Medienberichten zufolge kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem noch zu veröffentlichenden Abschlußbericht erneut zu dem Schluss, aus den Studien lasse sich kein Nutzen der Übertragung von Stammzellen von einem nicht verwandten Spender im Vergleich zur medikamentösen Chemotherapie belegen. Patientengruppen reagieren mit großer Empörung auf den IQWiG-Bericht, der für viele Patienten, die heute nur dank dieser Transplantation leben, ein Schlag ins Gesicht sei. Auch die DGHO als Vertreterin für die Hämatologen protestiert und setzt sich für den Erhalt der Transplantation als Kassenleistung ein. Bereits früher wurde massiv gegen die zweifelhafte Dateninterpretation des IQWiGs protestiert, die nun die Kassenerstattung von allogenen Transplantationen bei akuten Leukämien in Frage stellt.




Patienten reagieren mit großer Empörung auf den Leukämie-Bericht des "Qualitäts"-Instituts (IQWiG) zur Stammzelltransplantation



Die Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe ist entsetzt über den jetzt vorgelegten Abschlussbericht des IQWiG zur Stammzelltransplantation bei Erwachsenen mit Akuten Leukämien. Nach Angaben des IQWiG liegen für bestimmte Einsatzgebiete der Stammzelltransplantation keine hinreichend sicheren Daten vor, die einen Nutzen der Stammzelltransplantation belegen. Für viele Patienten, die heute nur dank dieser Transplantation leben, und all jene, die heute und in Zukunft auf diese angewiesen sind, ist dieser Bericht ein Schlag ins Gesicht.

Gemäß Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) lässt sich u.a. der Nutzen der Fremdspender-Transplantation bei der Akuten Lymphatischen Leukämie sowie der Akuten Myeloischen Leukämie derzeit nicht bewerten, weil aussagekräftige Vergleichsstudien mit der Chemotherapie als möglicher Therapiealternative fehlen. Die vermeintlichen "Wissenslücken" sollten nach Meinung des Instituts geschlossen und entsprechende Formen der Stammzelltransplantation im Rahmen von "angemessenen" klinischen Studien eingesetzt werden.

Was das "Qualitäts"-Institut dabei übersieht: Nur ein Bruchteil der Betroffenen kann innerhalb von Studien behandelt werden, denn die Rahmenbedingungen in unserem Gesundheitswesen erlauben es nicht, sämtliche Patienten in Studien einzuschließen. Jedoch haben auch Patienten in der sog. "Regelversorgung" ein Recht auf eine Behandlung nach dem aktuellen Stand des Wissens: So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits am 6. Dezember 2005, dass es mit den Grundrechten nicht vereinbar ist, einem gesetzlich Versicherten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung eine von ihm gewählte, ärztlich angewandte Behandlungsmethode vorzuenthalten, wenn eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung" besteht. Von hoher Brisanz in dem Zusammenhang ist, dass führende deutsche und internationale Experten auf dem Gebiet der Stammzelltranplantation die Schlussfolgerungen des IQWiG – wie bereits nach Vorlage des Vorberichts im Sommer 2006 - uni-sono in Zweifel ziehen.

Auffällig ist, dass der Abschlussbericht am 30. März 2007 fertig gestellt wurde. Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit diesem Termin die neuen, mit der Gesundheitsreform am 1. April 2007 eingeführten Regelungen für IQWiG-Berichte umgan-gen werden sollten. Da mit der Fertigstellung eines IQWiG-Abschlussberichts das gesamte Bewertungs-Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, meint die DLH, dass in solchen Fällen, in denen das Verfahren noch schwebend ist, die Berichte noch einmal aufgerollt werden müssen - nicht zuletzt wegen der unzureichenden Patientenbeteiligung.

Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe e.V.
E-Mail: 
Tel.: 0228-33 88 9 211

Hintergrundinformationen

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Mit dem "GKV-Modernisierungsgesetz", das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat, hat der Ge-setzgeber die Selbstverwaltung verpflichtet, ein "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (IQWiG) zu errichten. Im Juli 2004 wurde es durch die Träger des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) offiziell gegründet. Dem Institut obliegt die Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anhand des aktuellen medizinischen Wissensstandes. Das IQWiG untersucht dabei im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) diagnostische und therapeutische Verfahren bei ausgewählten Krankheiten sowie den Nutzen von Arzneimitteln. Abschlussberichte des IQWiG haben für den G-BA lediglich empfehlenden Charakter. Auf Basis der Berichte kann der G-BA Ausschlüsse oder Einschrän-kungen in der Versorgung beschließen. Beschlüsse des G-BA müssen vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden. Erst wenn eine G-BA-Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, ist sie bindend.

