Ausbildung nach ALL?

Akute Myeloische Leukämie (AML) und Akute Lymphatische Leukämie (ALL)

Moderatoren: jan, NL, Marc

Akita
Beiträge: 229
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Ausbildung nach ALL?

Beitrag von Akita » 30.09.2013, 11:17

Vollständig geheilte Erkrankungen gehen einen Arbeitgeber nichts an. Ich würde mir die diesbezügliche Bestätigung von einem behandelnden Arzt ausstellen lassen. Solltest du dann deinen allfälligen Job oder deinen Ausbildungsplatz verlieren wegen eines Rezidivs oder anderer Komplikationen, dann kannst du dich ja auf die schriftliche ärztliche Bestätigung berufen, und jeder Arzt hat wohl eine Berufshaftpflichtversicherung, mit der er aus Fahrlässigkeit verursachte Patientenschäden, inkl. Verschlechterung nach Leukämie, decken wird können. Ich fürchte nur, dass eine solche schriftliche Bestätigung des Geheiltseins nicht gegeben wird..
Vertrauen ist immer gut...

Meiner Erfahrung nach habe ich aber alle Jobs verloren schon aufgrund von Mutterschaftskarenzen, und es ist meistens so, dass man mit einer Behinderung nicht leicht einen Job mit voller sozialversicherungsrechtlicher Abdeckung bekommen kann. Das ist nicht nur meine eigene Erfahrung. Solltest du kurze Zeit nach Jobbeginn im Nachhang mit der Leukämie erkranken, so mußt du damit rechnen, doch gekündigt und durch einen gesünderen Arbeitnehmer ersetzt zu werden. Für eine Frau ist es oft schon ein Hindernis zur Beschäftigung wenn sie ein oder mehrere Kinder hat, was ich immer verschwiegen habe. Dieser Umstand wurde von meinen Arbeitgebern nachträglich akzeptiert, doch es ist insgesamt ein Handicap auf dem Arbeitsmarkt gebieben. ..Krankheiten habe ich auch immer verschwiegen soweit ich es konnte, weil ich sonst nie den angestrebten Job bekommen hätte. Jetzt müßte ich eine Aufnahmsprüfung mit dem Nachweis körperlicher Geschicklichkeit ablegen, deren Fehlen bis jetzt die Abweisung von der Ausbildung bedeutet hätte. Bezüglich einer der Ausbildungen, die für mich - von zweien- in Frage - kommen, soll jetzt eine Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Behinderungen erzielt worden sein. Ich kann es dort dann nächstes Jahr wieder versuchen, anzutreten, ohne dass ich die zeitlichen Limits für den Hindernislauf schaffe, weil ich eben zu langsam und ungeschickt bin.....

Deinem Freund alles Gute! (Ich habe versehentlich die Du-Form als Ansprache gewählt und will es jetzt nicht mehr ändern).

Schöne Grüße

Akita

NL
Beiträge: 1164
Registriert: 08.10.2010, 16:09
Kontaktdaten:

Re: Ausbildung nach ALL?

Beitrag von NL » 30.09.2013, 07:13

Hallo Zusammen,
welche Erkrankung soll man offenlegen müssen, wenn man laut Arzt vollständig geheilt ist? Das ist in meinen Augen wiedersinnig. In meinem Verständnis gehen vollständig geheilte Erkrankungen den Arbeitgeber nichts an, es sei denn, die Folgen machen einen zu einem Behinderten.
Wie die Gesetzeslage, auch bezüglich potentieller Einschränkungen, aussieht, solltet Ihr besser mit einem Juristen klären. Ich selber bin kein Jurist und auch kein Arzt....
Gruss
Niko

Weltkulturerbe
Beiträge: 18
Registriert: 24.09.2012, 21:46
Kontaktdaten:

Re: Ausbildung nach ALL?

Beitrag von Weltkulturerbe » 30.09.2013, 04:50

Ich glaube dass das so generell nicht einfach mit ja und nein zu beantworten ist.
Ich würde die Offenlegung meiner Krankheit von verschiedenen Faktoren abhängig machen.
Klar muss sowas wie Vertrauen da sein. Generell in eine Bewerbung würde ich das nicht reinschreiben (das wäre mir zu anonym), wenn offen legen, dann nur innerhalb eines Gespräches und auch nur wenn es schon eine Vertrauensbasis geben sollte.
Sicherlich muss die rechtliche Seite auch beachtet werden. Heisst, wenn ein Arbeitsvertrag so aussieht, dass man
im Falle von Verschweigen und Neuerkrankung dann entlassen würde, wäre das z.B. für mich ein Grund meine Krankheit zu benennen.
Weltkulturerbe
am LINKEN Niederrhein

Akita
Beiträge: 229
Registriert: 22.11.2010, 17:23
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Ausbildung nach ALL?

Beitrag von Akita » 29.09.2013, 08:12

Grundsätzlich, glaube ich, dass er nicht verpflichtet ist, das in eine Bewerbung für eine Ausbildung hineinzuschreiben. Es kommt aber doch wohl auf die Umstände an. Wenn die Ausbildung zb zum Teil von einer Firma finanziert wird und/oder man sich mit seiner Unterschrift unter die Bewerbung verpflichtet, nach Ausbildungsende für so und solange Zeit zu vergünstigtem Lohn für die Firma zu arbeiten, könnte ich mir schon vorstellen, dass das Verschweigen eines solchen Umstandes nicht ok ist, dh. zum Schadenersatz oder Rückersatzpflichten für Ausbildungskosten nach sich ziehen würde. Ich würde mich diesbezüglich von einer Arbeiterkammer oder ähnlicher Organisation noch weiter beraten lassen. Es handelt sich auch um die ärztlicherseits zu bestätigende Frage nach der Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs und der Behandlungsoptionen in einem solchen Fall. Und immer sollte die Gesundheit vorgehen.
Akita

Gast2

Ausbildung nach ALL?

Beitrag von Gast2 » 03.09.2013, 22:54

Hallo,
ein Verwandter von mir hatte ALL, wurde im Juni diesen Jahres mit der Chemo fertig und ist laut seinen behandelnden Ärzten vollständig geheilt.
Jetzt hätte ich die Frage wie man sowas in eine Bewerbung für eine Ausbildung schreibt, soll man das überhaupt erwähnen?

Danke für die Antworten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast