Lohnsteuerklasse

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

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annachristine
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Beitrag von annachristine » 01.04.2009, 21:16

Hallo Sandy,
wie Hans schreibt sind diese Vollmachten Standardtexte und es ergeben sich dafür keine Gebühren nach dem Vermögen.
Im Internet stehen diese Gebühren fest und man braucht dafür eben nicht zum Notar zu gehen.
Vermögenshöhe spielt bei der Erbschaft eine entscheidende Rolle. Da ist dann das Erbschaftssteuergesetz mit seinen Werten und Prozenten für die Höhe der Erbberechtigen gültig.
Aber noch etwas anderes: warum meldest Du Dich nicht im Forum an? Man kann da auch miteinander reden ohne es im Forumsbereich zu sehen.
Viele Grüße
Anna-Christine

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unknown

Beitrag von unknown » 01.04.2009, 20:13

Hi Hans,

habe Dir im KK meine E-mail geschrieben per PN.

LG Sandy

MAXXI
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Beitrag von MAXXI » 01.04.2009, 19:38

Hallo Sandy,
dass sich die Gebühr bei einer Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht / Betreuungsvollmacht nach Vermögen oder Einkommen bemessen soll ist mir absolut neu und müsste sich in den letzten wenigen Jahren geändert haben.

Das Vermögen spielt eine Rolle bei Erbverträgen und das macht auch Sinn:
Je mehr Vermögen, desto aufwändiger der Vertrag.

Die vorgenannten Vollmachten sind Standardwerke ohne jeden Bezug auf Vermögen und Einkommen und sollten damit auch mit einer Standardgebühr belegt sein.

Gruß
Hans
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unknown

Beitrag von unknown » 01.04.2009, 11:52

Die schriftliche Regelung (beim Notar) soll dann doch auch alles einschließen, oder? Dann wird man es wohl auch auf den Tisch legen müssen. Und wenn schon, die Gebühren richten sich zwar nach dem Einkommen/Vermögen, aber sie steigen nicht expotential. Ein Normalo entrichtet "normale" Gebühren, ein Besserverdiener "höhere" und ein Reicher "hohe".

Jeder bezahlt den Umständen entsprechend.

unknown

Beitrag von unknown » 01.04.2009, 10:48

Hallo,

dann könnte ich ja auch was anders angeben und sagen das ich kein angespartes Geld habe, oder? Der Notar bekommt es ja nicht raus, wie denn?

LG Sandy

unknown

Beitrag von unknown » 01.04.2009, 00:37

Rechtsanwälte und Notare berechnen ihre Gebühren bei Nachlass- und Vermögensangelegenheiten nach dem Streitwert, bzw. dem Vermögen der Klienten.
Das ist nicht Willkür, sondern in den gesetzlichen Vorschriften so geregelt.

MariaR
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Beitrag von MariaR » 31.03.2009, 21:11

Liebe Sandy,
für das Mitspracherecht im Fall Du selbst nicht mehr ansprechbar bist, dafür braucht es keinen Notar, das kannst Du selbst mit Deinem Partner schriftlich regeln, es sollte noch ein Zeuge mit unterschreiben, der eventuell als zweite Instanz für Deinen Partner mit eintritt, wenn Ärzte über dich bestimmen wollen. Was das Finanzielle anbelangt, da kann es schon sein, daß Du einen Notar brauchst. Muß aber nicht unbedingt so sein. Informiere Dich erst mal dahingehend, ob es in Deinem Fall nicht auch am Küchentisch geht. Rechtskräftig ist bei uns noch alles, was mit zwei Zeugen unterschrieben mit Datum und Ort schriftlich erfaßt ist! So habe ich es in der Schwesternausbildung gelernt für ein eventuelles Nottestament.
Ich finde es auch hammerhart, daß diese Dienstleistung nach Vermögen gemessen wird. Stell Dir vor, Du brauchst eine Krankenschwester und die verlangt für die Arbeit auch nach Deinem Vermögen, und nicht nach ihrer tatsächlichen Arbeitszeit. Da würde man sich schon aufbäumen dagegen? Meinst Du nicht auch?
Ich fändees schön, wenn sich hier im forum ein Jurist fände zu diesem Thema.
Dir wünsch ich viel Erfolg und Gelassenheit,
Grüßle Maria
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unknown

Beitrag von unknown » 31.03.2009, 16:44

Hallo zusammen,

hab nun gerade im Notariat angerufen, und gesagt das ich eine Generalvollmacht für meinen Verlobten erstellen will. Habe am Montag einen Termin. Ich fragte die Frau was es kostet damit ich weiß wieviel Geld ich mitnehmen muß. Sie meinte das richtet sich nach meinem Vermögen, und wollte wissen, wieviel Vermögen ich habe. Warum das denn, muß man da die Wahrheit sagen?
Und gibt es verscheidene Generalvollmachten, wenn ja welche brauche ich?
Zum Beispiel will ich das mein Verlobter für mich weiterhin vorm Sozialgericht klagen kann, denn es läuft eine Klage wegen Ablehnung Pflegestufe.

