Viele Krebspatienten leiden infolge der Erkrankung bzw. der dagegen eingesetzten Chemotherapien an Blutarmut, einer Anämie. Dieser kann mit Medikamenten entgegengewirkt werden, die die Blutbildung im Knochenmark anregen. Dabei handelt es sich um so genannte Erythropoese-stimulierende (die "Bildung roter Blutkörperchen anregende") Mittel, kurz Epoetine. 

Da sich die Wirkstoffe, wie zuletzt verschiedene Untersuchungen gezeigt haben, bei Krebspatienten nur teilweise positiv auswirken und sogar zu verkürzten Überlebenszeiten führen können, wurde die Anwendung von Epoetinen von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA drastisch eingeschränkt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte jetzt noch einmal über die geltenden Anwendungsbeschränkungen.

Danach dürfen Epoetine ausschließlich bei Patienten mit nicht das Knochenmark betreffenden Tumoren und Chemotherapie-bedingter Anämie eingesetzt werden, wenn infolge der Blutarmut Beschwerden auftreten. Die Epoetine anzuwenden, um eine symptomlose erniedrigte Konzentration der roten Blutkörperchen im Blut zu korrigieren, ist damit nicht mehr zulässig. Außerdem sollte der Wert der roten Blutkörperchen, angegeben als so genannter Hb, durch die Behandlung nur noch auf maximal 10 bis 12 g/dl erhöht werden. Ein Anheben auf Normalwerte von Gesunden ist künftig untersagt.

Eine dritte Empfehlung wurde erst kürzlich vom Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP verabschiedet und ist deshalb noch nicht in den Produktinformationen enthalten. Demnach sollte bei Chemotherapie-bedingter Blutarmut bevorzugt eine Behandlung mit Bluttransfusionen statt Epoetinen erfolgen. Die Entscheidung hierzu wird den behandelnden Ärzten überlassen, Nutzen und eventueller Schaden müssen gründlich gegeneinander abgewogen werden.

Quelle:
Pressemitteilung des BfArM vom 24. Juli 2008
Öffentlicher Brief des BfArM an medizinisches Fachpersonal (Juli 2008)

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