Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderung

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Watson
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Watson » 15.02.2017, 01:42

Hallo,

noch als Hinweis vielleicht, dass man die Widerspruchsfristen sicherlich im Auge behalten sollte - allerdings ist in Sachen GdB noch nichts verloren, wenn die Fristen abgelaufen sind. Man kann jederzeit einen neuen Antrag auf einen höheren GdB stellen, wenn sich neue oder veränderte Krankheitssymptome eingestellt haben. Das ganze Verfahren beginnt dann wieder von vorn. Ich kenne das Problem mit den 30 Prozent, offenbar hat man sich hier bundesweit bei der CLL im Binet A abgesprochen. Möglicherweise hat auch die (eigentlich hoffnungsvolle) Mitteilung der CLL-Kompetenzzentren, dass in den letzten Jahren Verbesserungen bei der Therapie und Überlebenszeit erzielt wurden, einen vorauseilenden Gehorsam ausgelöst. Nach dem Motto: "Ist ja alles nicht so schlimm, daran stirbt heute keiner mehr und man sieht den Betroffenen ja nichts an". Die Erschöpfung, die phasenweise unbeschreibliche Müdigkeit, die einem oft die Lust am Leben nimmt, sowie die merkwürdigsten unschönen Symptome am und im Körper und der Seele, und zwar auch schon bei der Watch-and-wait-CLL, wünscht man keinem der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt.

Beste Grüße,

Watson

Irgendwer
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Irgendwer » 14.02.2017, 23:42

Gast hat geschrieben: Es widerspricht zwar ihren Vorstellungen, aber langsam ist sie Bereit sich in eine Physatrische Klinik zu begeben, nur um endlich nachweisen zu können das es B- Symtome gibt.
hm, etwas merkwürdige Ärzte. aber wen wunderts...

der Befund der CLL dürfte ja eindeutig sein.

dass die CLL u.U. eine ganze Latte an unspezifischen Begleitsymptomen hat, ist hinlänglich bekannt und in der Literatur auch beschrieben.

-> Müdigkeit, Leistungsschwäche, Nachtscheiß, Juckreiz, unspezifsche Hautprobleme, Hautblutungen, Infektneigung, Herpes Zoster usw. usf.

normalerweise nimmt ein Arzt die Beschwerden in der Anamese auf. ob er dann die Symptome erklären kann oder will, ist nachrangig. aber er hat sie zu dokumentieren.

investiert mal 4,95 Euro und kauft euch dieses Buch:
https://www.amazon.de/Chronische-lympha ... ael+hallek

ist zwar sehr fachorientiert, aber die möglichen Symptome sind hinlänglich beschrieben.

wie gesagt, notfalls klagen, Frist beachten!! dann bestimmt das Sozialgericht ggf. einen Gutachter; glaube kaum, dass der Gutachter nach 16 Jahren Krankheit und allgemein anerkannter B-Symtome diese nach ausreichender Schilderung nicht bewertet.


Angin
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Angin » 13.02.2017, 00:13

Hallo Ralf,

Deine Freundin hat auch das Recht beim Versorgungamt Akteneinsicht zu nehmen. Dafür muss Sie einen Termin in der Geschäftsstelle machen.
Die Versorgungsämter schreiben die behandelnden Ärzte an, dann müssen diese auch einen Bericht abgeben. Sie kann auch Kopien von den Arztberichten kriegen. Diese sind kostenlos (zumindest im Rheinland).

Sobald der Hausarzt eine Überweisung für einen Facharzt ausstellt, schickt dieser den Befund an den Hausarzt. Jeder Patient hat ein Recht auf die Befunde. Auch beim Hausarzt kann sie Akteneinsicht verlangen und nachsehen, ob da irgendwelche Befunde vorliegen.

Helfen kann auch der VdK, dafür müsste Deine Freundin Mitglied werden. Oder ein Anwalt, der sich sehr gut mit dem Versorgungsmedizinrecht auskennt.

