Hallo, Danke für die Antworten
Da, werde ich mir das doch nochmal überlegen,denn meine Bescheinigung geht für
höchstens 6 Monate. Obwohl------ Probieren ohne grossen Kampf , werde ich es trotzdem
Ich sag dann hier Bescheid VG Rudi
Rundfunkgebührenbefreiung?
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Hallo Waldi,
ich habe nach dem Widerspruch vor dem Sozialgericht geklagt und die unten zitierte Erläuterung erhaltenl
z.B. an öffentlichen Veranstaltungen/ Verkehrsmittelnutzung im Rollstuhl und mit einer Begleitperson teilnehmen zu können.
Irgendwann stellt man für sich selbst fest, dass nach überstandener Erkrankung und Stammzelltransplantation die Nervenkraft für diese " Dumpfbacken" wirklich nicht lohnt.
Im Verlaufe der Diskussion hier, wolte ich nur das Zutrauen in die Gesetzeslage bzw. deren Umsetzung durch unsere Versorgungsämter etwas bremsen.
Gruß
Heide
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ich habe nach dem Widerspruch vor dem Sozialgericht geklagt und die unten zitierte Erläuterung erhaltenl
z.B. an öffentlichen Veranstaltungen/ Verkehrsmittelnutzung im Rollstuhl und mit einer Begleitperson teilnehmen zu können.
Irgendwann stellt man für sich selbst fest, dass nach überstandener Erkrankung und Stammzelltransplantation die Nervenkraft für diese " Dumpfbacken" wirklich nicht lohnt.
Im Verlaufe der Diskussion hier, wolte ich nur das Zutrauen in die Gesetzeslage bzw. deren Umsetzung durch unsere Versorgungsämter etwas bremsen.
Gruß
Heide
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Hallo Heide,
ich habe die Erläuterung aus dem Büchlein "Behinderung und Ausweis" zitiert, welches von den Versorgungsämtern herausgegeben wird. Mein Exemplar stammt vom LAsD Schleswig-Holstein. Pardon für den Ausdruck, aber Du musst es bei Deinem Amt mit einer richtigen Dumpfbacke zu tun gehabt haben. Für solche Fälle ist das <!-- BBCode Start --><A HREF="http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht" TARGET="_blank">Sozialgericht</A><!-- BBCode End --> zuständig. Die Drohung, bei Verweigerung des Widerspruches vor das Sozialgericht zu ziehen, ist oft schon sehr hilfreich, denn in den meisten Fällen wird dort dem Antrag des Klägers stattgegeben. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist übrigens für den Kläger kostenlos.
Gruß
Waldi
ich habe die Erläuterung aus dem Büchlein "Behinderung und Ausweis" zitiert, welches von den Versorgungsämtern herausgegeben wird. Mein Exemplar stammt vom LAsD Schleswig-Holstein. Pardon für den Ausdruck, aber Du musst es bei Deinem Amt mit einer richtigen Dumpfbacke zu tun gehabt haben. Für solche Fälle ist das <!-- BBCode Start --><A HREF="http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht" TARGET="_blank">Sozialgericht</A><!-- BBCode End --> zuständig. Die Drohung, bei Verweigerung des Widerspruches vor das Sozialgericht zu ziehen, ist oft schon sehr hilfreich, denn in den meisten Fällen wird dort dem Antrag des Klägers stattgegeben. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist übrigens für den Kläger kostenlos.
Gruß
Waldi
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Hallo Waldi,
die von mir selbst und in meinem Forum gemachten Erfahrungen widersprechen leider Deinen Erläuterungen. Ich habe Widerspruch gegen die Nichtanerkennung des Zusatz RF eingelegt und es ist ein Gutachten erstellt worden, was meine Infektanfälligkeit und daraus resultierenden Isolation und die 80% Schwerstbehinderung bis heute ( 4 1/2 Jahre post SZT ) bestätigten. Mein Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich z.B. an öffentlichen Veranstaltungen/ Verkehrsmittelnutzung im Rollstuhl und mit einer Begleitperson teilnehmen könnte.
Soviel zur Kompetenz unserer Versorgungsämter und deren Fähigkeit unsere körperlichen Beeinträchtigungen einzuschätzen. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_cool.gif">
Gruß
Heide
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die von mir selbst und in meinem Forum gemachten Erfahrungen widersprechen leider Deinen Erläuterungen. Ich habe Widerspruch gegen die Nichtanerkennung des Zusatz RF eingelegt und es ist ein Gutachten erstellt worden, was meine Infektanfälligkeit und daraus resultierenden Isolation und die 80% Schwerstbehinderung bis heute ( 4 1/2 Jahre post SZT ) bestätigten. Mein Widerspruch wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich z.B. an öffentlichen Veranstaltungen/ Verkehrsmittelnutzung im Rollstuhl und mit einer Begleitperson teilnehmen könnte.
Soviel zur Kompetenz unserer Versorgungsämter und deren Fähigkeit unsere körperlichen Beeinträchtigungen einzuschätzen. <IMG SRC="modules/phpBB_14/images/smiles/icon_cool.gif">
Gruß
Heide
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Hallo zusammen,
den Zusatz "RF" bekommt man vom Landesamt für soziale Dienste (Versorgungsamt) erteilt, wenn man mindestens 80% GdB hat und man auf Dauer oder zeitlich begrenzt, von allen öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen ist. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich. Mit dem Bewilligungsschreiben kann man seinen Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ stellen. Die Dauer der Befreiung dürfte von der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises abhängen.
