Der Tyrosinkinase-Inhibitor Nilotinib darf jetzt auch zur Erstlinientherapie bei der chronisch-myeloischen Leukämie (CML) eingesetzt werden. Die europäische Arzneimittelagentur EMA hat vor wenigen Tagen einem Antrag des Herstellers stattgegeben.

 

Die Einführung von Imatinib im Jahr 2001 wird heute als ein wichtiger, wenn auch sehr kostspieliger Fortschritt in der Behandlung der Philadelphia-Chromosom-positiven CML betrachtet. Das Nachfolgepräparat Nilotinib hemmt wie Imatinib das Enzym Abl-Tyrosinkinase, das für die unkontrollierte Proliferation von Leukämiezellen bei der Philadelphia-positiven CML verantwortlich gemacht wird. Nilotinib wurde 2008 zunächst für die Zweitlinientherapie bei Patienten zugelassen, die Imatinib nicht vertragen oder dagegen resistent sind.

 

Der Hersteller konnte die Aufsichtsbehörde EMA jedoch durch die im Juni publizierten Ergebnisse der ENESTnd-Studie von einer Ausweitung der Indikation überzeugen, in der Nilotinib mit Imatinib bei neu diagnostizierter CML verglichen wurde (NEJM 2010; 362: 2251-9).

Nilotinib hatte dort nicht nur doppelt so häufig (44 vs. 22 Prozent) zu einer kompletten molekularen Antwort (mit Verschwinden des Tumor-Gens) geführt. Auch das Ziel einer kompletten zytogenetischen Antwort (Verschwinden des Philadelphia-Chromosoms) wurde häufiger (80 vs. 65 Prozent) erreicht.

Schließlich wurde die Zeit bis zur erneuten Progression (akzelerierte Phase oder Blastenkrise) verlängern. Kein Patient mit kompletter molekularer Antwort erlitt während der ersten 12 Monate ein Rezidiv der CML. Da auch die Verträglichkeit von Nilotinib besser ist, sprach wenig gegen die Zulassung zur Erstlinientherapie.

Offen ist, ob die Therapeuten sich im Fall einer Resistenz langfristig Therapieoptionen verbauen. Mit Dasatinib wurde allerdings 2006 ein weiterer Abl-Tyrosinkinase zugelassen, und mit Bosutinib befindet sich ein weiterer Wirkstoff in der Entwicklung, der infolge eines anderen Wirkmechanismus (Src-Kinase-Inhibitor) bei Imatinib/Nilotinib-Resistenz infrage kommen könnte.

 

Deutsches Ärzteblatt vom 27.12.2010

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