Ich drücke euch die Daumen.

Liebe Grüße
Angin

Delphina
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Delphina » 11.02.2017, 18:46

Hallo Gast!

Du hast als Patient ein Recht darauf Einsicht u. eine Kopie deiner Krankenberichte zu bekommen.
Ärzte dürfen dir dieses Recht nicht verweigern!

Gruß
Delphina

Gast

Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Gast » 10.02.2017, 17:57

vielen dank erst mal für eure Beiträge.
Wir bleiben auch drann, so schwer habe ich mir es trotzdem nicht vorgestellt.
Meine Freundin wird bisher von einem zum anderen Arzt geschickt, ohne bisher erkennbare
Lösungen.
Ein Phsychodok haben wir inzwischen ja auch, nur gibt es bei dem auch keine Regelmäßigen Termine.
Es widerspricht zwar ihren Vorstellungen, aber langsam ist sie Bereit sich in eine Physatrische Klinik zu begeben, nur um endlich nachweisen zu können das es B- Symtome gibt.
Hausarzt, Onkologe, Hautarzt und Fachärztin für Utikaria aus der Charyte sind bisher nicht bereit einen Zusammenhang zu diagnostizieren oder Bewertungen darüber abzugeben.
Es ist manchmal echt schwer sie wieder aufzubauen, sie befindet sich oft in Risignation und Aufgabe.
Ich begleite sie nun zu ihren Terminen, nicht nur im Wartezimmer wartend, sondern auf ihren und Rechtanwaltlich geraten auch bei ihren Arztgesprächen und Untersuchungen.
Wusste gar nicht das daß geht, aber nun werden auch die Ärzte unter einem Zeugen sagen müßen das Sie kein Befund ausstellen werden oder endlich ihre Rechte wahrnehmen.
Stiller zeuge werde ich sich nicht bleiben.

Irgendwer
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Irgendwer » 09.02.2017, 23:18

ob 30 oder 40% ist egal, einzig die 50 zählen für den Ausweis.

Klage einreichen, Klageforderung wenigstens GdB50, Begründung: B-Smptome (erläutern) wurden in der Gesamtbewertung nur unzurecihend berücksichtigt.

vlt. gibts auch noch andere Erkrankungen, die bewertet werden können. Psyche z.B.

nur nicht klein beigeben, aber Klage dauert.

cicici
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von cicici » 25.01.2017, 21:57

Hallo Ralf,

bei betanet steht, dass eine bisher unbehandelte CLL mit geringen Auswirkungen mit 30-40 % angegeben wird. Sobald mäßige Auswirkungen da sind (Behandlungsbedürftigkeit) 50- 70 %.
Bei starken Auswirkungen 80-100 %.

Anbei der Link, aber den kennst du bestimmt schon, unter 3.3 "Non Hodgkin Lymphome"
(falls man hier Links posten kann/darf?)

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... .html#ue33

Demzufolge könnte man ihr auch 40 % geben. Wahrscheinlich wiegt die Tatsache, dass sie bisher keine Therapiebedürftigkeit hat, schwerer als ihre Symptome, die vom Amt vermutlich nicht in kausalem Zusammenhang mit der CLL stehen.

Liebe Grüße,

Christina

Thomas55
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Thomas55 » 25.01.2017, 20:08

ralf16153 hat geschrieben: Was uns fehlt sind Berichte, der Ärzte, nur keiner ist Bereit welche rauszugeben. Ich verstehe das nicht.
...die Ärzte müssen die Berichte raus geben. Normalerweise schickt ja der Hämatologe einen Bericht an den Hausarzt. Auf diesen Bericht hat man Anspruch, muss evtl. die Kopierkosten zahlen.
Ich habe seinerzeit die Kopie vom Hämatologen vollständig mit Laborwerten beigelegt (und damit recht schnell einen 100% Bescheid bekommen, das war aber eine andere Zeit und mein Stadium war das höchste)

