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Streit um Verbeamtung einer ehemals Krebskranken in Sachsen In Sachsen eskaliert der Streit um die Verweigerung der Verbeamtung von Renate Lieckfeldt. Ihre Krebserkrankung hat die gewählte neue Rektorin der HTWK, der größten Fachhochschule Sachsens, besiegt, nun aber könnte sie am sächsischen Beamtengesetz scheitern. Das sächsische Wissenschaftsministerium verweigert ihre Ernennung als Beamtin, weil sie wieder krank werden könnte.

Kurz nach ihrer Wahl zur Rektorin erzählte Lieckfeldt auch dem Kanzler der Hochschule, Ulrich Ziegler, in einem Vieraugengespräch von ihrer medizinischen Vorgeschichte und ihrem mehrmonatigen Kampf gegen den Krebs. Lieckfeldts Krankengeschichte ist nun für das Sächsische Wissenschaftsministerium der entscheidende Grund, ihr die Verbeamtung und damit den zugesagten Rektorenposten zu verweigern. Es bestehe ein "erhöhtes Wiedererkrankungsrisiko", so das Schreiben des Ministeriums.

Frau Lieckfeldt selbst sagt, sie fühle sich gut und bereit für die Aufgaben. "Aus so einer Sache kommt man stärker raus, als man reingegangen ist", sagt sie.

Ziegler nennt den Umgang mit ihr "gut und offen". Zur jetzigen Situation sage er, diese sei "unglücklich", Lieckfeldts Gang an die Öffentlichkeit "vielleicht nicht zielführend" - aber mehr dürfe er nicht sagen. Das habe ihn das sächsische Wissenschaftsministerium wissen lassen. Mit ihrem offenen, manche sagen offensiven, Bekenntnis nach ihrer Wahl, wird Lieckfeldt nun zum Problem für das Ministerium.

Nicht nur in Leipzig ist die Empörung über die Entscheidung der Behörde jedenfalls groß. Das Ministerium werde nun prüfen lassen, ob eine Übernahme von Lieckfeldt in ein Angestelltenverhältnis möglich sei. Unerklärlich bleibt jedoch, warum sie gesund genug sei, um als Angestellte zu arbeiten, nicht aber als gesund genug angesehen werde, um als Beamtin zu arbeiten. "Das möchte ich vom Ministerium erklärt bekommen", sagte Lieckfeldt. Lieckfeldt ist momentan noch in Nordrhein-Westfalen tätig - seit 2001 als Professorin für Technisches Management im Fachbereich Physikalische Technik an der Fachhochschule Gelsenkirchen und seit 2007 auch als Dekanin.

Insgesamt zeigt auch dieser Fall, wie weit die Deutsche Gesetzgebung noch von der Diskriminierungsfreiheit ehemals an Krebs Erkrankter entfernt ist. Jeder dritte deutsche erkrankt im Laufe seines Lebens an Krebs. Es bleibt völlig unverständlich, warum diejenigen, die nach überstandener Krebserkrankung als geheilt gelten, von öffentlichen Stellen diskriminiert werden- insbesondere, wenn sie mit ihrem mutmachenden Erfolg gegen Krebs offen umgehen. Ein solches Verhalten fördert das Verschweigen, das stille Leiden und das Stigma, das Krebserkrankungen heute im Alltag begleitet.

Quellen:

MDR vom 22.04.2011

spiegel Online vom 23.4.2011

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Pascal
Die Frau braucht einen guten Anwalt und Nerven für ggf. 2 Instanzen, dann geht das durch.
Man weiß ja, wie schlecht Verwaltungsheng ste über Sonderfälle informiert sind und wie versessen, auf den einfachen Regelfall zu pochen.
Bei durchgestandene r Krankheit ist das mit Sicherheit doppelt unzulässig. Ausserdem: Das ist eine Stelle auf Zeit.

Automatische Frage: Verborgene politische Motive der Behörde?

Jedenfalls die Gelegenheit, ihre fachliche Eignung gleich bei sich selbst zu erweisen.

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Lux Norbert
Öffentlichen Stellen diskriminiert
ich hatte Magenkrebs 1999 und kämpfte nun schon 6 Jahre mit der Rentenkasse und den SG Augsburg dass ich wieder in meinen erlernten Beruf arbeiten kann trotz Arbeitsverträge verbietet mir die Rentenversicher ung dieses ohne Begründung.
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Marc
Dem sächs. Wissenschaftsmi nisterium sollte man mal das AGG (Allgemeines Gleichbehandlun gsgesetz) vorlegen. Ich hoffe Frau Lieckfeldt findet einen Weg dieses gerichtlich auszutragen.
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