Ärzte und Krankenkassen haben sich am 22. Januar 2004 auf Änderungen an den Regelungen der Gesundheitsreform verständigt, die für einen Teil der Patienten die zusätzlichen finanziellen Belastungen bedeutet hätten. Die Korrekturen betreffen insbesondere die Fahrtkostenerstattung sowie die Praxisgebühr bei chronisch Kranken. Zumindest für Transplantationspatienten dürfte damit eine Mehrbelastung durch Fahrtkosten vom Tisch sein; inwiefern in ambulanter Behandlung befindliche Leukämiepatienten unter die neuen Regelung der "vergleichbaren Umstände und Behandlungen" fallen, bleibt jedoch noch zu klären. Wir möchten dies gerne diskutieren

Der gemeinsame Bundesausschuss der Leistungserbringer und der Krankenkassen fand in Bonn eine neue, weitergehende Definition chronischer Erkrankungen sowie eine Fahrtkostenregelung, die weitgehend den Zustand vor der Gesundheitsreform wieder herstellt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Neuregelungen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten sollten.

Nach dem Beschluss des Bundesausschusses gilt künftig jeder Patient als chronisch krank, der sich in einer Dauerbehandlung befindet, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal erforderlich macht. Zusätzlich muss der Patient eines von drei Kriterien erfüllen:
  • Er muss in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein oder
  • über eine Behinderung beziehungsweise Erwerbsminderung von mindestens 60% verfügen oder
  • vom Arzt bescheinigt bekommen, dass ein Absetzen der Behandlung (medizinische Behandlung, Psychotherapie, Arzneimitteltherapie oder Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen, die Lebenserwartung vermindern oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten würde.
Für alle diese Patienten gilt dann eine jährliche Zuzahlung von höchstens einem statt zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens.

Kosten für die Fahrt zur Behandlung können die Krankenkassen künftig bei Strahlen- und Chemotherapie sowie bei Dialyse übernehmen. Zusätzlich können Fahrtkosten aber auch erstattet werden, wenn "vergleichbare Umstände und Behandlungen" vorliegen. Außerdem gilt die neue Regelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Erblindung oder besonderer Hilfsbedürftigkeit sowie unter vergleichbaren Umständen auch dann, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.

Gesundheitsministerin Schmidt sagte in Berlin, mit den neuen Richtlinien sei sichergestellt, dass in der Gruppe der chronisch Kranken niemand durch die Zuzahlungen überfordert werde. Auch mit der Ausweitung der Erstattung von Fahrtkosten zeigte sich Schmidt zufrieden.

Bei der Praxisgebühr gelten die Änderungen rückwirkend ab 1. Januar. In Köln beschlossen am Abend die Spitzenvertreter von Ärzten und Krankenkassen, dass Rezepte für die Anti-Baby-Pille wo medizinisch möglich für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt werden können. Auch so genannte nicht ärztliche Psychotherapeuten (meist Kinder- oder Jugendpsychotherapeuten) dürfen eine Quittung über die beim Erstbesuch eines Arztes im Quartal fällige Praxisgebühr von zehn Euro auszustellen. Die Gebühr wird dann bei einem Arztbesuch im selben Quartal nicht erneut fällig.

Bei "planbaren Notfällen" muss die Gebühr nicht mehr mehrfach entrichtet werden. Beispiel dafür ist nach Darstellung des Sprechers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, etwa eine Verletzung an einem Freitag, die vom Hausarzt behandelt wird. Dort wurde Praxisgebühr bezahlt. Muss aber am Wochenende dann der ärztliche Notdienst wegen eines Verbandswechsels bemüht werden, muss nicht noch einmal die Gebühr bezahlt werden.

Außerdem dürfen Laborärzte keine eigene Praxisgebühr verlangen, wenn kurz vor Quartalsende eine Blut- oder Gewebeprobe entnommen wird, die das Labor erst im nächsten Quartal analysieren kann.

(Quelle: Yahoo!-Artikel vom 22.01.2004)


AUFRUF: Welche Erfahrungen habt Ihr als Leukämiepatienten mit der Handhabung der Praxisgebühr und der Übernahme von Fahrtkosten gemacht? Habt Ihr Euren Arzt schon auf die kürzlich beschlossenen Änderungen zur Reform angesprochen? Oder hat sich Eure Krankenkasse schon zu der revidierten Regelung geäussert?
Wir möchten gerne über Eure Erfahrungen bzgl. der Gesundheitsreform erfahren und einen Erfahrungsaustausch bieten! Vielleicht können wir gemeinsam etwas Einfluss ausüben und unsere Patientenrechte vertreten. Bitte schreibt Eure Erfahrungen hier ins Forum oder sendet mir eineE-Mail.
Ein Austausch zu diesem undurchsichtigen Reformwirrwarr ist sicherlich sehr hilfreich! -- Jan.

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