Leukämie-Online ist eine unabhängige, deutschsprachige Wissens- und Kommunikationsplattform zum Thema Leukämie. Diese wird von Leukämiepatienten betrieben und ist gemeinnützig. Das Angebot fördert aktive, informierte und selbstbestimmte Patienten durch umfangreiche Informationen über Neuigkeiten und Hintergründe zur Forschung und Behandlung von Leukämien. Interaktive Foren ermöglichen zudem den direkten Erfahrungsaustausch.
Der Arzneimittelhersteller MSD Sharp & Dohme hatte die Beilagen der Medikamente Vioxx (Rofecoxib), Fosamax (Alendronat) und Singulair (Montelukast) ins Internet eingestellt. Dagegen klage MSD's Wettbewerber Merckle: MSD verstoße gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arznei. In dem Streit bat der Bundesgerichtshof (BGH) den EuGH um eine Auslegung des Werbe-Begriffs.
Nach dem Luxemburger Urteil kommt es auf das Ziel der Absatzsteigerung an. Auch sachliche Informationen könnten danach Werbung sein. Hier seien die Informationen zwar öffentlich zugänglich gewesen, aber nicht unaufgefordert, sondern nur auf aktive Suche hin.
Weiter folgte der EuGH dem Argument des BGH, eine Veröffentlichung der Beipackzettel im Internet könne eine "uninformierte Selbstmedikation" bei Patienten verhindern, die die Packungsbeilage verloren haben. Die Beilage und auch die Verpackung enthielten nur Angaben, die staatlich geprüft sogar sind.
Schließlich betonte der EuGH auch die feste Rolle der Ärzte. Wegen der Verschreibungspflicht bleibe eine spontane Kaufentscheidung ausgeschlossen. Dagegen, dass informierte Patienten ihrem Arzt gegebenenfalls ein bestimmtes Medikament vorschlagen, sei nichts einzuwenden.
Allerdings dürften die Hersteller bei der Internetveröffentlichung die Beipackzettel nicht kürzen oder in der Aufmachung verändern. Ob dies bei MSD der Fall war, muss nun noch der BGH prüfen.
Az.: C-316/09
Quelle: Ärzte Zeitung, 05.05.2011
Terms & Conditions
Abonnieren
Report
My comments