Neue Regelungen für das IQWiG durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

Der Gesetzgeber hat im GKV-WSG, das zum 1. April 2007 in Kraft trat, neue Regeln für die Bewertung durch das IQWiG festgelegt. So muss das Institut bei seinen Bewertungsverfah-ren internationale Standards berücksichtigen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass Betroffene - Patienten und Industrie - in allen Verfahrensabschnitten beteiligt werden. 




Onkologen lehnen IQWiG-Fazit zu Leukämien ab



BERLIN (eb). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bestreitet in seinem Abschlussbericht - wie gemeldet - den Nutzen bestimmter Formen der Stammzelltransplantation bei akuten Leukämien. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) in Berlin wehrt sich dagegen und setzt sich für den Erhalt der Transplantation als Kassenleistung ein.

Nach Ansicht des DGHO-Vorsitzenden Professor Gerhard Ehninger übergeht das Fazit des Berichts die Einwände der Experten aus dem Anhörungsverfahren. Auch die Daten, die mehrere Studiengruppen eingereicht haben, würden in dem Bericht nicht berücksichtigt.

Nach dem Stand des Wissens sei eine Stammzelltransplantation auch von nicht verwandten Spendern bei akuten Leukämien mit Hochrisikomerkmalen zwingend erforderlich, so die DGHO. Wer davon abweiche, verstoße gegen die Verpflichtung, Patienten die wirksamste Therapie anzubieten.

Die IQWiG-Forderung nach vergleichenden Studien werde der Heterogenität der Leukämien nicht gerecht und "geht an der medizinischen Wirklichkeit vorbei". Der Abschlussbericht hat für den Auftraggeber, den Gemeinsamen Bundesausschuss, nur einen empfehlenden Charakter.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 05.06.2006



IQWiG gegen Transplantation bei Leukämie?


Die Stammzelltransplantation, die für einen Teil der schwer an Leukämie erkrankten Patienten die letzte Hoffnung darstellt, wird angeblich eingeschränkt.
Medienberichten zufolge kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem noch zu veröffentlichenden Bericht zu dem Schluss, aus den Studien lasse sich kein Nutzen der Übertragung von Stammzellen von einem nicht verwandten Spender im Vergleich zur medikamentösen Chemotherapie belegen. Onkologen kritisieren nach Angaben des Magazins "Focus", dass das zugrundeliegende IQWiG-Gutachten fehlerhaft sei.

Quelle: Ärzte Zeitung vom 04.06.2007



Leukämie-Therapie soll eingeschränkt werden


Die Stammzelltransplantation, die für einen Teil der schwer an Leukämie erkrankten Patienten eine letzte Hoffnung darstellt, wird angeblich eingeschränkt. Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtete vorab, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) komme in einem Abschlussbericht, der in der kommenden Woche veröffentlicht wird, zu dem Schluss, aus den Studien lasse sich kein Nutzen der Übertragung von Stammzellen von einem nicht verwandten Spender gegenüber der medikamentösen Chemotherapie belegen. 

Das Blatt berichtete, der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen, neige dazu, die Stammzelltransplantation auf die Probe zu stellen. Einige Jahre lang solle die Therapie nur im Rahmen wissenschaftlicher Studien angewendet werden dürfen. Dagegen gebe es Proteste aus der Ärzteschaft, die die Therapie für etabliert und in bestimmten Fällen für sehr nützlich halte. Weil in Studien einem Teil der Patienten die untersuchte Behandlung vorenthalten werden muss, wäre die voraussichtliche Entscheidung "unmenschlich", sagte der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, Gerhard Ehninger von der Universitätsklinik Dresden, dem Magazin. Das zugrunde liegende IQWiG-Gutachten sei vielmehr fehlerhaft, die Stammzelltransplantation für Hochrisikopatienten sei häufig die letzte Möglichkeit.

Quelle: ad hoc news vom 02.06.2007



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