Pfizer Pharma GmbH und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben sich am 16. Dezember 2013 nach ursprünglichem Scheitern der Verhandlungen nun doch auf einen Erstattungsbetrag für Bosutinib (Handelsname Bosulif) geeinigt. Für CML-Patienten ist Bosutinib damit wieder über die normale Versorgung verfügbar, nachdem Pfizer vor einem Monat das Scheitern der Erstattungsverhandlungen erklärt und das Arzneimittel aus unternehmerischen Gründen vom deutschen Markt genommen hatte (wir berichteten). Für CML-Patienten, die mit mindestens einem Tyrosinkinasehemmer vorbehandelt wurden und bei denen ImatinibNilotinib und Dasatinib vom behandelnden Arzt nicht als geeignete Behandlungsoption angesehen werden, ist das Medikament daher in Kürze wieder normal verschreibungsfähig, ohne dass eine separate Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Krankenkasse erforderlich ist.

Grundlage der Verhandlungen waren die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2013 zu Bosutinib, in dem dem Arzneimittel ein belegter, aber im Ausmaß nicht quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen wurde. Der vereinbarte Erstattungsbetrag erlangt zum 1. Januar 2014 seine Gültigkeit. Praxisbesonderheiten wurden in beiden Fällen nicht vereinbart.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom GKV-Spitzenverband und Pfizer am 19.12.2013

Weitere Informationen: Erstattungsverhandlungen zu Bosutinib in Deutschland gescheitert, Pfizer nimmt Medikament vom Markt - Leukämie-Online, 15.11.2013

 

 

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