CML und Schwerbehinderung

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Marc
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Marc » 15.02.2015, 16:41

Hallo Marita,

hier kannst Du die "neuen" Kriterien für die Bewertung der Schwerbehinderung nachlesen.

http://www.leukaemie-hilfe.de/dlh_infob ... Uid%5D=676

Solltest Du über eine entspr. Rechtsschutzversicherung verfügen, hole Dir eine Deckungszusage und
klage.
Ansonsten werden die viele Widersprüche einfach abgebügelt. Die CML ist trotz aller Behandlungsoptionen immer noch eine nicht zu unterschätzende Erkrankung.

Gruss

Marc

maroli

CML und Schwerbehinderung

Beitrag von maroli » 15.02.2015, 15:30

Hallo,
mein Schwerbehindertengrad soll von derzeit 50% auf 30% heruntergestuft werden. Meine Stellungnahme (Anhörung) samt Gutachten einer Psychoonkolgin wurde abgelehnt. Jetzt kann ich noch Widerspruch einlegen, was ich auch vorhabe zu tun.
Ich habe seit 7/2008 CML und nehme Glivec 400 mg. ein. Bin in Remission, kämpfe aber immer mit Nebenwirkungen.
Hat jemand Ähnliches erfahren müssen und hat jemand erfolgreich Widerspruch eingelegt?
Die 50 % möchte ich einfach behalten, weil sie mir als Beamtin den Ruhestand mit 63 möglich machen. Ich lebe in BaWü.
Danke für Eure Antworten.
Marita

aldoundcharlie
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von aldoundcharlie » 14.04.2014, 10:41

Hallo,

vor einer Woche habe ich von meinem zuständigen Landratsamt in Görlitz die Anerkennung der Schwerbehinderung bekommen.
Es wurden mir bis Februar 2015 70 % Schwerbehinderung zu erkannt. Danach findet eine erneute Überprüfung statt und mein Arzt muss einen Fragebogen ausfüllen.
Die Bearbeitung meines Antrages hat etwa 8 Wochen gedauert.

aldoundcharlie

nirak
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von nirak » 28.12.2013, 12:35

Hallo Exil-Hanseat,

die bewilligende Stelle war das Sozialamt Chemnitz (Sachsen). Ich hatte mich nach den Berichten hier auf eine wesentlich längere Bearbeitungszeit eingestellt.

Viele Grüße,
nirak.
CML | ED 11/2013 | Tasigna 2x300 mg | TIGER-Studie

Exil-Hanseat
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Exil-Hanseat » 27.12.2013, 23:05

Hallo nirak,

es wäre interesant zu wissen, in welchem Bundesland du wohnst oder was die bewilligenden Stelle war. Bei mir (Oberbayern, Antrag November 2012) war es ähnlich. Anerkennung GbB 50 innerhalb von 4 Wochen für 2 Jahre, obwohl bei mir die Erkrankung eigntliche noch "subklinisch" war.

Alles Gute

nirak
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von nirak » 27.12.2013, 22:23

Hallo,

bei mir wurde im November 2013 CML neu diagnostiziert. Ich habe nach Entlassung aus dem Krankenhaus einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft gestellt. Den Entlassungsbefund vom Krankenhaus habe ich dem Antrag direkt in Kopie beigefügt (und noch einen weiteren Befund über eine bei mir bestehende Erkrankung, die einzeln nicht zu Anerkennung eines GdB führt). Nach nur einer Woche bekam ich den Bescheid vom Sozialamt (Chemnitz) mit einem GdB von 50. Der Ausweis ist zunächst für 2 Jahre befristet.

Ich kann nur empfehlen, aktuelle Befundkopien dem Antrag beizulegen. Damit entfällt die langwierige Abfrage bei den Ärzten.

Es kann also auch sehr schnell gehen. Die Bearbeiterin meinte, dass Anträge von erwerbstätigen Menschen beschleunigt bearbeitet werden.

Viele Grüße,
nirak.
CML | ED 11/2013 | Tasigna 2x300 mg | TIGER-Studie

Anomar1972
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Anomar1972 » 16.04.2013, 07:54

Hallo Franke,

das war ja mal ne ausführliche Berichterstattung :) .
Ich habe natürlich noch keinen Bescheid bekommen,es dauert ja immer ne ganze Weile. Ich werd aber auf jeden Fall hier Bescheid geben, wie es ausgegangen ist.

Viele Grüße aus Naumburg/Saale
Anomar1972

Franke
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Franke » 15.04.2013, 20:19

... ach ja:

@Anomar 1972:

von einer Festlegung der GdB auf 50 und mehr und damit auf den Erhalt eines SB-Ausweises im ersten Jahr ist auszugehen, denn:

"Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren
Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden."

