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Ein Detail der geplanten Gesundheitsreform könnte sich für Krebspatienten und chronisch Kranke gravierend auswirken. Diejenigen, die regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen unterlassen haben, sollen danach einen deutlich höheren Anteil selbst übernehmen. Das geht aus dem Entwurf zur Gesundheitsreform hervor, der im Internet einsehbar ist. Die Regelung gilt für alle, die nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes die empfohlenen Untersuchungen nicht wahrnehmen. Sie müssen später trotz ihrer chronischen Krankheit nicht nur ein Prozent, sondern zwei Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen aufwenden.

Empfohlen ist für alle über 35 Jahre alle zwei Jahre ein "Checkup". Darüber hinaus sollten Frauen ab 20 regelmäßig zur Krebsvorsorge gehen, Männer ab 45 Jahre. Entsprechend sind im Gesetz Altersgrenzen genannt: Die Regelung für die Gesundheits-Checks gilt für alle, die nach dem 1. April 1972 geboren sind, die Regelung für Krebserkrankungen bei Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind und für Männer mit Geburtsdatum ab 1. April 1962. "Eine rückwirkende Sanktion für die Nichtinanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen in der Vergangenheit wird es nicht geben", heißt es in der Begründung des Gesetzes.

Wer sich als chronisch Kranker später in ein Behandlungsprogramm einschreibt, kann die Vergünstigung der Ein-Prozent-Zuzahlungsgrenze doch noch bekommen. Außerdem kann der Gemeinsame Bundesausschuss Ausnahmen festlegen.

Die "Bild am Sonntag" zitierte Kritiker der Regelung. "Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie dieser Punkt plötzlich in den Entwurf geschrieben wurde", sagte der Chef der Deutschen Angestellten-Krankenkasse, Herbert Rebscher, der Zeitung. "Diese Regelung ist absolut grotesk und zynisch." Krebserkrankungen seien ein schwerer Schicksalsschlag. Die Betroffenen und ihre Familien bräuchten nach einer solchen Diagnose alle Unterstützung und keine finanziellen Sanktionen.

Auch Krebsmediziner kritisierten die Regelung. "Das ist skandalös", sagte Gerhard Ehninger, Präsident der deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie der Zeitung. "Für einige Krebserkrankungen gibt es doch gar keine Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel bei Leukämie oder Bronchialkrebs." Im Gesetz ist allerdings ausdrücklich von "relevanten" Vorsorgeuntersuchungen die Rede, also nur solche, die möglich und auch allgemein anerkannt sind. Welche dies genau sind, soll der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen.

Quelle: Spiegel vom 16.10.2006

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