LG Sandy

unknown

Beitrag von unknown » 31.03.2009, 11:03

Hallo zusammen,

die Generalvollmacht die ihr meint, ist das sowas wie eine Patientenverfügung und ein Testament, oder?
Also ich bin nun total durcheinander, mein Verlobter meinte sowas brauchen wir nicht, er hat auch so alle Rechte als Ehemann, meinte er.

LG Sandy

annachristine
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Beitrag von annachristine » 31.03.2009, 09:52

Hallo Sandy,
die Adresse lautet: vorsorgeregister.de/home.html
Die Kosten für die Vollmacht betragen 15 Euro und ersparen den Weg zum Notar.

Wie gesagt, habe ich mit einer gerichtlichen Entscheidung über 6 Monate gebraucht, damit ich die Betreuung für meine Mutti erledigen konnte. Sie konnte mir keine Vollmacht ausstellen, da sie Alsheimer hat. Und wenn man Geld zahlen muß ohne eine Vollmacht zu besitzen geht erst einmal das eigene Vermögen drauf.
Mein Mann und ich haben, als das Zentralregister vor ca. 3 Jahren zugänglich war, die Verfügungen dort gemacht. Mein Mann hat CLL.
Man weiß wirklich nicht, wie schnell ein Fall eintreten kann, und derjenige ist nicht mehr in der Lage zu entscheiden. Die anderen Institutionen (Bank, Behörden usw. ) wissen sehr schnell von einem solchen Fall.
Hans hat Dir ja auch einige Informationen dazu gegeben.

Versuch aber Deine Einstellung zum Leben noch zu ändern. Bitte!!!! Nicht aufgeben, sondern kämpfe für Deine Ehe mit Deinem Partner. Das erste Ziel ist die Hochzeit; das nächste der erste Hochzeitstag usw.

Unsere Ziele sind auch nur noch auf einen relativ kurzen Zeitraum gesetzt. Wir leben jeden Tag gemeinsam.

An allen Reaktionen wirst Du gemerkt haben, daß Du nicht allein stehst und immer Hilfe hier im Forum findest.

Ich wünsche Dir für heute sehr viel Kraft.
Viele liebe Grüße
Anna-Christine


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MAXXI
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Beitrag von MAXXI » 30.03.2009, 18:07

Liebe Sandy,
natürlich kann Dein Mann Dich in fast allen Dingen vertreten aber immer nur wenn Du ihm dafür eine Vollmacht ausstellst und genau da drin liegt der Knackpunkt:
Falls Du in einen Zustand geraten solltest in dem Du nicht mehr entscheidungsfähig bist oder verstirbst, bist Du nicht mehr in der Lage eine Vollmacht auszustellen und ob nicht beglaubigte Vollmachten im Falle eines Komas noch wirken oder unterstellt wird, dass Du es Dir anders überlegt haben könntest aber Dich nicht mehr äußern kannst und und und .....
Insbesondere wenn es um Entscheidungen im letzten Lebensabschnitt geht kann ganz schnell das Dilemma auftreten, dass sich Dein Mann mit dem Vormundschaftsgericht auseinandersetzen muss, wer als Betreuer was für Dich entscheiden darf oder muss.

Ich hab Dir ein paar Links gesucht, wo Du Dich etwas einlesen kannst:
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.conceptcare.de/pdf/vorsorge_ ... lmacht.pdf" TARGET="_blank">Definition - Vorteile - Nachteile - Vorsorge- und Generalvollmacht</A><!-- BBCode End -->
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht" TARGET="_blank">Wiki Vorsorgevollmacht</A><!-- BBCode End -->
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.tammtamm.de/muster/general.htm" TARGET="_blank">Mustertext Generalvollmacht</A><!-- BBCode End -->

Sandy, Du kannst beruhigt fragen, solange noch etwas unklar ist. Ich werde versuchen zu helfen.
Liebe Grüße
Hans
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 30.03.2009, 13:24

Hallo,

aber mein Mann kann doch auch "ohne" so eine Generalvollmacht z.Bsp. ärztliche Auskunft einholen, oder zum Beispiel läuft gerade bei mir ein Klage vorm Sozialgericht wegen Ablehnung der Pflegestufe, darf er da nicht für mich weiter klagen falls ich versterbe, also braucht er z. bsp. dafür so eine Generalvollmacht oder?
Oh mann hoffe ich nerve Euch nicht.