GdB 50 im ersten Jahr sollte damit sicher sein.
Wenn Du auf eine Gesamt-GdB 70 kommen solltest, wäre das sicher positiv zu bewerten.

Ich bin gespannt, wie die Festlegung der GdB nach dem ersten Jahr sein wird ...
Wer Rechtsschutz geniesst, sollte den Widerspruchsweg nicht scheuen.

Franke
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Franke » 15.04.2013, 19:55

Hallo zusammen,

... zum Thema Gesamt-Beurteilung des GdB bei Vorhandensein mehrerer Behinderungen kann ich evt. auch was beitragen. Erlaubt mir dabei etwas ausführlicher zu werden, denn nach Behördengängen und Antragstellung sind meine Erfahrungswerte noch taufrisch und daher vielleicht auch für andere hier auch in der Ausführlichkeit interessant.
Ich wurde letzten Herbst (Ende September 2012) positiv auf CML diagnostiziert und habe leider erst im Februar eine Erhöhung meines GdBs beantragt. In den erstem Monaten denkt man ja an alles, aber nicht daran, einen solchen Ausweis zu beantragen bzw. wie bei mir eine Erhöhung.

Wichtig für alle: Die steuerlichen Vergünstigungen gelten erst ab dem Tag der Antragstellung! Dann aber für das ganze Jahr, wenn in diesem ein jeweiliger GdB vorliegt und nicht etwa monatsweise gesplittet. Im ersten Jahr der Feststellung sind 50% ja zu erwarten. Somit betrifft das wohl jede an CML neu erkrankte Person.
Ich hatte bereits 50% (wg. Verlust einer Hand im Kindesalter). Nun kam mit der CML eine weitere Beeinträchtigung hinzu - bwertet zunächst mit ebenfalls 50%, die aber mit der existierenden nicht einfach zusammengezählt wird. In der Verordnung (Arbeitswerkzeug der Versorgungsämter mit Gesetzescharakter) heisst es dazu:

"Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander." (Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/gerichtsurteile.html)

Man kann kurzgefasst sagen:
Wenn sich die Behinderungen nicht gegenseitig, sagen wir mal "hochschaukeln", führt das automatisch zu einer Reduzierung der Gesamt-GdB. Nicht die unterschiedlichen Ursachen, sondern alleine die Auswirkungen in der Gesamtheit will der Gesetzgeber betrachtet wissen.

Bei mir z. B. sind ja die Ursachen völlig unterschiedlich und es liegen keine unmittelbaren Überschneidungen in Bezug auf die Auswirkungen vor. Demnach wirkt sich das in der Feststellung der Gesamt-GdB mindernd aus. Bei mir wurde nun eine Gesamt-GdB von 80 festgelegt - zunächst bis Juni 2014. Es wird regelmäßige Nachprüfungen geben, da der "Ärztliche Dienst eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes für möglich hält." Die nächste ist für September 2013 angesetzt.

Eines noch: stellt jemand - wie ich einen Antrag auf Erhöhung der GdB - so ist ausdrücklich zu beachten: Das neue Feststellungsverfahren kann dazu führen, dass der Gesamt-GdB in der neuen Feststellung trotz neu hinzukommender Gesundheitsstörungen gleich bleibt oder sogar herabgesetzt wird, weil andere Gesundheitsstörungen sich gebessert haben oder eine Heilungsbewährungsfrist rückfallfrei abgelaufen ist.

Wer von Euch also nach dem alten Gesetz einen unbefristeten Ausweis ausgestellt bekommen hat, der sollte sich gut überlegen, ob er eine Erhöhung der GdB beantragt, weil das ein oder andere Wehwehchen dazu gekommen ist. Dann wird nämlich die CML nach der bereits erwähnten 'Vierten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28. Oktober 2011' mitunter neu bewertet, was zu einer Herabsetzung der GdB führen kann. In ungünstigsten Fall kann das bedeuten, einen unbefristeten Ausweis zu verlieren.

Abschließend noch ein Tipp: Welche Vorteile welcher GdB für Euch bedeutet, könnt Ihr hier in Erfahrung bringen: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... chten.html.
Wer darauf verzichtet. verschenkt bares Geld bzgl. des Steuerfreibetrages und sonstiger Vergünstigungen und als Arbeitnehmer 5 Tage Sonderurlaub für die Dauer, in der der GdB >= 50% sein wird.

Cecil
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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Cecil » 02.04.2013, 16:31

Hallo, Anomar,

bei der Kur haben wir gelernt, dass mehrere Erkrankungen nicht automatisch zusammengezählt werden.

Aber sie greifen unter Umständen ineinander! Zumindest im Sinne einer psychischen Belastung fände ich es doch erheblich einfacher, sich nur und ausschließlich auf ein Krankheitsbild konzentrieren zu können.

