Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auch künftig etablierte Verfahren der Stammzelltherapie für Leukämie-Patienten übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Siegburg betont. Er trat damit einer Darstellung in der Zeitung "Bild am Sonntag" entgegen, in welcher der Eindruck erweckt worden war, dass diese Behandlungsmethode künftig eventuell nicht mehr zum Leistungskatalog der Kassen gehört.

"Patienten, Versicherte und besonders an Leukämie erkrankte Menschen und deren Angehörige sollten sich durch solch irreführende Berichterstattung nicht verunsichern lassen. Die Übernahme von für die Routineversorgung geeigneten Behandlungen mit Stammzellen bei Leukämie durch die GKV ist nicht in Frage gestellt", sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Zwar bewerte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Augenblick den Nutzen der Stammzelltherapie. Dies betreffe aber die Behandlung in Krankheitssituationen, in denen Stammzellen nach Empfehlungen von internationalen Fachgesellschaften nur im Rahmen von Studien erbracht werden sollten.

"Bislang haben die Untersuchungen des Instituts lediglich ergeben, dass die Studienlage in diesen Bereichen unzureichend ist und deshalb ein stichhaltiger Nutzen der Behandlungsmethoden bislang nicht belegt werden konnte. Das heißt aber nicht, dass im Zuge des Stellungnahme- und Anhörungsverfahrens des IQWiG nicht noch weiteres Erkenntnismaterial von Wissenschaftlern und Fachgesellschaften vorgelegt und vom IQWiG berücksichtigt wird", sagte Hess. Er sprach sich gegen jegliche Vorfestlegungen zu der Erstattungsfähigkeit bestimmter Stammzelltherapien bei Leukämie aus. "Das Richtlinienverfahren des G-BA ist völlig offen", so Hess.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 08.08.2006

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