Behindertenausweis

Wie gehe ich mit Leukämie im Alltag um? Wie unterstütze ich als Freund oder Angehöriger? Welche Erfahrungen gibt es bezüglich Rente, Behindertenausweis, Psychotherapie, Kur?

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unknown

Beitrag von unknown » 12.05.2004, 00:42

Hallo Werner -

Du hast zweifellos recht, daß man die Diagnose nicht angeben muß.

Daß man aber die gezielte Frage nach einem Ausweis falsch beantworten dürfte - davon hat mir sogar die Rechtsabteilung der Gewerkschaft ausdrücklich abgeraten!

Leider ist es auch nicht so, daß Arbeitgeber Schwerbehinderte haben wollten, um die Abgabe einzusparen. Wie ja auch die Statistik beweist - man will Leute, die keine Probleme machen, sei es mit Zusatzurlaub, sei es mit dem Recht, Überstunden zu verweigern oder sei es schon gar, sie fix wieder rauszuschmeißen. Die meisten Arbeitgeber zahlen lieber, als sich Schwerbehinderte reinzuholen. Und deshalb gibt es schon ein heftiges Motiv, den Schwerbehindertenausweis zu verschweigen. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_frown.gif">

Daß es noch kritischer aussieht, wenn die Behinderung direkten Einfluß auf die Arbeit selbst haben kann, ist eh klar.

Gruß, Pascal.

unknown

Beitrag von unknown » 11.05.2004, 07:53

Hallo Pascal,

aus meiner Betriebsratsarbeit weiß ich, daß Du nicht verpflichtet bist Deinem Arbeitgeber eine Diagnose Deiner Erkrankung mitzuteilen. Die Frage bei der Einstellung nach Schwerbehinderung muß auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, ich gebe Dir aber Recht , wenn Du jetzt sagst, daß Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber ist danach zerstört. Im übrigen ist der AG sehr daran interessiert, ob Du Schwerbehindert bist, weil er dann eventuell die Abgabe nicht zahlen muß, hier geht es meistens nicht um Diskriminierung. Wenn Du im Besitz eines Schwerbehindertenausweises bist kannst Du ihn beim AG vorlegen, daß ist aber Deine Sache und die Frage welcher Art Deine Schwerbehinderung ist mußt Du nicht beantworten. Legst Du ihn nicht vor, bekommst Du halt z.B. den zusätzlichen Urlaub nicht.

Allerdings gibt es sehr wohl Berufe, in denen Du verpflichtet bist, Deinen AG über Art und Schwere der Erkrankung zu informieren (z.B. Busfahrer, der sein Augenlicht verliert ).

Gruß

Werner

unknown

Beitrag von unknown » 11.05.2004, 01:41

Hallo Martin,

kleine, aber wichtige Ergänzung:
Ich habe mich einmal verschiedentlich erkundigt: Wenn Du aus dem Behindertenausweis auf Arbeit irgend Vorteile ziehen möchtest, MUSST Du ihn dort angeben! Wenn Du Dich beispielsweise mit Ausweis bewirbst, aber ihn verschweigst und dann nach der Probezeit plötzlich auspackst, ist das m.W. ein Grund zur fristlosen Kündigung! Wenn Du ihn nicht angibst, mußt Du Dich so verhalten, also ob er tatsächlich nicht existierte.
Ebenso muß er angegeben werden, wenn bei einer Bewerbung der Arbeitgeber diesen Punkt explizit abfragen sollte.

Pascal.

Martin
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Beitrag von Martin » 10.05.2004, 10:13

Hallo,

auch ich kann mir nicht vorstellen, dass Du verpflichtet bist, eine Krankheit wie CLL Deinem Arbeitgeber zu melden. Nur, wenn es sich um eine ansteckende Erkrankung handelt, würde das überhaupt für mich Sinn machen.

Zu Deiner Beruhigung: Auch ich bin Beamter, und ich wurde erst nachdem ich längere Zeit wegen der CLL krankgeschrieben war, zur amtsärztlichen Untersuchung ins Gesundheitsamt bestellt zur Feststellung der weiteren Dienstfähigkeit. Meiner Erfahrung nach spricht eine unbehandelte CLL nur für eine Frühpensionierung, wenn man es wirklich massiv darauf anlegt. Inzwischen habe ich eine Therapie hinter mir und bin momentan in einer beruflichen Wiedereingliederung. Auch jetzt ist von Frühpensionierung noch keine Rede.

Eine Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen, wäre trotzdem schon aus arbeitsrechtlichen Gründen sicher sinnvoll. Auch davon muß der Arbeitgeber nichts erfahren. Bei unbehandelter CLL bekommt man 30 bis 40%, was keine tiefgehenden Konsequenzen hat, man bekommt nicht einmal einen Ausweis.

Alles Gute

Martin


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Atuairam
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Beitrag von Atuairam » 09.05.2004, 22:40

Hallo Frank,

auch wenn es zu spät ist, aber auch ich habe gestern erst in der Zeitung gelesen, daß ein Arbeitgeber !!! kein Recht !!! hat, die Art einer Krankheit zu erfahren. Der Arbeitgeber kann auch den Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden. Er darf wohl fragen, wie lange man evtl. krank ist, aber das ist auch schon alles.

Sorry, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", aber Du solltest Dich nicht unterbuttern lassen.

Viel Kraft und liebe Grüße
Uta
[addsig]

unknown

Beitrag von unknown » 09.05.2004, 00:18

Hallo -

einen Behindertenausweis beantragst Du beim örtlichen Versorgungsamt. Das soll aber selbst bei solchen Krankheiten ca. 1/4 Jahr dauern!!!

Aber ich würde auf jeden Fall baldigst mit dem/der zuständigen Behindertenbeauftragten Rücksprache nehmen, der/die bei jeder Behörde und sicher auch (noch) bei der Bahn vorhanden ist! Der müßte wissen, was zu tun ist.

Je nach Auswirkungen der Krankheit kann eine Pensionierung freilich auch eine Chance bedeuten - wenn es denn schon offenbar nicht zu vermeiden war, die Diagnose anzugeben. (Wieso eigentlich??? Juristisch ist es meines Wissens Arbeitgebern verboten, eine exakte Diagnose zu verlangen?!!!).

Viel Erfolg, Pascal.

unknown

Beitrag von unknown » 08.05.2004, 10:54

Hallo zusammen,

ich bin 37 Jahre alt und im April 2004 wurde bei mir eine CLL Binet A festgestellt.
Ich bin bei der DB AG als Triebfahrzeugführer im Beamtenverhältnis beschäftigt.
Da ich verpflichtet war meinen Arbeitgeber über die Krankheit zu unterrichten, droht mir jetzt eine Frühpensionierung.
Kann mir jemand sagen, ob es etwas bringt wenn ich einen Behindertenausweis beantrage und somit eine Frühpensionierung umgehen kann?
Wenn ja, wo muss ich den Behindertenausweis beantragen?

Gruss Frank

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