erfolg!
[/quote]

Mille
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Mille » 16.04.2016, 11:41

Hallo

Ich hatte durch den VdK einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis Anfang März gestellt. Und nun habe ich den Bescheid bekommen, mit einem GdB 70. Allerdings ist für Januar 2018 eine Nachprüfung vorgemerkt, da ihr Ärztlicher Dienst eine
wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes für möglich hält.
Das wird wohl die übliche Vorgehensweise sein?

MfG Mille

uwuppi
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von uwuppi » 13.01.2016, 14:36

Hallo,

Du schreibst von einer Erleichterung im beruflichen Bereich.
Wie meinst Du das bzw. wie äußert sich das?

Gruß

uwuppi

quote="Gast"]Liebe Mitpatienten,

ich, w, wohne in Niedersachsen. Bei mir wurde 7/2008 die CML diagnostiziert.
Relativ zügig bekam ich einen GdB 60, der 3/2014 auf GdB 40 (Krankheit 30, Nebenwirkungen 10) reduziert wurde.

Ich legte Widerspruch ein.
Erst nach Diagnose vieler weiterer Nebenwirkungen wie Herzrhythmusproblemen, Neurodermitis und zum Schluss einem psycho-onkologischen Gutachten wurde der GdB nun endlich nach einem Jahr von 40 auf 50 korrigiert, so dass ich hier auch tatsächlich eine Erleichterung im beruflichen Bereich spüre-
Mein Tipp: nicht aufgeben und die Nebenwirkungen alle angeben und ggf. ein psycho-onkologisches Gutachten einholen, in dem die psychischen Belastungen, die mit der Krankheit einhergehen, in der Fachsprache benannt werden.

Viel Erfolg![/quote]

Meerjogi
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Meerjogi » 07.12.2015, 22:11

Hallo,
ich habe meine Diagnose im Mai 2010 erhalten. Nach einem Jahr bekam ich innerhalb kurzer Zeit von mehreren Personen den Tipp für den Ausweis. Den Antrag habe ich erst 1 Jahr später gestellt, er ist gültig ab Diagnose-Tag --mit 50%-- bis 2016. Also werde ich nächstes Jahr sehen, wie es weitergeht.
Auch ich kam mir anfangs etwas seltsam vor, weil ich ja 3 Monate nach der Diagnose wieder schnell im Berufsleben drin war. Und große Einschränkungen habe ich seither nicht unbedingt, bin 4 Tage im Jahr wegen der Quartals-Blutabnahme krank, pro Jahr kommt noch ca. 1 Woche Erkältung dazu, sonst bin ich fit. Aber ich bin dankbar für die Steuererleichterung, den Zusatzurlaub. Der Rest wie Kündigungsschutz läuft so im Hintergrund, die Möglichkeit von Eintrittsermäßigungen habe ich noch nie genutzt.

Die Frage, ob ich den Behinderungsgrad an guten Tagen überhaupt "verdient" habe, stellt sich bei mir so eigentlich nicht, weil es an Tagen mit vermehrten Nebenwirkungen auch niemanden kümmert, wie es mir geht ! Wobei nur mein Chef Bescheid weiß, bei den Kollegen habe ich mich entschieden, nichts zu sagen. Sie wissen halt, dass ich einige Probleme habe (war schließlich nicht wegen Schnupfen 3 Monate daheim), aber nichts Genaues.
Ich finde es wichtig, Dinge zu machen, soweit es halt möglich ist. Leichter Sport, viele Spaziergänge, Sauerstoff tanken, soziale Kontakte halten. Alles angepasst an das eigene Empfinden, und mit Spaß verbunden. Wobei es bei mir mit den sozialen Kontakten schon schwierig war, weil ich lange Zeit viel Ruhe brauchte. Und nur daheim oder sehr ruhig unterwegs sein, da lernt man nicht viele Menschen kennen.

Grüße,
Jürgen.

Ichbins

Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Ichbins » 30.11.2015, 22:15

Hallo zusammen,
ich bin fast entsetzt zu lesen mit welchem GdB ihr euch auseinander setzen müsst. Ich habe die Diagnose im juni 2015 erhalten und meinen Schwerbehindertenausweis mitte Oktober 2015 bekommen. Ich habe einen GdB von 70% bekommen. Ich bin darüber entsetzt das es hier so einen großen Unterschied gibt.
Gruß

Angin
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Angin » 01.09.2015, 20:23

Hallo,

bei mir steht auch eine Kürzung von 60 auf 30 % an. Ich hab auch einen Termin beim VdK gemacht.
Mal schauen was dabei rauskommt.

Lieben Gruß
Angin

Gast

Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Gast » 23.07.2015, 09:21

Hallo zusammen,

auch ich bin von 50 % auf 30 % zurückgestuft worden. Man riet mir beim VdK , zu klagen. Der VdK hat für mich die Angelegenheit übernommen und erstmal Widerspruch eingelegt.

Liebe Grüße
Marita

wirschaffendas
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von wirschaffendas » 22.07.2015, 18:48

Hallo,

ich war gestern bei der VDK. Dort wurde mir gesagt, dass die Kürzung von 50 auf 20 ok ist. Das ganze ist laut der VDK in der -VersMedV- geregelt und da steht unter 16.5.1 : Im Stadium der kompletten hämatologischen, kompletten zytogenetischen und molekularen Remission beträgt der GdS 10-20.

Hat noch einer eine andere Info ?


Danke+Gruß
Andreas

Johnny
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Johnny » 22.07.2015, 18:27

Hallo Renate,

auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Der SOVD oder VDK die können dir auf jeden Fall weiterhelfen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung würde ich einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Bei mir steht das ganze im September an. Ich werde darum kämpfen das ich meine 50% behalte, das habe ich mir auf die Fahne geschrieben. Ich habe am Anfang meiner Erkrankung (ED 6/2008) schon mit der Krankenkasse um die Bezahlung eines Psychoonkologen der kein Kassenarzt ist gekämpft und Erfolg gehabt.
Ich wünsche dir viel Erfolg !!!!

Johnny

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