LG Waldi
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den Zusatz "RF" bekommt man vom Landesamt für soziale Dienste (Versorgungsamt) erteilt, wenn man mindestens 80% GdB hat und man auf Dauer oder zeitlich begrenzt, von allen öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen ist. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich. Mit dem Bewilligungsschreiben kann man seinen Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GEZ stellen. Die Dauer der Befreiung dürfte von der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises abhängen.
LG Waldi
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Hallo,
nach meinen Infos, werden hier gerade 2 vollkommen verschiedene Dinge miteinander vermengt.
1. Rundfunkgebührenbefreiung durch Merkzeichen RF
Dieses Merkzeichen regelt die -längerfristige- Rundfunkgebührenbefreiung. Beantragen muss man dieses Merkzeichen beim zuständigen Versorgungsamt.
2. Rundfunkgebührenbefreiung durch Antrag bei der GEZ
Ist man nicht dauerhaft bzw. nicht sehr langfristig genötigt daheim vor dem Fernseher zu bleiben, weil man gerade transplantiert wird oder weil man wegen einer sonstigen Krankheit/Therapie ausser Gefecht ist, dann kann man für diese vorübergehende Zeit -die auch Wochen und Monate betragen kann!- bei der GEZ eine Befreiung beantragen.
Für den Antrag bei der GEZ ist aber eine Bestätigung über die Erkrankung vom Versorgungsamt beizulegen. Damit bestätigt das Versorgungsamt, dass vorübergehend Infektionsgefahr besteht und man für diesen Zeitraum bei der GEZ die Rundfunkgebührenbefreiung beantragen kann.
Viele Grüße
nach meinen Infos, werden hier gerade 2 vollkommen verschiedene Dinge miteinander vermengt.
1. Rundfunkgebührenbefreiung durch Merkzeichen RF
Dieses Merkzeichen regelt die -längerfristige- Rundfunkgebührenbefreiung. Beantragen muss man dieses Merkzeichen beim zuständigen Versorgungsamt.
2. Rundfunkgebührenbefreiung durch Antrag bei der GEZ
Ist man nicht dauerhaft bzw. nicht sehr langfristig genötigt daheim vor dem Fernseher zu bleiben, weil man gerade transplantiert wird oder weil man wegen einer sonstigen Krankheit/Therapie ausser Gefecht ist, dann kann man für diese vorübergehende Zeit -die auch Wochen und Monate betragen kann!- bei der GEZ eine Befreiung beantragen.
Für den Antrag bei der GEZ ist aber eine Bestätigung über die Erkrankung vom Versorgungsamt beizulegen. Damit bestätigt das Versorgungsamt, dass vorübergehend Infektionsgefahr besteht und man für diesen Zeitraum bei der GEZ die Rundfunkgebührenbefreiung beantragen kann.
Viele Grüße
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Hallo Anna Christine,
nicht damit sich hier Missverständnisse entwickeln: Man erhält nicht die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei 80% Schwerstbehinderung , sondern nur, wenn man den Zusatz RF auf den Schwerstbehinderten-Ausweis erhält, z.B. wenn anerkannt wird, dass man nach der SZT isoliert lebt.
Die Handhabung dieser Regelung durch die Versorgungsämter findet leider entgegen der Gesetzeslage völlig "individuell" statt.
Ich habe mit 100% GdB nach SZTin NRW keinen Zusatz erhalten, in meinem Leukämieforum gibt es jedoch Patienten aus dem Bundesland Hamburg, die die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei vergleichbarem Allgemeinzustand erhalten haben.
Gruß
Heide
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nicht damit sich hier Missverständnisse entwickeln: Man erhält nicht die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei 80% Schwerstbehinderung , sondern nur, wenn man den Zusatz RF auf den Schwerstbehinderten-Ausweis erhält, z.B. wenn anerkannt wird, dass man nach der SZT isoliert lebt.
Die Handhabung dieser Regelung durch die Versorgungsämter findet leider entgegen der Gesetzeslage völlig "individuell" statt.
Ich habe mit 100% GdB nach SZTin NRW keinen Zusatz erhalten, in meinem Leukämieforum gibt es jedoch Patienten aus dem Bundesland Hamburg, die die Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren bei vergleichbarem Allgemeinzustand erhalten haben.
Gruß
Heide
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Hallo Rudi,
Du mußt den Antrag zur Befreiung der Fernseh- u. Rundfunkgebühren bei der Stelle bestätigen lassen, wo Du deinen Schwerbehindertenausweis erhalten hast. Ohne diese Bestätigung kannst du den Antrag zur GEZ nicht weiter geben. Und bei 80 % gibt es eine Befreiung bei der GSZ.
viele Grüße
Anna-Christine
Du mußt den Antrag zur Befreiung der Fernseh- u. Rundfunkgebühren bei der Stelle bestätigen lassen, wo Du deinen Schwerbehindertenausweis erhalten hast. Ohne diese Bestätigung kannst du den Antrag zur GEZ nicht weiter geben. Und bei 80 % gibt es eine Befreiung bei der GSZ.
viele Grüße
Anna-Christine
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Hallo Rudi,
unter folgendem Link findest Du die Antwort:
<!-- BBCode Start --><A HREF="http://www.gez.de/door/gebuehren/gebueh ... index.html" TARGET="_blank">GEZ Gebührenbefreiung</A><!-- BBCode End -->
Gruss
Marc
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