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Ab Anfang 2007 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung von krebskranken Kindern und Jugendlichen nur noch in solchen Zentren, die bestimmte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. Diese Krankenhäuser dürfen dann die Bezeichnung "Pädiatrisch-Hämatologisch-Onkologisches Zentrum" tragen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Siegburg beschlossen.

"Diese Entscheidung des G-BA ist wegweisend für die Versorgung von krebskranken Kindern in unserem Gesundheitswesen", erklärte Prof. Dr. Heribert Jürgens, Vorsitzender der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), Münster. Sie trage der Tatsache Rechnung, dass die pädiatrische Onkologie sehr hohe Anforderungen an Behandelnde und Betreuer und an die gesamte Versorgungsstruktur stelle.

Die neue Regelung definiert klare personelle und fachliche Anforderungen an die Zentren: Nur Fachärzte für Kinderheilkunde, die zusätzlich eine zweijährige Weiterbildung im Bereich der pädiatrischen Hämatologie und Onkologie absolviert haben, dürfen ein
Pädiatrisch-Hämatologisch-Onkologisches Zentrum leiten. Diese Forderung gilt auch für den Stellvertreter des leitenden Arztes. Als Pflegepersonal sollen ausgebildete Kinderkrankenpflegende eingesetzt werden, die eine Weiterbildung im Bereich Onkologie nachweisen können. 

Ein weiteres Kennzeichen der Zentren ist die Forderung nach der interdisziplinären Zusammenarbeit aller an der Behandlung und Betreuung beteiligten Fachdisziplinen. Dazu gehören Kinder- und Neurochirurgen, Orthopäden, Radiologen, Strahlentherapeuten, aber auch psychoonkologische und psychosoziale Betreuer der Patienten und ihrer Familien.

"Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und konsequente Behandlung der Patienten in Therapieoptimierungsstudien sowie eine kontinuierliche Datenerfassung im Deutschen Kinderkrebsregister sind zwar seit Jahrzehnten Standard in der Kinderonkologie", erklärt Prof. Dr. Frank Berthold, Mitglied der GPOH und AOK-Sachverständiger für pädiatrische Onkologie beim G-BA. Allerdings basiere dies bislang auf freiwilligen Vereinbarungen. "Nun werden wir dazu verpflichtet, Qualitätsstandards einzuhalten: Das schafft Sicherheit und Transparenz für die Betroffenen und ihre Angehörigen", so Berthold.

Der G-BA wies darauf hin, dass Deutschland mit einer 15-Jahres-Überlebensrate von 76 Prozent bei allen pädiatrischen Krebserkrankungen weltweit an der Spitze liege. Die Pädiatrisch-Hämatologisch-Onkologischen Zentren sollten diesen hohen Versorgungsstandard auch in Zukunft sichern. 

Quelle: Ärzteblatt vom 18.05.2006

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