LG Sandy

MAXXI
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Beitrag von MAXXI » 30.03.2009, 13:06

<!-- BBCode Quote Start --><TABLE BORDER=0 CELLPADDING=3 CELLSPACING=1 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font class="pn-sub">Zitat:</font><HR noshade height=1></TD></TR><TR><TD><FONT class="pn-sub"><BLOCKQUOTE>Also wenn mein Freund und ich jetzt heiraten, nimmt er die Steuerklasse 3 und ich die 5, denn er bekommt dann 200 Euro mehr Lohn, haben wir ausgerechnet. Und ich denke ja mein Krankengeld bleibt gleich, oder?
Mal angenommen ich versterbe, muß er dann am Ende des Jahres aber nicht ca. 2400 Euro Steuer zurück zahlen, oder? Muß er denn seinem Chef wenn ich sterben sollte sagen das er wieder in Steuerklasse 1 soll, oder bleibt er in 3?</BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR noshade height=1></TD></TR></TABLE><!-- BBCode Quote End -->Hallo Sandy,

zunächst will ich die Sache mal nur aus Sicht der Einkommensteuer betrachten:
Die Wahl einer Steuerklasse bestimmt ausschließlich die Höhe der Steuervorauszahlung während des Jahres, hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Jahressteuer.
Ich mach mal ein einfaches Beispiel, zum besseren Verständnis:
Steuerklasse 4: Monatssteuer 500 € (=Vorauszahlung 6.000€/Jahr) EST nach Erklärung = 4.000€ ==> Steuererstattung von 2.000€
Steuerklasse 3: Monatssteuer 300 € (=Vorauszahlung 3.600€/Jahr) EST nach Erklärung = 4.000€ ==> Steuernachzahlung 400€
Du siehst also, gleichgültig welche Steuerklasse Du wählst, die Jahressteuer bleibt gleich. Was sich ändert sind nur die Vorauszahlungen und die Abschlusszahlung und ein eventuell daraus resultierender Zinsvorteil.

Was geschieht nun steuerlich mit der Eheschließung und einem Todesfall?
Ich unterstelle einfach mal eine Heirat im April 2009 und den Todesfall im Januar 2010.
Dein Ehegatte könnte dann ab April 2009 bis Dez. 2010 die unterjährig günstige Variante der Vorauszahlung mit der Steuerklasse 3 wählen. Für die ganzen Jahre 2009/2010/2011 könntet Ihr bzw. der Witwer eine EST-Erklärung anhand der Splittingtabelle durchführen, was einen steuerlichen Vorteil bedeutet.

Die steuerlichen Vorteile aufgrund Schwerbehinderung / außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit bzw. Todesfall sind bereits erwähnt worden.

Einen sehr wichtigen Effekt für Deinen Gatten hat allerdings die Wahl der Steuerklasse bei Sozialleistungen:
Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld berechnen sich aus dem zuletzt bezogenen Nettolohn. Wenn nun ein solcher Fall eintreten sollte oder absehbar ist, sollte der Betroffenen auf jeden Fall vorher die günstigste Steuerklasse wählen, um eine höhere Unterstützung zu erhalten.

Wie Anna-Christine schon angeführt hat, würde ich sofort mit der Eheschließung eine Generalvollmacht auch im Sinne einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht erstellen. Der große Vorteil ist, dass Dein Ehemann in Deinem Namen und Deinem Sinne alle (wirklich alle!!!) Rechtsgeschäfte erledigen kann auch hinsichtlich ärztlicher Entscheidungen. Natürlich musst Du Dir darüber bewusst sein, dass diese allumfassende Vollmacht auch ein großes Missbrauchspotential hat. Die Vollmacht habe ich vor 7 Jahren meiner Frau gegeben und beim Notar gemacht, die hat damals ca. 70€ gekostet.

Lieben Gruß
Hans
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unknown

Beitrag von unknown » 30.03.2009, 11:39

Hallo,

ja aber ich weiß ja nicht ob ich überhaupt noch ein Jahr lebe.
Was ist das beim Notarregister, sowas hab ich noch nie gehört, kann es mir jemand kurz erklären? Für was braucht man das genau?

LG Sandy
P.S: danke für Eure Hilfe!

annachristine
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Beitrag von annachristine » 30.03.2009, 11:14

Hallo Sandy,
ich glaube doch, daß Du auf jeden Fall noch länger als ein Jahr verheiratet sein willst. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_biggrin.gif">
Dann ist Dein Ziel die Rente für Deinen Partner anzustreben. Aber es sind ja bestimmt noch andere Dinge, die Euch zu einer Hochzeit bewegen. (Erbschaft ist dann nicht mehr so steuerlastig). Und dem Staat will man nichts schenken!!!
Und wenn die Steuerklasse auch noch in dem Folgejahr für Deinen Partner gilt, dann ist es eben auch eine fin. Seite, die man nicht verschenken sollte.
Habt Ihr eine Betreuungsverfügung beim Zentralen Notarregister gemacht? Wenn nein, dann macht dieses umgehend. Geht im Netz problemlos.
Gerichtlich dauert die Betreuung dann viel länger. Ich weiß es aus eigener Erfahrung und dann ist immer das Gericht bei den div. Entscheidungen zu befragen.
Bei der Eintragung im Notarregister hat man bessere Karten.
Viele liebe Grüße
Anna-Christine
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