Da ich selbst gerade mitten in einem Neu-Feststellungsverfahren stecke, würde ich Dir daher raten darauf zu achten, wie Du Deinen Antrag begründest, indem Du darstellst, dass die Krankheiten eventuell doch ineinander greifen oder Du zumindest zeitweise nicht recht weißt, worauf Du Dich zuerst konzentrieren sollst.

Drück die Daumen!

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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Anomar1972 » 02.04.2013, 15:49

Hallo alle zusammen,

ich habe seit 07/12 CML und im Januar 2013 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich hatte bereits 30% wegen meines Bechterew. Allerdings ist dieser nicht aktiv (zum Glück). Heute musste ich zum HNO- Arzt, nen Hörtest machen lassen,das hatte das Versorgungsamt gefordert (hatte im August 2011 einen Komplettausfall des linken Gleichgewichtsorganes). Naja, jedenfalls bin ich jetzt echt gespannt ob ich au 50% bekomme. Ich schleppe ja au einiges an Krankheiten mit mir rum :) . Aber dennoch fühl ich mich recht fit. Ich geb dann hier Bescheid, wie hoch ich eingestuft wurde. Oder ob es bei 30% bleibt.

Viele Grüße aus Naumburg/Saale
Anomar1972

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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Exil-Hanseat » 18.03.2013, 23:12

Hallo Anette,

den Ausdruck "komplette Remission" gibt es so glaub ich gar nicht ;-)

Was ich eigentlich meinte war die vollständige hämatologische Remission. Die ist dann erreicht, wenn alle deine Blutwerte im Differentialblutbild wieder in der Norm sind.
Ich gehe fest davon aus, dass zumindest ein kleines Blutbild gemacht wurde, sicher nimmst du TKI, welches auch immer, da wird das Blutbild anfangs ja hoffentlich mindestens alle 4 Wochen überwacht.

Meines Erachtens wirklich wichtig für Sport ist aber der Hämoglobin-Wert und die Thrombozyten. Ich stelle das gern zur Diskussion.
Wenn Hämoglobin zu niedrig, bist du schnell erschöpft, das merkst du dann schon, dann musst du halt die Belastung reduzieren.
Wenn er allerdings viel zu niedrig ist, kann körperliche Belastung auch gefährlich werden.
Die Thrombozyten sind für die Blutgerinnung zuständig. Wenn zu niedrig, gerinnt das Blut nicht mehr richtig, also können auch kleine Blutungen zu hohem Blutverlust führen.
Das ist wichtig, falls du zum Beispiel beim Krafttraining so ans Limit gehst, dass Äderchen platzen können. Machen Frauen aber meist nicht.....

Allles in allem: Mäßige körperliche Belastung, so lange du dich dabei wohl fühlst, wird immer gut sein!


Nochmals alles Gute und gute Nacht!

Gast

Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Gast » 18.03.2013, 22:52

Hallo Exilhanseat :D :)

was bedeutet , komplette Remission?
Ich meine,was muss ich für Werte haben,so dass man bei mir von dieser Remission sprechen kann.
Ich habe diesen Test noch nicht gemacht,sondern bin erst im April dran.

Danke für die Antworten

Anette

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Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Exil-Hanseat » 18.03.2013, 22:47

Hallo Anette,

du stellst ja einen richtigen "Klassiker" als Frage. Durchaus berechtigt, aber lass dich von der "Schwerbehinderung" nicht abschrecken.
Mein Arzt hat mir keine Auflagen gemacht. Womit ich mich gut fühle, das kann und soll ich gerne machen.

In kompletter Remission bist du ja eigentlich "kerngesund", weil die Krankheit unterdrückt wird. Ist doch eine gute Aussicht?!

Bis dahin (bin selbst noch auf dem Weg) muss man vielleicht etwas vorsichtiger sein, aber das merkt man schon.
Ich würde meinen Arzt fragen, wenn ich ob der Blutwerte nicht ganz sicher bin, ob Sauerstoffversorgung und Blutgerinnung richtig funktionieren und was ich dann für Schlüsse daraus ziehen sollte.

Ich persönlich konnte mit Sport die Nebenwirkungen der TKI reduzieren, oder glaube das zumindest.

Also, rein in die Freiluftsaison (oder ins Fitness-Studio)!

Grüße
Stephan

PS:
Mit den Druckstellen hat mein Vorschreiber vermutlich gemeint, dass man Leber oder Nieren nicht bewusst einem unnötigen Risiko aussetzt, weil sie durch die TKI stark belastet werden können! Die brauchen wir in voller Leistungsfähigkeit. Boxen oder Wrestling ist da eher nix....

Gast

Re: CML und Schwerbehinderung

Beitrag von Gast » 18.03.2013, 22:21

Hallo ,

danke für die schnelle Antwort.

Was bedeutet das,ohne Druckstellen?

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