Der Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Stammzelltransplantation bei Leukämie schlägt Wellen. Er kommt zum Schluß, daß "kein Beleg eines Nutzens allogener Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender verglichen mit konventioneller Chemotherapie" vorliegt. Jedoch wird ignoriert, wie differenziert die Prognose bei akuter Leukämie ist.

"Der Bericht hat eine ganze Reihe methodischer Mängel", sagt Professor Gerhard Ehninger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO). So werde etwa differenziert zwischen der Therapie mit Stammzellen eines Spenders aus der Familie und der mit Stammzellen eines Fremdspenders. "Dabei sind beides - was Aufbereitung der Zellen und Zellauswahl angeht - völlig identische Verfahren", sagt Professor Mathias Freund aus Rostock.

Das gilt auch für die Ergebnisse der Therapie: Sowohl bei akuter lymphatischer (J Clin Oncol 22, 2004, 2816) als auch bei akuter myeloischer Leukämie (Blood 106, 2005, 3314) ist dies belegt worden. Diese Feststellung sei internationaler Konsens, so die DGHO.

Das Problem: Es gibt keinen direkten Vergleich zwischen Fremdstammzell-Transplantation und Chemotherapie, weil solche Studien wegen der drückenden Überlegenheit der Stammzelltransplantation von Familienspendern über die Chemotherapie weltweit nirgends je gemacht wurden. Bereits beendete Vergleichsstudien zwischen Familienspendern und Fremdspendern wurden gar nicht erst in die Auswertung einbezogen. Begründung im Vorbericht: Derartige Vergleiche seien "mit erheblichen methodischen Problemen behaftet".

Ähnlich wie bei den Fremdspendern argumentiert die DGHO bei der allogenen Nabelschnur-Restblut-Transplantation. Auch hier gebe es Studien, die die Gleichwertigkeit mit allogenen Fremdspendertransplantationen belegten, so die DGHO (NEJM 351, 2004, 2265). Auch dies hält der Vorbericht des IQWiG aus methodischen Gründen für nicht ausreichend.

Kritik entzündet sich auch daran, daß der IQWiG-Bericht nicht zwischen unterschiedlichen Formen der akuten Leukämie mit unterschiedlicher Prognose unterscheidet. Das ist insofern relevant, als das IQWiG die Entscheidung darüber, ob Fallserien als legitime Studien berücksichtigt werden oder nicht, von der Prognose abhängig macht. Bei therapierefraktärer Erkrankung mit infauster Prognose werden Fallserien zugelassen. Bei anderen, ebenfalls infausten Formen der akuten Leukämie, die sich an molekularen und zytogenetischen Markern festmachen lassen, jedoch nicht.

Das IQWiG hat auf die massive Kritik mittlerweile reagiert und darauf hingewiesen, daß die IQWiG-Methodik eine Expertenanhörung vorsehe, die zu Modifikationen des Vorberichts führen könne.

Infos zum IQWiG-Vorbericht finden Sie im Internet unter www.iqwig.de/index.408.html sowie unter www.dgho.de

Quelle: Ärzte Zeitung vom 28.08.2006

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