Eine Einnahme von Krebstherapien in Form von Tabletten ("orale Therapien") bietet Krebspatienten mehr Freiheit und Lebensqualität als eine Verabreichung über Spritze (Injektion) oder Infusion. Sie erfordert aber auch mehr Eigenverantwortung und Aufklärung. Damit der Umgang mit oralen Mitteln, die das Tumorwachstum hemmen, optimal klappt, sind nicht nur die behandelnden Ärzte, sondern ist auch die Beratung durch Apotheker gefordert.


Die Vorteile einer oralen Therapie in der Krebstherapie sind offensichtlich, betonte Dr. Hans-Peter Lipp, Chefapotheker des Uniklinikums Tübingen, auf einer Veranstaltung in München. So lässt sich mit oralen Onkologika für die Patienten mehr Unabhängigkeit erreichen. Sie müssen für die Applikation nicht zu festen Terminen in die Klinik oder onkologische Praxis, sondern können das Mittel zu Hause oder auch auf Reisen eigenständig einnehmen. Ein Zugang über die Blutgefäße erübrigt sich und damit auch sämtliche Infusionsrisiken.

Gefahr bewusster oder unbewusster Therapiefehler

Wo Licht ist, ist jedoch auch Schatten. Die größere Freiheit für den Patienten beinhaltet, dass er mehr Möglichkeiten hat, bewusste und unbewusste Therapiefehler zu machen. Erfolg und Sicherheit einer oralen Therapie werden maßgeblich durch die konsequente und korrekte Einnahme bestimmt. An die Möglichkeit der fehlenden oder lückenhaften Therapietreue muss genauso gedacht werden wie an die des Übergebrauchs bis hin zur exzessiven Einnahme in suizidaler Absicht. Auch hat die Aufnahme der Medikamente über den Verdauungstrakt im Vergleich zur Verabreichungen direkt ins Blut größere pharmakokinetische Schwankungen der Plasmaspiegel zur Folge. Verschärft wird dies durch mögliche Wechselwirkungen mit Nahrungsmitteln und zusätzlich eingenommenen rezeptfreien Arzneien. So kann bekanntlich Johanniskraut durch Induktion von Isoenzymen die Wirkung etlicher Arzneimittel schwächen. Selbst Inhaltsstoffe des grünen Tees können Medikamenten durch Komplexierung die Wirkung rauben.

Die Verordnung oraler Krebstherapien vermehrt also Beratungspflicht und -aufwand der involvierten Ärzte und Apotheker, betonte Lipp auf der von GlaxoSmithKline unterstützten Veranstaltung. Beide Berufsgruppen können sich bei der engmaschigen Kontrolle der Therapietreue ergänzen. Patienten brauchen zum Beispiel exakte Angaben, ob das Mittel nüchtern, vor, zum oder nach dem Essen einzunehmen ist, wie zusätzliche Medikamente zu handhaben sind und dass selbstgekaufte Arzneimittel stets auch dem Arzt mitgeteilt werden sollten.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.04.2010, bereinigt um viele Fachbegriffe und laienverständlicher gemacht durch Jan.

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