Gruß
Thomas

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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von ralf16153 » 25.01.2017, 15:17

Danke Thomas,
für deine so schnelle Antwort. Wiedersprochen hat sie, Leider ist schon ein Wiederspruchsbescheid eingegangen. Den einzigen Weg den wir jetzt haben ist der Gerichtsweg, das Amt was hier für zu ständig ist LAGESO, die wahrscheinlich, zur Zeit, total überlastet ist.
Hingehen zweglos, es stehen dann 300-500 Neuankömlinge vor dir.
Was uns fehlt sind Berichte, der Ärzte, nur keiner ist Bereit welche rauszugeben. Ich verstehe das nicht.

lieben Gruß Ralf

Thomas55
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Re: Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderun

Beitrag von Thomas55 » 25.01.2017, 07:45

Hallo Ralf,

auf jeden Fall Widerspruch gegen die 30% einlegen. Dann sollte entweder Hausarzt oder Hämatologe neben dem normalen Blutbild auch mal die Globuline im Blut feststellen. Vermutlich sind die wie bei vielen Cllern zu niedrig, regelmäßige Infekte sind ja auch bei Ihr da, also kommt evtl. die Diagnose "Immunmangelsyndrom" dazu. Evtl. benötigt sie eine Globulinsubstitution die ist angeraten bei schlechten Laborwerten (Globuline) und zwei Pneumonien. Auf die Infekte muss der Hämatologe drauf hingewiesen werden oder vielleicht auch einen anderen suchen. Ein Hausarzt ist in der Regel da nicht so bewandert. Bei B-Symptomen wie Nachtschweiß usw. kann aber muss nicht therapiert werden, es muss halt immer abgewogen werden zwischen Nutzen und Risiken der Therapie. Meist gehen aber solche Symptome durch die Therapie zurück.

Gruß
Thomas

ralf16153
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Schwierikeiten beim Antrag auf Grad der Schwerbehinderung

Beitrag von ralf16153 » 25.01.2017, 04:58

Meine Freundin hat ein riesiges Problem. Bei ihr wurde auch vor ungefähr 16 Jahren Cll erkannt.
Ihr wurde damals gesagt, das sie die Krankheit in sich trägt, aber nicht ausbrechen muß.
Inzwischen sieht die ganze Sache anders aus, die Ärzte sind zwar immer noch der Meinung das ihr Allgemeinbefinden sich nicht geändert hat.
Sie hat ein Antrag auf Feststellung des Behinderungsgrades gestellt.
Sie leidet ständig unter irgend welche wiederkerende Infektionen, die auch bestätigt werden.Auch leidet sie an ständiger Müdigkeit,Antriebslosigkeit, Nachtschweiß, Nesselsucht und act.
Sie ist Psyschich total fertig, hat auch auf anraten einen Phsyschologen aufgesucht.(war auch ein riesiges Problem einen zu finden der Bereit war einen Termin zu vergeben).
Ihr Antrag wurde auf 30% statt gegeben, B-Symptome wurden durch das Amt nicht anerkannt.
Ist auch schwierig das nachzuweisen. Ihr Allgemeinarzt ist in den Ruhestand gewechselt, die Nachfolgerin will sich nicht einlesen, auch ist dadurch kein vertrauen da. ich hab sie zu meinem Hausarzt gebracht, der kann oder will ihr auch nicht helfen, der Onkologe ist der Meinung das er nur ihr Blutbild überwachen muss, der Psyscho ist noch neu, gibt an das er noch keinen Bericht schreiben kann und will, obwohl er schon Suizidgedanken bei ihr diagnosdiziert hat.
Ihre Hautärztin schickt sie an all die anderen Ärzte und fragt an auf Aufklärung.
Wir sind inzwischen verzweifelt, wissen nicht mehr weiter, wie es aussieht ist kein Arzt bereit ihr zu helfen.
Hat einer hier ähnliche erfahrungen?
Wenn ja, wie habt ihr das bewähltigt?

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